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Deye Wechselrichter Desaster: Bundesnetzagentur besteht auf Abschaltung --Deye will neues Zertifikat

• 27.07.23 Die Bundesnetzagentur war bis vor zwei Wochen noch nicht mal über die Deye Wechselrichter Probleme informiert, welche im deutschen Markt verkauft werden. Eine Aufforderung zum Rückruf durch die Bundesnetzagentur gab es dann am 14.Juli diesen Monats. Bislang sind aber die Nutzer von Deye Wechselrichtern ahnungslos, wie eine kleine Umfrage zeigt. Laut dem Rückruf
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sollte der Hersteller die betroffenden Kunden mit einem Deye Wechselrichter vom Typ Deye SUN600G3 oder ähnlichem auffordern, die Geräte vom Netz zu nehmen.

Deye Wechselrichter Desaster: Bundesnetzagentur besteht auf Abschaltung --Deye will neues Zertifikat

Noch Anfang der Woche nach dem Rückruf durch die Bundesnetzagentur war auf der Homepage von Deye kein Hinweis auf den Rückruf zu finden. Auch aktuell ist dort nichts von einem Rückruf beim Hersteller Deye zu finden. In welcher Form die Nutzer informiert werden sollen, steht daher in den chinesischen Sternen. Eine Umfrage bei bekannten Deye Kunden im Norden Deutschlands brachte nur "Ahnungslosigkeit" hervor. Im Falle eines Brandes oder Schaden am Haus könnte dieses dann für den Hausbesitzer schlechte Nachrichten durch die Versicherungen bedeuten, welche immer nach Gründen suchen, um im Schadensfall nicht zu zahlen.

Deye Wechselrichter Desaster: Bundesnetzagentur besteht auf Abschaltung --Deye will neues Zertifikat
Deye Wechselrichter Desaster: Bundesnetzagentur besteht
auf Abschaltung --Deye will neues Zertifikat -Bild: Screenshot

Dabei gab es laut einem Heise-Bericht einen Rückruf: "Am 14 Juli 2023, wurde der Hersteller von der Bundesnetzagentur u. a. aufgefordert, die Endkunden der betroffenen Geräte über den Sachverhalt und über die vorübergehende Trennung vom Netz für bereits installierte Geräte unverzüglich zu informieren (z. B. durch Presseaufruf, Internetseite, Information an alle Händler)", so das Statement der Bundesnetzagentur. Einen Aufruf per Internet-Seite oder Pressemitteilung gab es bislang vom Hersteller Deye nicht, wie man aufs Deyes deutscher Homepage entnehmen kann.

Auch sollten neuere Deye Geräte im Verkauf mit einem Relais ausgestattet sein, darüber gibt es allerdings weiterhin Zweifel. Nach Test und Prüfungen und auch dem Aufschrauben eines entsprechenden Deye Wechselrichters gab es nicht das typische "Klicken" eines Relais zu hören. Mittlerweile spricht man in den sozialen Medien von "Betrug". Auch plant der eine oder andere Deye Besitzer eine Anzeige zu machen. Eine Verfolgung eines chinesischen Unternehmens wird aber sicherlich spannend werden. Auf den Kosten bleiben dann wohl die europäischen Verkäufer sitzen, wenn es kein neues Zertifikat gibt.

In einem Youtube-Video ist sogar die Live-Inbetriebnahme eines Deye Wechselrichter zu sehen. Obwohl ein Relais verbaut ist, arbeitet dieses nicht. Daher spricht man wohl von einem Fake-Relais.

Damals hatte erst eine Presseanfrage die Bundesnetzagentur auf das Problem aufmerksam gemacht. Dann hatte der Hersteller Deye sehr schnell mit einer Lösung reagiert. Diese Lösung sah ein externe Relais vor, welches den Wechselrichter wieder VDE-konform machen soll. Allerdings sieht dieses die Bundesnetzagentur anders. Sie besteht auf eine nötige Neuzertifizierung.

Nun soll es laut dem Hersteller Deye bei den betroffenden Wechselrichtern mit einem fehlenden Relais eine Lösung geben. Dabei ist ein externes Relais geplant, auch an einem Zertifikat arbeite man mit TÜV und Intertek zusammen, so das öffentliche Statement von Deye.

Deye Wechselrichter Desaster: Bundesnetzagentur bestätigt nötige Neuzertifizierung trotz neuem Relais

Bislang gibt es beim Deye Wechselrichter vom Typ Deye SUN600G3 nur noch einen Software-seitigen Schutz. Das ursprüngliche Relais wurde entfernt, der Hersteller bestätigt dieses Vorgehen und begründet dieses mit skurrilen Behauptungen wegen der Laufzeit. Eine Gefahr könnte nun vom Wechselrichter ausgehen, da schon hohe Temperaturen von 85 Grad in dem Gehäuse laut dem Hersteller existieren.

Deye Wechselrichter Desaster: Bundesnetzagentur bestätigt nötige Neuzertifizierung trotz neuem Relais
Deye Wechselrichter Desaster: Bundesnetzagentur bestätigt
nötige Neuzertifizierung trotz neuem Relais -Bild: Screenshot

Bei einem Wärmestau durch die Installation bedingt, können aber auch höhere Temperaturen entstehen, da bei dem Gerät keine aktive Lüftung vorhanden ist. Viele Besitzer basteln daher schon an Lüfterlösungen für ihre Wechselrichter und bieten die Lösungen auch in den sozialen Medien an.

Softwareabschaltung birgt Gefahren

Bei schlechter Kühlung und einem Wärmestau gehen aber automatisch Gefahren von solch einem Gerät aus, wenn dieses nicht automatisch runter fährt, so Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Jeder kennt das Problem mit schlecht gekühlten Grafikkarten und PC-Prozessoren.

Diese fahren ihre Leistung runter bis hin zum automatischen Abschalten. Aufgrund von Software-Fehlern könnte dieses Verhalten aber nun auch für eine Gefahr beim Wechselrichter vom Typ Deye SUN600G3 sorgen, da Software-Fehler nie auszuschließen sind und das Gerät nicht abschaltet. Der geforderte Relais Schutz nach VDE Norm VDE-AR-N 4105 wurde vom Hersteller entfernt.

Zu keinem anderen Schluss kommt auch die Bundesnetzagentur. Gegenüber der heise-Redaktion bestätigt die Behörde eine notwendige Neuzertifizierung.

So teilte die Bundesnetzagentur mit, ob die Deye Lösung ausreichend ist: "Dies kann von der Bundesnetzagentur so aktuell nicht bestätigt werden. Die vorgeschlagene Korrekturmaßnahme stellt eine wesentliche Änderung des Produkts dar".

Der Behördensprecher ergänzte, der Hersteller müsse "... hierfür ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und damit nachweisen, dass die grundlegenden Anforderungen nach der Funkanlagenrichtlinie bzw. des Funkanlagengesetzes einschließlich des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit von Menschen eingehalten werden.".

Deye Sun Desaster: Wechselrichter kommt ohne Relais --Externe Relais soll Wechselrichter wieder VDE-konform machen

Nun drohen mehreren tausenden Betreibern eines Balkonkraftwerks der Austausch des Wechselrichters. Bislang gibt es aber kein Verbot der Deye Wechselrichter. Im Gegenteil, nun will der Hersteller die Wechselrichter mit Hilfe einer Box nachbessern.

Nun gibt es viel Aufruhr bei dem Wechselrichter vom Typ Deye SUN600G3, welcher ein typischer Mikrowechselrichter für Balkonkraftwerke ist und dieser erfüllte bislang laut dem Hersteller die hiesige erforderliche Norm VDE-AR-N 4105. Dabei wurde aber wohl im laufe der Zeit ein wichtiges Relais entfernt, welches den Solarstrom abschalten sollte. Dieses Relais trennt den Solarstrom beim Stecker ziehen und beim Stromausfall. Dient also der Sicherheit. Diese Norm setzt voraus, dass das Gerät einen sogenannten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) hat. Damit liegt ein Verstoss gegen das Wechselrichter-Zertifikat vor, weil diese Schutzvorrichtung Bestandteil der VDE Norm in Deutschland und Österreich ist.

Deye Sun Desaster: Wechselrichter kommt ohne Relais --Externe Relais soll Wechselrichter wieder VDE-konform machen
Deye Sun Desaster: Wechselrichter kommt ohne Relais
--Externe Relais soll Wechselrichter wieder VDE-konform machen -Bild: Screenshot

Das letzte und entscheidende Wort hat die Bundesnetzagentur. Laut einem heise-Bericht war das Problem der Bundesnetzagentur bis zum letzten Freitag nicht bekannt.

Zuvor gab es von der Bundesnetzagentur aber eine öffentliche Warnung vor Wechselrichtern, wobei die Behörde wohl Deye nicht auf dem Radar hatte.

Nun kündigt Deye gegenüber der heise Redaktion an, dass die Microinverter, welche ausschließlich im deutschen Gebiet mit 2 MPPTs von 600W, 700W und 800W Leistung verkauft wurden "... mit dem Gerät SUN-MI-RELAY-01 ausgerüstet werden". Das Unternehmen erklärt weiter: "Dieses Gerät besteht im Wesentlichen aus Relay und einem drahtlosen Steuersystem, das einen Netzwerkausfall erkennt und den Wechselstromanschluss des Microinverters automatisch mechanisch über ein Relais trennt.".

Nun sollen die betroffenen Nutzer aus Deutschland mit den Deye-Wechselrichtern die externe Relais-Box SUN-MI-Relay-01 bekommen. Dazu muss man eine E-Mail an den technischen Support schreiben. Kunden erreichen ihn unter der E-Mail-Adresse support@deye.solar.

Zudem verspricht der Hersteller eine kostenlose Lieferung ohne bürokratischen Aufwand. Auch will der Hersteller die Standardgarantie von zehn auf fünfzehn Jahre ab Kaufdatum im gesamten europäischen Gebiet ausweiten.

Laut Deye haben die Wechselrichter mit dem eingebauten Relais keine geplante Lebensdauer von 25 Jahren. Dabei soll es in dem Gerät Temperaturen von 85°C geben. Durch diese hohen Temperaturen haben die Relais selten eine lange Lebensdauer.

Balkonkraftwerk leicht gemacht: Habecks Pläne mit 800 Watt Wechselrichter und 2 kWp Solarfläche

Bei den Balkonkraftwerken tut sich was. So soll es ab dem 1.1.2024 ein neues Gesetz geben, welches die PV-Anlagen und auch die Balkonkraftwerke neu regelt. Dieses geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Dabei soll auch nur eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur beim Marktstammregister erfolgen bei den PV-Kleinstanlagen bis 800 Watt. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr vorgesehen.

Auch werden die Ferraris Stromzähler geduldet. Der Messstellenbetreiber hat nach der Anmeldung anschließend vier Monate Zeit, um nötigenfalls einen neuen Zähler einzubauen. Dabei muss die Meldung auch erst nach einem Monat der Inbetriebnahme erfolgen. Rein rechnerisch hat man damit 5 Monate gewonnen, wenn der Netzbetreiber den Zählertausch hinausschiebt. Die Ferraris Zähler sind bei den Anlagenbetreibern beliebt, weil der Stromzähler auch rückwärts laufen kann, und somit als "Stromspeicher" gilt, wenn man am Abend den eingespeissten Strom wieder nutzen kann.

Balkonkraftwerk leicht gemacht: Habecks Pläne mit 800 Watt Wechselrichter und 2 kWp Solarfläche
Balkonkraftwerk leicht gemacht: Habecks Pläne mit 800 Watt Wechselrichter
und 2 kWp Solarfläche -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So will die Bundesregierung 200.000 Steckersolargeräte neu installieren. Dabei gibt es eine Definition mit der Regelung für "ein oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden".

Dabei sind Meldungen solcher Anlagen PV-Kleinstanlagen beim Netzbetreiber nicht mehr vorgesehen. Allerdings darf der Netzbetreiber nachträglich Informationen über das angeschlossene Gerät anfordern.

Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen sollen vereinfacht werden

Durch den Boom bei den Balkonkraftwerken und PV-Anlagen gibt es laut dem statistischen Bundesamt einen starken Wachstumsmarkt. Allerdings gibt es viele Steine, welche die Netzbetreibern den Anlagenbetreibern in den Weg legen. Die Energie-Schlichtungsstelle des Bundes, die Clearingstelle, spricht sogar öffentlich von Missbrauch bei den Netzbetreibern gegenüber den PV-Anlagenbetreibern. Nun soll laut Habecks neuem Solarpaket Plan alles einfacher und auch schneller gehen. Immerhin werden noch GWh Strom aus Solaranlagen gebraucht.

So will nun der amtierende Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) den Ausbau der Solarindustrie mit Milliarden fördern. Dabei soll es laut einem Bild-Bericht ein "Solarpaket I" noch vor der Sommerpause geben. Damit soll es viel einfacher werden, Solarstrom herzustellen und die Schikanen gegenüber den Privatpersonen sollen aufhören.

So soll laut einem entsprechenden Gesetzentwurf bald jedes zweite Solarpanel in den nächsten Jahren in Deutschland gebaut werden, welches auf den Dächern installiert werden soll. Die andere Hälfte ist auf Freiflächenanlagen geplant.

Die Errichtung von "Balkon-Kraftwerken" soll deutlich weniger bürokratisch werden. Immerhin liegen der Redaktion Berichte vor, wo Netzbetreiber von den Anlagen-Betreibern Geld für den Stromzähler fordern, einen Elektriker für den Wieland-Stecker und einen Verzicht der Einspeisevergütung. Daher spricht die Clearingstelle Energie öffentlich von Missbrauch.

Im Gegenzug sind nur und 200.000 Balkonkraftwerke beim Markstammregister der Bundesnetzagentur gemeldet, laut den Verkaufszahlen wurden aber in diesem und letzten Jahr über 1 Mio. Anlagen in Deutschland verkauft. Daher hat sich hier ein Grauer Markt entwickelt.

Daher soll zukünftig bei der Installation einer Balkon-Solaranlage nur noch die Meldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein, die mitunter aufwendige und unnötige Meldung beim Netzbetreiber soll entfallen.

Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen sollen vereinfacht werden
Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen
sollen vereinfacht werden -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Auch soll der Zubau auf dem Dach durch neue Regeln vereinheitlicht und vereinfacht werden. Bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich werden für die Vergütung von Solar-Dachanlagen zugelassen.

Daher soll auch künftig jedes Gebäude und auch Gebäude außerhalb von Ortschaften Geld für Solarstrom vom Dach erhalten. Bislang ist auch hier Bürokartie angesagt.

Clearingstelle Balkonkraftwerke: Betreiber von PV-Kleinstanlagen haben einen Vergütungsanspruch nach EEG

So wollen wohl immer mehr Mieter direkt von der Energiewende profitieren und schaffen sich sogenannte Steckersolargeräte bzw. Balkonkraftwerke an. Oftmals werden aber die Betreiber der PV-Kleinstanlagen von den Netzbetreiber schikaniert und man fordert den Verzicht der Einspeisevergütung. Dazu stellen die Netzbetreiber den Betreibern entsprechende Verträge zu Verfügung, welche auch der Redaktion vorliegen. Auch wurde in der Vergangenheit der Zählerwechsel zu einem Smart Meter hin durch den Betrieb eines Balkonkraftwerks auch noch berechnet. Auch diese Rechnungen liegen der Redaktion vor.

Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Plug-in-Solaranlagen erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG, teilt die Clearingstelle mit. Und weiter: "Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt".

Darauf weisst die Clearingstelle für Energie hin. Explizit gibt es dazu online einen Katalog von Fragen, welcher viele Antworten beinhaltet.

Dabei geht es auch um Pflichtverstöße nach § 52 EEG 2017/2021 der Netzbetreiber, welche in der Vergangenheit immer wieder Druck auf die Betreiber der Anlagen gemacht haben. Auch ist keine Anmeldung nötig, eigentlich. Laut der Bundesnetzagentur soll man den Betrieb eines Balkonkraftwerkes nur dem Netzbetreiber mitteilen und einen Eintrag beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur machen.

Die Clearingstelle spricht öffentlich von Missbrauch bei den Netzbetreibern gegenüber den PV-Anlagenbetreibern.

Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant sogar noch vor der Sommerpause einen neues Gesetzesentwurf, bei dem man sich als Anlagenbetreiber nur noch beim Marktstammregister eintragen muss. Der Ärger durch die Netzbetreibern ist wohl der Bundesnetzbehörde zu viel geworden. Wer also keine Einspeisevergütung bekommt, darf sich an seinen Netzbetreiber mit dem Hinweis auf der Clearingstelle wenden. Derzeit gibt es für die Inbetriebnahme in diesem Jahr für Anlagen bis 10 kWp 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Die Verfahren bei der Clearingstelle sind für den Stromkunden selbst auch kostenlos. Dieses gilt für alle Themen rund um die Energie.

Boom bei Balkonkraftwerken: Nachfrage bei Balkonkraftwerken stieg im letzten Jahr im dreistelligen Prozentbereich

Laut dem Bundesverband stieg hier die Nachfrage im letzten Jahr sogar im dreistelligen Prozentbereich. Im letzten Quartal gab es sogar im Heimsegment rund 159.000 neue PV-Systeme. Auch hier gab es ein dreistelliges Wachstum im Vergleich zum Vorjahr.

Dabei gab es mit den 159.000 PV-Systemen mehr als doppelt so viele Solarstromanlagen wie im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Hier gab es eine Steigerung von 146 Prozent. Die Anzahl der neu installierten Solarstromspeicher wird bereits Ende Juli die Zahl der im Gesamtjahr 2022 installierten Solarbatterien überschreiten, erwartet der Bundesverband.

Unterdessen wurde der Bundesnetzagentur über Pfingsten bereits die Inbetriebnahme der dreimillionsten Solarstromanlage gemeldet. Die jährliche Solarstromernte des hierzulande installierten PV-Kraftwerksbestands reicht aus, um mehr als zehn Prozent des heimischen Strombedarfs klimafreundlich zu decken.

Nach Beschlüssen der Ampelkoalition soll ihr Anteil bis zum Jahr 2030 auf über 25 Prozent steigen. Die Umsetzung einer im Mai von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verabschiedeten PV-Strategie soll verbliebene Marktbarrieren beseitigen.

Rein rechnerisch lässt sich mit den in Deutschland inzwischen installierten schätzungsweise rund 800.000 solaren Heimspeichern der tägliche Stromverbrauch aller privaten Haushalte Münchens speichern.

Clearingstelle Balkonkraftwerk: Kostenloser Zählertausch und Einspeisevergütung

Photovoltaik bei Kleinanlagen mit einem Schukostecker sind gerade am boomen. Da auch immer mehr Städte und Länder einen Umweltzuschuss von bis zu 500 Euro -wie in Berlin- geben, ist die Nachfrage nach Photovoltaik derzeit auch sehr gross. So sollen auch rund 87 Prozent der nach Deutschland importierten Photovoltaikanlagen (PV) im Wert von 3,1 Mrd. Euro laut dem Statistischen Bundesamt aus China kommen.

Clearingstelle Balkonkraftwerk: Kostenloser Zählertausch und Einspeisevergütung nicht ausgeschlossen
Clearingstelle Balkonkraftwerk: Kostenloser Zählertausch und Einspeisevergütung
nicht ausgeschlossen -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei wollen aber die Netzbetreiber oftmals, dass der Anlagenbetreiber für den Zählerwechsel aufkommt. Dieses verteuert unnötigerweise den Kauf eines Balkonkraftwerk (BKW) um oftmals mehr als 100 Euro. In der Vergangenheit hatten sich die Verbraucherschützer auf die Seite der Anlagenbetreiber gestellt, mit der Begründung, dass der Zählerwechsel in der Grundgebühr inkludiert ist. Auch sollten alte Stromzähler laut der Bundesnetzagentur die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern.

In der Begründung der Clearingstelle wird dem Netzbetreiber bescheinigt, dass er "lediglich einen gesetzlichen Anspruch auf Erhebung eines Entgeltes maximal in Höhe der Preisobergrenze (POG) gemäß § 32 MsbG" hat. Und weiter: "Ein gesetzlicher Anspruch auf Erhebung einer Gebühr zusätzlich zum Entgelt nach POG, z. B. für den Zählertausch bzw. -ausbau, besteht damit nicht".

Auch sieht die Clearingstelle keinen Kostenbedarf bei mehr Leistung der PV-Anlage. Dazu stellt die Clearingstelle fest: "Dies gilt unabhängig von der jeweiligen installierten Leistung (Abschnitt 3.1 in der Begründung)".

Damit sind dann vielleicht auch sicherlich Rückforderungen aus der Vergangenheit möglich, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Bei Problemen kann dann jeder Stromkunde wiederum die Clearingstelle einschalten mit dem Bezug auf das Dokument mit dem Aktenzeichen 2022/15-IX vom 22.Februar 2023. Über eine erfolgreiche Rückforderung würde die Redaktion dann auch gerne berichten.

Statistik Photovoltaik und Balkonkraftwerke: 87 Prozent der Solar Module kommen aus China

Dabei wurden auch Photovoltaikanlagen im Wert von rund 3,6 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Damit ist China der wichtigste Lieferanten von Solarzellen, Solarmodulen und kompletten Photovoltaik Anlagen im Jahr 2022.

Statistik Photovoltaik und Balkonkraftwerke: 87 Prozent der Solar Module kommen aus China
Statistik Photovoltaik und Balkonkraftwerke: 87 Prozent
der Solar Module kommen aus China -Bild: © Statistisches Bundesamt

Mit Abstand folgen die Niederlande mit 143 Millionen Euro oder 4 Prozent, danach folgt Taiwan mit 94 Millionen Euro und 3 Prozent.

Der Wert der Importe von Photovoltaikanlagen im Jahr 2022 war damit mehr als doppelt so hoch wie der Wert der Exporte dieser Waren aus Deutschland. Exportiert wurden im vergangenen Jahr Photovoltaikanlagen im Wert von gut 1,4 Milliarden Euro. Diese gingen zu einem großen Teil in europäische Staaten.

Die wichtigsten Abnehmer waren Österreich mit 206 Millionen Euro und 14 Prozent Anteil, die Niederlande mit 164 Millionen Euro und 11 Prozent Anteil und Italien mit 160 Millionen Euro und 11 Prozent.

Statistik Photovoltaik und Balkonkraftwerke: 87 Prozent der Solar Module kommen aus China
Produktionssteigerung um 44 Prozent gegenüber Vorjahreszeitraum -Bild: © Statistisches Bundesamt

Produktionssteigerung um 44 Prozent gegenüber Vorjahreszeitraum

In Deutschland ist insbesondere die Produktion von Solarmodulen für Photovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Solarmodule werden in Photovoltaikanlagen verbaut, die der Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie dienen.

Der erzeugte Strom kann entweder direkt genutzt, gespeichert oder in das Stromnetz eingespeist werden. Hierzulande wurden von Januar bis September 2022 rund 2,9 Millionen Solarmodule zum Absatz im In- oder Ausland produziert.

Das waren 44 Prozent mehr als in den ersten drei Quartalen 2021 (2,0 Millionen Stück) und 75 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 (knapp 1,7 Millionen Stück), für das die Daten erstmals vorlagen.

Die Produktion von Solarkollektoren und auch deren Anstieg gegenüber den Vorjahren fiel dagegen deutlich geringer aus als bei Solarmodulen. Solarkollektoren sind Bestandteil von Solarthermieanlagen.

November 2022 4 Prozent mehr Photovoltaikanlagen

Dabei gab es dann auch eine starke Nachfrage im letzten November. Im November 2022 waren auf Dächern und Grundstücken knapp 2,5 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt gut 63,7 Gigawatt installiert. Damit nahm die Zahl der Anlagen gegenüber November 2021 um 14 Prozent zu.

Die installierte Leistungen stiegen binnen Jahresfrist um 13 Prozent an. Im Januar 2018, als die Daten erstmalig erhoben wurden, waren es rund 1,7 Millionen Anlagen mit einer Nennleistung von knapp 42,3 Gigawatt gewesen. Seitdem stieg die Zahl der Anlagen um 47 Prozent, während die installierte Leistung um 51 Prozent zunahm.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht

Zum 1.Januar haben über 600 Stromanbieter ihre Tarife teilweise drastisch erhöht. Dabei gibt es ab dem 1.Januar rückwirkend einen Strompreisdeckel von 40 Cent, genehmigt von der Bundesregierung. So werden nun viele Stromkunden aufgrund der hohen Stromkosten ab sofort auch teilweise Selbstversorger durch ein Balkonkraftwerk werden. Allerdings betont die Elektriker-Branche die Sicherheit und beruft sich auf eine VDE Norm für einen Wieland-Stecker statt einem Schuko-Stecker. Daher sollte der Zwist nicht auf Kosten der Kunden ausgetragen werden.

Die meisten Kunden werden bei einem Balkonkraftwerk den normalen Schuko-Stecker nutzen. Immerhin soll der Wieland-Stecker durch eine Elektro-Fachkraft eingebaut werden, was dann schon mal schnell mehr als über 150 Euro kostet. Bei Preisen bis zu 1000 Euro im letzten Jahr für ein Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 600 Watt sinkt dadurch schnell die Wirtschaftlichkeit.

Allerdings gibt es zum Jahreswechsel wieder reichlich Wechselrichter und ab dem 1.Januar entfallen die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen, so dass es schon Preise unter der 600 Euro Marke für ein Balkonkraftwerk gibt. Ferner gibt es Förderungen ab dem 1.Januar, so zum Beispiel in Schleswig Holstein mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk.

So sparen Stromkunden 600 kWh Strom im Jahr, oder rund 50 Cent oder mehr pro kWh des Stromanbieters. Da man hiermit locker 20 Prozent Strom einspart, welchen man nicht bezahlen muss und unter der 80 Prozent Regelung beim Strompreisdeckel landet, welcher 40 Cent pro kWh beträgt. Also liegt im ersten Jahr die Ersparnis bei rund 500 Euro (200 Euro Förderung plus 300 Euro Stromkosten), dann jeweils ab dem zweiten Jahr bei rund 300 Euro pro Jahr. Nach zwei Jahren hat man mehr gespart, als an Kosten für das Balkonkraftwerk gehabt hat.

Auch die Energieberater und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie halten den Wieland-Stecker und die damit verbundenen Kosten für überflüssigen Aufwand. Die Elektriker-Branche besteht auf die Sicherheit mit der VDE Norm. Eine Überprüfung der Balkonkraftwerke findet dabei nicht durch den Netzbetreiber mangels Befugnisse statt. Der Netzbetreiber darf nur bis zum Stromzähler die Leitungen überprüfen und ist für den Stromzähler verantwortlich.

Auch müssen Balkonkraftwerke nur formlos beim Netzbetreiber und beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Immerhin ist es weiterhin laut der Verbraucherzentrale strittig, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um "Anlagen" handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind. Aber weiterhin fordert die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Kontrollen und ausgefüllte Formulare sieht die Bundesnetzagentur und damit der Gesetzgeber nicht vor. Kosten für einen Zählerwechsel dürfen laut der Verbraucherzentrale nicht auf den Stromkunden umgewälzt werden, da der Stromkunde schon eine monatliche Grundgebühr für den Stromzähler zahlt. So schreibt das Messstellenbetriebsgesetz laut den Verbraucherschützern vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber erklären sich schon bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts bereit, auf eine Rechnung für den Zähler zu verzichten. Daher sollten zusätzliche Kosten nicht auf dem Stromkunden umgewälzt werden.

Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, mit Stellungnahme

Nun hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, jetzt Stellung zu den Wieland Steckern bezogen. So hatte in einer Mailing-Aktion von "MachDeinenStrom" die Bürger an die Netzagentur geschrieben und um Positionierung gebeten.

Dabei gab es kurz vor Weihnachten die erste Antwort. So teilte er die Bewertung, dass ein normaler Schuko-Stecker reiche. Ferner will sich Müller nun auch an den Verband der Elektrotechnik (VDE) wenden, welche zuständig für die Anschlussnorm ist. Er würde es begrüßen, wenn bei der Überarbeitung der Produktnorm der Schuko-Stecker "für akzeptabel" erklärt würde. Im übrigen gibt es im europäischen Ausland nicht diese "Wieland" Regelung. In den Niederlanden und Rumänien dürfen die Stromzähler auch Rückwärts laufen.

Ferner teilt Klaus Müller mit: "Für eine Mitmach-Energiewende sind die Mini-Module unverzichtbar und definitiv ein positiver optischer Reiz in vielen Fassadenbildern". Und weiter: "Private Haushalte sollten ohne Verunsicherungen und erhöhte Kosten ihr Balkonkraftwerk anschließen.".

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern

Besonders beliebt sind die 600 Watt Balkonanlagen, welche aber auch entsprechende Stromzähler im Verteilerschrank brauchen. Daher kommen die Messstellenbetreiber mit dem Umbau selten hinterher und der überschüssige Photovoltaik Strom kann nicht eingespeist werden, ohne das die Anlagenbesitzer Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.

Was im europäischen Ausland schon teilweise gilt, könnte bald auch in Deutschland legal werden. Immerhin dürfen dort die Zähler auch bei einer EEG Einspeisung rückwärts laufen, in Deutschland ist dieses nicht erlaubt. So haben daher viele Photovoltaik Besitzer über die Langsamkeit beim Zählerwechsel geklagt. Immerhin entgeht dem Netzbetreiber die Durchleitungsgebühr für den selbst genutzten Strom und der Stromanbieter verdient weniger. Daher gab es auch entsprechende Vorwürfe der Stromkunden, dass hier vielleicht mit Vorsatz verzögert wurde.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern
Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung
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Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.

"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

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