Google ließt E-Mail Nachrichten mit
Ein wohl sehr strittiger Punkt ist das Mitlesen von E-Mail Nachrichten bei
Google. Dabei werden E-Mail Inhalte der Nutzer analysiert, um etwa
personalisierte Werbung zu plazieren. Die Verbraucherzentrale hält das für rechtswidrig,
weil es an einer wirksamen Einwilligung in diese intensive Art der
Datenauswertung fehle. Immerhin enthalten viele E-Mails sehr private
Informationen, wie etwa höchstpersönliche Daten. Diese müssen nicht immer nur
vom Nutzer selbst stammen, sondern können auch von Dritten, die eine E-Mail an
den Nutzer senden, übermittelt werden.
"Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne
spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte
Produktinformationen anzuzeigen", so Heiko Dünkel, Referent im Team
Rechtsdurchsetzung beim Bundesverband.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass es für die Erhebung und Nutzung
personenbezogener Daten zu Werbezwecken immer eine gesonderte Einwilligung
geben muss. In einzelnen Klauseln der aktuellen Datenschutzerklärung wird
diese Praxis zwar allgemein angekündigt, allerdings ohne die Verbraucher um
Zustimmung zur konkreten Datenerhebung und Datennutzung zu bitten. Dass die
Nutzer aufgefordert werden, der Datenschutzerklärung von Google insgesamt
zuzustimmen, sieht man nicht als ausreichend an.
Auch wird eine Klausel kritisiert, wobei es um die Weitergabe "sensibler
Kategorien" von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche
Einwilligungserklärung notwendig ist. Eine Unterscheidung zwischen "sensiblen"
und anderen personenbezogenen Daten ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale
mit den deutschen Datenschutzvorschriften nicht vereinbar.
Google wurde bereits im Jahr 2012 bei 25 Klauseln der damaligen
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen verklagt. Dabei hatte die
Verbraucherzentrale im November 2013 vor dem LG Berlin Recht bekommen. Dagegen
ist der Konzern in Berufung gegangen. Dieses Verfahren liegt derzeit beim
Kammergericht. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.
Nun hatte Google hat im Sommer 2015 seine Datenschutzbestimmungen
geändert. Allerdings sind die streitgegenständlichen Klauseln zum Teil immer
noch darin zu finden.
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