Datenschutzzentrum fordert Facebook zur Einführung von anonymen Namen auf
• 18.12.12 Das soziale Netzwerk steht bei den Datenschützern mal wieder in der Kritik. Dieses mal geht es um das Versäumnis, dass Facebook keine anonymen Namen bei der Anmeldung zulässt. Darauf ist aber Facebook laut dem Datenschutzzentrum verpflichtet. Tätig wurde das Datenschutzzentrum aufgrund von Beschwerden durch die Nutzer.
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Die rechtliche Grundlage für die Forderung liegt nach § 13 Abs. 6 TMG vor. Im Internet hat jeder Bürger Grundrechte und insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass sich Nutzer von Internetdiensten wie Facebook dort weitgehend unbeobachtet und ohne Angst vor unliebsamen Folgen bewegen können. Das Zulassen von Pseudonymen ist für Facebook daher zumutbar. Die Klarnamenpflicht verhindert weder Missbrauch des Dienstes für Beleidigungen oder Provokationen noch Identitätsdiebstahl. Hiergegen sind andere Vorkehrungen erforderlich.
Der Leiter des Datenschutzzentrums Schleswig Holstein, Thilo Weichert, kritisiert, dass es nicht hinnehmbar ist, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Daher soll nun eine rechtliche Klärung herbei geführt werden.
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