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Balkonkraftwerk: Bundesnetzagentur nimmt Hoymiles HM 800 vom Markt

• 26.04.24 Die Wechselrichter sind bei den beliebten Balkonkraftwerken auch die Schaltzentrale, welche in Deutschland durch den Solar Boom immer mehr eingesetzt werden. Gab es bei einem Deye Wechselrichter im letzten Jahr noch Abschaltprobleme beim Strom- und Spannungsfluss, taucht nun der Hoymiles HM 800 auf der Liste mit Problemen auf. Dabei geht es laut den Testern um Störungen im Funkverkehr.

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Bundesrechnungshof: Habeck gefährdet Akzeptanz von Förderprogramme der BAFA

Dabei gab es einen Test des Wechselrichters Hoymiles HM 800 bei der Zeitschrift Stiftung-Warentest im aktuellen Heft Mai 2025. Dabei gab es Störungen im Funkverkehr durch die elektromagnetischen Felder. Erstmals hat das Online-Portal cleanthinking darüber berichtet.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur nimmt Hoymiles HM 800 vom Markt
Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur nimmt Hoymiles HM 800
vom Markt -Screenshot/font>

Dazu heisst es laut den Testern von Stiftung-Warentest: "Die Bundesnetzagentur hat den Wechselrichter Hoymiles HM-800 zur Überprüfung vom Markt entnommen. Derzeit steht sie im Kontakt mit dem Hersteller zur Beseitigung möglicher Mängel.".

Und weiter hat Jörg Kannegießer von der Bundesnetzagentur über den Wechselrichter Hoymiles HM-800 mitgeteilt: "Auch die Bundesnetzagentur sieht ein 'hohes Risiko' für den Funkverkehr und nahm ihn vorläufig vom Markt." Auch gibt es Berichte über baugleiche Geräte auf dem Markt mit dem TSUN TSOL-MS600 und einem weiteren Modell von HERF. Mittlerweile gibt es auch mit dem Hoymiles HMS-800W-2T eine neuere und verbesserte Version mit integriertem WiFi seit dem letzten Jahr auf dem Markt. So entfällt der Kauf des zusätzlichen DTUs, um auf den Wechselrichter zuzugreifen. Bislang steht der Hoymiles-HM-800 2T nicht in der Kritik.

Schon im Sommer letzten Jahres gab es Probleme mit einem Deye Wechselrichter. Damals wurde das Probleme mit einer zusätzlichen Hardware gelöst. Je nachdem, wo die hochfrequente elektromagnetische Strahlung entsteht, kann man dann laut Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, eine verbesserte Abschirmung einsetzen oder die Software entsprechend modifizieren. Im schlimmsten Fall, wenn es keine Lösung gibt, wird der Wechselrichter dann "Elektroschrott", dann sehr zum Ärgernis der Kunden. Dann werden die Verkaufszahlen von Hoymiles sicherlich in Deutschland sinken.

Balkonkraftwerke: Ampelregierung einigt sich auf Klimaschutzgesetz und Solarpakete

So haben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP letzte Woche die gegenseitige Blockade bei wichtigen Klimaschutzgesetzen beendet und sich geeinigt. Dieses geht aus einer Regierungserklärung hervor.

Balkonkraftwerke: Ampelregierung einigt sich auf Klimaschutzgesetz und Solarpaket
Balkonkraftwerke: Ampelregierung einigt sich auf
Klimaschutzgesetz und Solarpaket -Screenshot

Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 bis zum Jahr 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen.

Vom neuen Solarpaket sollen Kommunen profitieren, die einfacher und schneller Wind- und Solarparks planen und umsetzen können. Und endlich sollen die Bürger einfacher mit Balkonkraftwerken Geld sparen.

So Dr. Lukas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion FDP dazu: "Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden.".

Und weiter: "2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können."

800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt und rückwärtslaufende Stromzähler

So besagt die EU-Richtlinie (EU-Richtlinie 2016/631), dass alle Erzeugungsanlagen bis 800 Watt nicht relevant für das Stromnetz sind. Daher hatte die EU daraufhin alle Meldepflichten für Minisolaranlagen und auch Balkonkraftwerke unter 800 Watt gestrichen und den Einsatz solcher Geräte freigegeben. Diese Regelung wurde aber in Deutschland bislang nicht angewandt.

Neuerungen gibt es nun durch das Positionspapier des Elektrotechnik-Verbandes (VDE). Damit soll es viele Vereinfachungen rund um die Stecker-Solar-Geräte geben. So hatte sich schon der Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller gegen einen Wieland Spezialstecker ausgesprochen und forderte einen Schuko-Stecker.

800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt und rückwärtslaufende Stromzähler
800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt
und rückwärtslaufende Stromzähler -Bild: © pixabay.com

"Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk", sagt VDE-Chef Ansgar Hinz. "Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.".

So will VDE nun auch 800 Watt Balkonkraftwerke unterstützen und der Verband spricht sich für eine Duldung der Schuko-Stecker-Variante bis 800 Watt aus. Immerhin sind bei den rund 200.000 betriebenen und gemeldeten Balkonkraftwerken in Deutschland keine Probleme aufgetreten, obwohl viele Eigentümer einfach die Anlagen mit einem Schuko Stecker statt einem Wieland Stecker betreiben.

Auch soll nun laut VDE die 800-Watt-Bagatellgrenze eingeführt werden. Damit wären diese Anlagen nicht mehr als netzrelevant betrachtet. Dabei gibt es aber schon seit Jahren die entsprechende EU-Norm mit der 800 Watt Bagetellgrenze, welche in Deutschland unterwandert wird. Viele Anlagenbetreiber haben sich daher erfolgreich zur Wehr gesetzt. Es gibt bislang kein rechtskräfiges Urteil, welches die 600 Watt Anlagen mit einem Wieland Stecker unterstützt. Deutschland hat hier außerhalb der EU-Norm im Graubereich gehandelt.

Rückwärts laufende Zähler geduldet

Anlagenbetreiber wurden in der Vergangenheit von einigen Netzbetreibern kriminalisiert, wenn der Zähler bei den Kunden rückwärts lief. Der Vorwurf geht hin bis zum Steuerbetrug beim Anlagenbetreiber. Auch drohte man unverhältnismässig mit Abklemmen des Hauses vom Stromnetz. Der Stromkunde war hier Opfer bei der Willkür der Netzbetreiber.

Mit dieser Duldung schuldet man dem Umstand, dass die Netzbetreiber in der Vergangenheit die Umstellung bei den Stromkunden auf intelligente Smart Meter versäumt haben. Erst die Energiekrise macht die Balkonkraftwerke interessanter und man muss nicht mehr auf die Installation eines Smart Meters warten. Der eingespeiste Strom wird dabei nicht vergütet und fliesst zum Nachbarn und der Netzbetreiber berechnet dafür die Netzentgelte und der Stromanbieter darf den Stromtarif für den Nachbarn ohne Vorleistung abrechnen. Eine Nulleinspeisung lohnt sich in der Regel durch den hohen Aufwand und die Kosten für einen Balkonkraftwerksbetreiber bislang nicht.

Meldung beim Marktstammdatenregister reicht aus

Wer bislang ein Balkonkraftwerk anmelden wollte, musste dieses beim Marktstammdatenregister und Netzbetreiber machen. So gab es statt einer einfachen Anmeldung für das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber teilweise ein komplexes Formular mit der Forderung der Bestätigung einer Elektrofachkraft und dem Einbau eines Wieland Steckers vom Netzbetreiber. Dieses trieb die Kosten für ein Balkonkraftwerk unverhältnismässig nach oben. Auch gab es mangels Fachkraft selten einen Einbau eines Wieland-Steckers. Nun sollen nur noch die Anlagen bis 800 Watt beim Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Bundesrechnungshof: Habeck gefährdet Akzeptanz von Förderprogramme der BAFA

So gibt es nun weitere Kritik an den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) und dem Bundeswirtsschaftministerium von dem Bundesrechnungshof. So hat das Bundeswirtsschaftministerium (BMWK) das BAFA-Amt überlastet. Bei drei Förderprogrammen hat das BAFA über 10 Mrd. Euro Fördermittel verspätet an die Antragstellenden ausgezahlt, so die harsche Kritik.

Dabei geht es in der Kritik des Bundesrechnungshof, welche der Redaktion vorliegt, in der Überlastung bei der BAFA. Zuletzt gab es schon Kritik vom Bundesrechnungshof wegen Habecks falscher Energiewende und der Gefährdung des Wirtschaftsstandort.

Bundesrechnungshof: Habeck gefährdet Akzeptanz von Förderprogrammen der BAFA
Bundesrechnungshof: Habeck gefährdet Akzeptanz von Förderprogrammen
der BAFA -Screenshot Bundesrechnungshof

So sollten drei Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor beitragen. Das BMWK hat das BAFA mit der Umsetzung beauftragt, ohne zuvor dessen Kapazitäten ausreichend geprüft zu haben. So hätte es erkennen müssen, dass dem BAFA Personal fehlte, die vielen Förderfälle zu bearbeiten, so die Kritik vom Bundesrechnungshof.

Dabei gingen in den Jahren 2019 bis 2023 1,2 Millionen Verwendungsnachweise beim BAFA ein. Der Anteil der Verwendungsnachweise, die das BAFA nicht fristgerecht geprüft hat, belief sich in einigen Jahren auf über 90 Prozent.

Somit mussten Unternehmen und Privatpersonen laut der Kritik oftmals lange in Vorleistung treten, da die Fördermittel erst nach der Nachweisprüfung ausgezahlt werden.

Damit liegt dann die Zielerreichung und die Akzeptanz der Förderprogramme in weiter Ferne. Bevor das BMWK Förderprogramme beschließt oder ändert, muss es dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß und wirtschaftlich umgesetzt werden können.

Bundesnetzagentur Chef bestätigt Stromverteuerung um 5,5 Milliarden Euro

Erstmals bestätigt ein Kopf der Energiebranche mit Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, wie hoch der Schaden an die Verbraucher ist. So Klaus Müller: "Durch den Wegfall der geplanten Subvention von 5,5 Milliarden Euro wird ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt 120 Euro mehr Netzentgelt im Jahr zahlen.", sagte Müller gegenüber der "Rheinischen Post".

Auch rechnet der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller weiter mit hohen Strompreisen für Verbraucher. "Die Großhandelspreise für Strom sind deutlich gefallen gegenüber 2022. Dennoch ist das Preisniveau höher als vor dem russischen Angriffskrieg. Daran wird sich so schnell nichts ändern". Und weiter: .

Auch verteidigt der Behördenchef die Sparbeschlüsse der Ampel-Koalition, die die Zuschüsse für Netzentgelte 2024 streicht: "Das war eine schwere Entscheidung für die Bundesregierung. Leider kann man kein Geld einsparen, ohne dass das Auswirkungen hat. Insofern kann ich die Entscheidung nachvollziehen.".

Das Gehalt bezieht der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, mit mindestens Stufe B11 der Besoldungsgruppe B. Auf der Stufe B11 gibt es mindestens monatliche 14.157,33 Euro monatliches Grundgehalt. Damit verdient der Präsident mehr als rund 99 Prozent der deutschen Stromkunden in Deutschland. Seine Stromrechnung wird ihn daher nicht gross schockieren.

Strompreise Deutschland: Netzentgelte beim Strom steigen weiter rasant

Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Preise für Gas und Strom im ersten Halbjahr 2023 nach oben geschossen. Dieses wird bei den Strompreise nun auch im Jahr 2024 so weiter gehen. Schuld daran, sind die mittlerweilen hohen Netzentgelte für die Stromkunden, welche auch noch ungleich in Deutschland behandelt werden. Wo viel Windenergie und Solarstrom erzeugt wird, dort gibt es saftige Steigerungen bei den Netzentgelten, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) für sinkende Strompreise für Wärmepumpen zu sorgen, sahen anders aus.

Wer auf das Heizen mittels Strom aus den öffentlichen Leitungen angewiesen ist, wird in Zukunft noch mehr belastet. Die Ampelregierung unter dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) hatte sinkende Strompreise versprochen. Die neuen Netzentgelte sollen aber nun im Jahr 2024 um zehn Prozent steigen. Sie machen dann schon 27 Prozent der Kosten beim Strom aus.

So müssen im kommenden Jahr rund 10 Prozent mehr für die Netzentgelte beim Strom bezahlt werden. Diese geht auf einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor. Diese liegt der "Rheinischen Post" vor.

Für typische Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden steigen die Netzentgelte 2024 voraussichtlich um 10,6 Prozent oder 1,03 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in der Mitteilung.

"In der ausgewerteten Stichprobe zahlt ein Haushaltskunde mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2023 ein durchschnittliches Netzentgelt in Höhe von 341 Euro netto, im Jahr 2024 in Höhe von 377 Euro netto", so dass Ministerium.

So werden Stromkunden für die Netzdurchleitung demnach im kommenden Jahr 36 Euro mehr bezahlen als im Jahr2023. Die Netzentgelte machen damit bereits mehr als ein Viertel der gesamten Stromkosten aus.

Der weitere Anstieg der Entgelte belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch zunehmend gewerbliche Kunden und die Industrie. Um die Kostendynamik zu bremsen, gibt es schon einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Dabei fallen nach Auskunft des Ministeriums im kommenden Jahr 27 Prozent der gesamten Netzentgelte auf die Stromkunden.

"Die Stromkosten steigen und steigen, doch die Ampel-Regierung findet keine Antwort. Weder kann sie sich auf eine grundlegende Entlastung für alle durch eine Senkung der Stromsteuer einigen, noch hat sie eine Lösung für Industrie und Mittelstand", kritisierte Unionsfraktionsvize Jens Spahn.

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