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Datenschutzpanne EU-Parlament: Bis zu 9.000 Betroffene -Schlechte Informationspolitik

• 31.05.24 So kam es im Europäischen Parlament Anfang 2024 zu einer Datenpanne, von der bis zu 9.000 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter von Abgeordneten betroffen waren. Der Angriff soll auf ein Sicherheitsproblem im Einstellungs- und Personalverwaltungssystem "People" zurückzuführen sein. Kritisiert wird aber auch die Informationspolitik gegenüber den
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Betroffenen. Zunächst war in einer E-Mail nur von persönlichen Daten die Rede, nun reicht der Datenverlust bis hin zu Krankenakten.

Datenschutzpanne EU-Parlament: Bis zu 9.000 Betroffene -Schlechte Informationspolitik

Der Verstoß ereignete sich Anfang 2024 und wurde am 25. April von Generaldirektor Kristian Knudsen in einer E-Mail bestätigt.

Datenschutzpanne EU-Parlament: Bis zu 9.000 Betroffene -Schlechte Informationspolitik
Datenschutzpanne EU-Parlament: Bis zu 9.000 Betroffene -Schlechte Informationspolitik
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

So hatte der zuständige Generaldirektor Kristian Knudsen zuerst nun von persönlichen Informationen geredet, nun ist aber bekannt geworden, dass zu den kompromittierten Daten etwa Strafregisterauszüge, Krankenakten, Arbeitsnachweise der vergangenen zehn Jahre, Ansprüche auf soziale Leistungen und zu Versicherungen gehörten, wie aus einem Online-Bericht des Portals Euractiv bekannt wird.

Desweiterne beziehen sich die betroffenen Dokumente auch auf den Personenstand, Wohnsitz sowie weitere Daten aus Ausweisen und Reisepässen, militärische Verpflichtungen, Geburtsurkunden sowie Schulabschlüsse.

So waren nach einer ersten Analyse allen aktiven und inaktiven "People"-Nutzer am 22. Mai detaillierte Informationen gemäß einer Empfehlung des EU-Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski zur Verfügung gestellt worden, erklärte ein Parlamentssprecher gegenüber dem Portal Euractiv.

Die Cybersicherheitsexperten des Parlaments und die luxemburgische Polizei "führen weiterhin eine eingehende Analyse durch, um alle Umstände im Zusammenhang mit dem Verstoß zu klären", so ein Sprecher des Parlaments gegenüber den Online-Portal.

"Die PEOPLE-Anwendung wird derzeit gesichert und wird bald wieder online sein", heißt es dazu in einer E-Mail, aus welcher das Portal Euractiv zitierte.

Kritik von betroffene Mitarbeiter

"Unsere Identitäten können grundsätzlich gestohlen und unsere Daten missbraucht werden", schrieb Dávid Kardos, akkreditierter parlamentarischer Assistent (APA) der Europaabgeordneten Anna Donáth und Katalin Cseh, in einer E-Mail an den Ausschuss für akkreditierte parlamentarische Assistenten, die am 23. Mai verschickt und von Euractiv eingesehen wurde.

Die APA äußerte sich außerdem unzufrieden über den Mangel an ausreichenden Informationen über den Datenschutzverstoß und mögliche Ermittlungen sowie über die mangelnde Beratung des Parlaments, wie Mitarbeiter ihre Daten schützen können.

Sie fragten ferner, warum es "keine einzige Empfehlung gegeben habe"", ob sie ihre Ausweisdokumente ändern müssten und wie mit unveränderlichen Daten umzugehen sei.

In seiner E-Mail stellte Kardos die verspätete Benachrichtigung über das Leck zu Beginn des Jahres in Frage und fragte nach laufenden Ermittlungen und potenziellen Verdächtigen, einschließlich der Frage, ob die Möglichkeit einer Beteiligung von Drittstaaten bestehe.

Datenschutz: Bundesland Schleswig-Holstein wechselt auf Open Source Software Libreoffice

Der Missbrauch von Daten besteht nicht schon erst seit der modernen Digitalisierung. Dabei kommt in den Behörden überwiegend Microsoft 365 zum Einsatz. Hier sind die Datenschützer schon sehr skeptisch. So hatte zuletzt der Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern einen rechtskonformen Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Institutionen für unmöglich.

So gibt es nun im schönsten Bundesland, im Bundesland Schleswig Holstein, eine Trendwende hin zu Open-Source-Software. So werden die Daten nicht mehr in Microsofts- Cloud gespeichert. Dieses teilte die Landesregierung mit.

Datenschutz: Bundesland Schleswig-Holstein wechselt auf Open Source Software Libreoffice
Datenschutz: Bundesland Schleswig-Holstein wechselt
auf Open Source Software Libreoffice -Bild: unsplash.com

So gibt es nun einen Kabinettsbeschluss zur flächendeckenden Einführung der quelloffenen Software LibreOffice als Standard Office-Lösung.

Dabei sollen Umstellung in den nächsten 5 Jahren erfolgen. Damit käme dann im Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungen und Schulen die Open-Source-Software LibreOffice zum Einsatz.

"Die Zukunft der Verwaltung ist cloudifiziert, automatisiert, algorithmisiert und datenbasiert. Unsere IT-Anwendungen laufen daher zukünftig als Clouddienste im Internet." sagt Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Und weiter: "Die Sicherstellung der digitalen Souveränität ist mindestens so wichtig wie Energiesouveränität".

Von dem Kabinettsbeschluss sind bei den Open-Source-Systemen rund 30.000 Beschäftigte der Landesverwaltung betroffen.

Damit will das Bundeslandseine Abhängigkeit von proprietärer Software reduzieren und schließlich ganz beenden. Bis Ende des Jahres 2026 soll auf allen 25.000 Rechnern von Beamten und Angestellten und auch einschließlich Lehrern, Microsoft Office durch LibreOffice abgelöst und das Windows-Betriebssystem durch GNU/Linux abgelöst werden.

Lothar Becker und Thorsten Behrens von The Documentation Foundation, der gemeinnützigen Einrichtung hinter LibreOffice, waren zu einem Treffen mit den Verantwortlichen eingeladen. Im Fokus standen Cloud-Lösungen, die Integration mit LibreOffice und anderen Systemen sowie Videokonferenz-Tools.

Die Document Foundation freut sich über den Einsatz von LibreOffice in öffentlichen Einrichtungen und hofft, dass sich weltweit weitere Bundesländer, Regierungen und andere Organisationen der Migration anschließen.

Hintergrund ist, dass man sich auch unabhängiger von großen Monopolanbietern machen will. So gab es zuletzt eine Erklärung von der Bundesregierung sowie neun Bundesländer, künftig gemeinsam einen sogenannten "souveränen Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung" zu erstellen. Entsprechende Arbeiten an der Ausrichtung sollen dabei synchronisiert und abgestimmt werden.

Ferner heisst es im dem Strategiepapier: "Bei der Realisierung des Souveränen Arbeitsplatzes wird ein agiles Vorgehen gewählt. So werden in einem ersten Schritt die notwendigen Basisfunktionen des Souveränen Arbeitsplatzes in den Bereichen Produktivität (u. a. Textverarbeitung), Kollaboration (u. a. organisationsübergreifende Zusammenarbeit) und Kommunikation (u. a. Videokonferenzen) bereitgestellt, erprobt und iterativ erweitert. Der Souveräne Arbeitsplatz fördert Modularität und Interoperabilität, indem Schnittstellen verwendet werden, die offen und frei von technischen oder juristischen Beschränkungen in Bezug auf die Nutzbarkeit sind. Die geltenden Regeln und Normen (insbesondere zur Wahrung der Informationssicherheit) werden berücksichtigt. Der Souveräne Arbeitsplatz entfaltet eine besondere Signalwirkung, da er die Unabhängigkeit von Anbietern proprietärer Softwarelösungen stärkt und das Potential bietet, gezielt Innovationen entsprechend der Bedarfe der ÖV voranzutreiben.".

Microsoft Teams: Hessische Schulen dürfen aus Datenschutzgründen kein Microsoft Team mehr verwenden

Nun gehen die Datenschützer gegen Microsoft Teams vor. Allerdings war auch dieser Verstoss vorhersehbar, nur die Lehrer und Schulleiter sind immer noch nicht sensibilisiert.

Lehrer sind in den Schulen oftmals Vorbilder, allerdings stehen sie mit dem Datenschutz oftmals auf Kriegsfuss, zumal die Microsoft Einsatzdebatte schon mehrere Jahre lang geht. Daher kommen die Entschuldigen und Begründigungen von den Behörden, welche den Einsatz von Microsoft Produkten, zu verantworten haben, eher Naiv rüber!.

icrosoft Teams: Hessische Schulen dürfen aus Datenschutzgründen kein Microsoft Team mehr verwenden
icrosoft Teams: Hessische Schulen dürfen aus Datenschutzgründen
kein Microsoft Team mehr verwenden -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

So gilt ab dem 1. August, dass Microsoft Teams an hessischen Schulen für den Unterricht nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Dabei verstössen Konferenz Systeme wie Teams gegen den Datenschutz. Derzeit dürfen die umstrittenen Programme noch mit der Duldung eingesetzt werden. Auch gibt es in vielen anderen Bundesländern wegen der Notwendigkeit des Distanzunterrichts in den Schulen eine eine Duldung.

Zuletzt hatte der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Professor Dr. Alexander Roßnagel darüber informiert, dass sich die Einführung des landeseinheitlichen Videokonferenzsystems für die Schulen des Landes Hessen (Landes-VKS) voraussichtlich verzögern wird. Die Verzögerung beruht auf einem Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren.

Geplant war, dass den Schulen zum 01. August 2021 das landeseinheitliche Videokonferenzsystem zur Verfügung gestellt wird. Durch die Verzögerung wird sich dieser Termin nicht halten lassen. Professor Roßnagel sagt dazu: "Unter der Verzögerung der Einführung des Landes-Videokonferenzsystems sollen die Schulen oder die Schülerinnen und Schüler nicht leiden. Andererseits ist mir daran gelegen, einen datenschutzkonformen Zustand in diesem Bereich herzustellen. Die andauernden Einschränkungen der Grundrechte Betroffener müssen so gering wie möglich gehalten werden." Daher will man keine Maßnahmen gegenüber Schulen ergreifen, denen eine Umstellung auf ein datenschutzkonformes Videokonferenzsystem nicht möglich ist, weil das Landes-VKS noch nicht zur Verfügung steht. Sobald die Schulen das Landes-VKS nutzen können, erwartet der HBDI, dass eine Umstellung durch die Schulen auf das Landes-VKS zügig erfolgen wird.

Grundrechtsverletzung bei der Datenweitergabe

Für den Hessischen Datenschutzbeauftragten Roßnagel ist das alles andere als eine Kleinigkeit. Gegenüber den HR-Rundfunk betont er "Es ist eine Grundrechtsverletzung, diese Daten in die USA zu übertragen. Und ich bin dafür da, diese Grundrechte zu schützen." Aber Roßnagel sagt auch das "Obwohl die Duldung für Microsoft Teams Ende Juli ausläuft, wolle man die Schulen nicht überfordern und ihnen Zeit geben. Wir werden von uns aus keine Anordnungen treffen, die die Schulen in Situationen bringen, dass sie ihre Aufgaben nicht erfüllen können.".

Schuldezernent Axel Weiss-Thie kritisiert vorgehen

Diese Maßnahmen stössen allerdings nicht bei allen Parteien auf Gegenlieb. Hanaus Schuldezernent Axel Weiss-Thiel hat im vergangenen Jahr den 26 Schulen der Stadt das Programm Microsoft 365 inklusive des Videokonferenzsystems "Teams" als Ausstattung für 180.000 Euro angeboten.

Daher ist das bevorstehende Aus für das Prohekt aus seiner Sicht falsch. "Die Pandemie ist noch nicht zu Ende. Wir diskutieren zurzeit darüber, ob überhaupt und wenn Ja, wie Schüler geimpft werden können. Keiner weiß, wie es nach dem Sommer weiter geht. Die Schulen sollen jetzt Unterricht aufholen, die Schüler waren seit Ende letzten Jahres nicht mehr in der Schule. Das alles sollen die Schulen aufarbeiten.". Auch äusserte Hanaus Schuldezernent Axel Weiss-ThielSeine die Befürchtung, dass die Einrichtung eines neuen Videokonferenzsystems, die Einarbeitung, alles zu viel sei.

In anderen Schulen hatte man aber auch erst gar nicht auf Microsoft gesetzt, weil man über den krtischen Datenschutz wusste. An der Ernst Göbel-Schule in Höchst im Odenwaldkreis hatte Schuldirektor Ralf Guinet für das Programm "Big Blue Button" gesetzt. Allerdings ist dieses Videokonferenzsystem nicht den Belastungen des Schulalltags gewachsen, so die Kritik.

Digitalisierung Schule hat "Desaströse Ausmaße"

Wie man sieht, gibt es durchaus motivierten Einsatz von Lehrpersonal, allerdings haben die verantwortlichen Schulminister in Hessen die Schulen alleine gelassen. Dieses Problem ist aber in vielen Bundesländer bekannt. Die Digitalisierung der Schulen hat hier schon fast "Desaströse Ausmaße" wegen der fehlenden Digitalisierung an den Schulen.

Dabei geben die Minister oftmals den Schulen die Schuld, weil Geldmittel nicht abgerufen werden. Aufgaben der verantwortlichen Behörden ist es allerdings, Fachleute zu beauftragen. Lehrer sind qualifiziert für den Unterricht und keine Informatiker, so die Kritik vom Chefredakteur des Redaktionsnetzwerks Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Microsoft 365: Datenschützer Mecklenburg-Vorpommern fordern unverzüglichen Verzicht auf Microsoft

Zuletzt warnten Informatiker vor dem Einsatz von Microsoft 365 in Baden-Württemberg beim Schulbetrieb. Dann warnte auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Mecklenburg-Vorpommern.

Die Liste der Datenschutz-Warner wird immer länger. Nun fordert, zusammen mit dem Landesrechnungshof der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, die Landesregierung dazu auf, den Schutz der von ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.

Bereits im Juli 2020 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil zum so genannten Privacy Shield eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA für unwirksam erklärt.

"Eine Vielzahl der in diesem Land genutzten Betriebssysteme, Büro-Anwendungen oder auch Videokonferenzlösungen lässt sich nicht betreiben, ohne dass personenbezogene Daten an Dritte abfließen", sagt Behördenchef Heinz Müller. "Für diese Datenabflüsse gibt es keine hinreichende Rechtsgrundlage. Betroffen sind davon unter anderem Produkte der Firma Microsoft".

Eine rechtskonforme Nutzung dieser Produkte allein auf der Basis von Standarddatenschutzklauseln sei aber aufgrund der vom EuGH aufgestellten Grundsätze nicht möglich. Ohne weitere Sicherungsmaßnahmen würden personenbezogene Daten an Server mit Standort in den USA übermittelt. Dort sähen diverse Vorschriften die Herausgabe der Daten an Behörden und Geheimdienste vor, ohne dass den Betroffenen hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stünden.

Dabei sind sich der Landesrechnungshof und der Landesdatenschutzbeauftragter Mecklenburg-Vorpommernsind einig: Kann die Übermittlung personenbezogener Daten nicht unterbunden werden oder ist sie für die Nutzung einer Anwendung oder eines Dienstes funktionsnotwendig, hat die Landesregierung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass entweder der Personenbezug aufgelöst (z.B. durch Anonymisierung) oder die Daten nach dem Stand der Technik verschlüsselt werden. Wenn das nicht geht, ist die Verarbeitung einzustellen oder ein alternatives Produkt einzusetzen, welches die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt.

Microsoft Probleme schon länger bekannt

Die Microsoft Probleme sind schon länger bekannt. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat schon im Jahr 2015 auf die Gefahren hingewiesen, die sich aus dem zunehmenden Angebot cloud-gestützter Betriebssysteme und Anwendungen ergeben.

Microsoft 365: Informatiker warnen vor dem Einsatz in Baden-Württemberg

So kritisiert die Gesellschaft für Informatik in Baden-Württemberg den Einsatz von Office-Paketen mit Microsoft 365. Hier verliert man seine digitale Souveränität im Bildungssystem. Dabei findet man laut den Kritikern in Baden-Württemberg in allen drei Bereichen bislang eine sehr gut aufgestellte Infrastruktur. So werde die Systemlandschaft, der Support- und die Fortbildungsstrukturen gelobt.

Daher kritisieren die Informatiker nun den Umstieg auf eine kommerzielle Lösung mit Microsoft 365: "Unser Bildungsauftrag umfasst heutzutage auch, den Wert digitaler Souveränität zu ver-mitteln. Mit den bisher genutzten Systemen leben wir diese Souveränität aktiv vor. Für die aktuellen Lösungen besteht bereits eine hervorragende Infrastruktur mit Lehrer-fortbildung, Multiplikatoren und Support."

Lehrkräfte waren im Jahr 2020 fleissig

Auch haben sich viele Lehrkräfte im Jahr 2020 mühsam und mit großem Zeitaufwand in die bestehende Systeme eingearbeitet und digitale Unterrichtsmethoden erprobt. So würde nun ein Systemwechsel wieder alle zurückwerfen.

"Um Inhalte austauschen zu können, muss es eine, und zwar idealerweise nur eine Lernplattform geben", so die weitere Kritik. Ein Parallelbetrieb mehrerer Systeme würde man nicht "verkraften".

Datenschutz Behörde: Datenschützer betrachten Microsoft 365 als nicht rechtskonform

Laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel sollten daher auch Schulen, deutsche Behörden und öffentliche Einrichtungen vom Einsatz von Microsoft 365 lassen.

So geht es zum Beispiel um die Kommunikationsplattform Microsoft Teams. Diese Plattform gewann neben Zoom durch die Corona-Pandemie an den Schulen und Universitäten. Hierüber sind einfache Videokonferenzen möglich.

Ferner gehören zu den Microsoft 365 Produkte wie Word, Excel und PowerPoint. Auch diese Produkte werden laut der Netzpolitik.org ais kritisch angesehen.

Hier ist "kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft 365 möglich", zitiert das Nachrichtenmagazin Spiegel aus dem bislang internem Papier des Gremiums der Datenschutzbehörde. Allerdings ist der Freistaat Bayern einer andere Meinung, und daher hat der Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz das Papier nicht öffentlich zugängig gemacht, so die Feststellung von Netzpolitik.org.

Ferner haben die Kontrolleure Formulierungen der Arbeitsgruppe als rechtlich fragwürdig bezeichnet und sich gegen dessen Publikation ausgesprochen.

Kritik an Microsoft Office 365 schon letztes Jahr

So darf Microsoft Office 365 in der Standardkonfiguration an Schulen wegen Problemen für die Privatsphäre der Nutzer derzeit nicht verwendet werden. Zu diesem Ergebnis kam im letzten Jahr der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch. Als Begründung wurde angeführt, dass personenbezogene Daten von Kindern und Lehrern in der Cloud gespeichert werden.

Dabei sollte man auch beachten, selbst wenn die Server in Europa stünden, seien die Informationen "einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt", so der Datenschützer weiter.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit Empfehlungen für Windows 10

Zuletzt hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sich die sicherheitskritischen Funktionen von Windows 10 im Rahmen einer Analyse genauer angesehen. So hatte das Bundesamt die Sicherheit und Restrisiken für eine Nutzung von Windows 10 bewertet. Darüber hinaus sollen Rahmenbedingungen für einen sicheren Einsatz des Betriebssystems identifiziert sowie Empfehlungen für eine Härtung und den sicheren Einsatz von Windows 10 erstellt werden.

Datensparsamkeit gilt in Deutschland zu beachten

Dabei geht es auch um die Kontrolle der erhobenen Daten und damit auch um die Datensparsamkeit, welche nun in einer Stellungnahme die italienische Datenschützerin Alessandra Pierucci und der Datenschützer des Europarates Jean-Philipp Walter anmahnen.

Mit der aktuellen Konvention 108 haben sich 55 Länder verpflichtet die Datenschutzkonventionen zu beachten.

Bei dem Datenschutz Übereinkommen geht es um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.

Neben den vorgesehenen Garantien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Computer verbietet das Übereinkommen die Verarbeitung "sensibler" Daten über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben, Vorstrafen usw., sofern das innerstaatliche Recht keinen geeigneten Schutz gewährleistet. Das Übereinkommen garantiert ebenfalls das Recht des einzelnen, die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und auch eine eine Berichtigungen zu fordern.

Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige Staatsinteressen wie die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht.

Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.

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