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EU Kommission Google: EU-Kommission fordert mehr Transparenz von Google bei der Suche

• 02.08.21 Bei Google und Amazon gilt das Gesetz des Stärkeren. Hier ist man gleichzeitig Marktplatz und Verkäufer und ist obendrein noch Schiedsrichter und Mitspieler zugleich. Daher ist es offensichtlich, dass Kunden und Verbraucher bei Google und Co. bei einem Streit schlechte Karten haben. Nun will die EU-Kommission von Google mehr Transparenz von Google. Dabei
Dr.Sim
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sollen Verbraucher sollen erfahren, wie die Reihenfolge von Googles Suchergebnissen zustande kommt. Himmerhin taucht Google vermehrt als eigener Preisvergleicher auf.

EU Kommission Google: EU-Kommission fordert mehr Transparenz von Google bei der Suche

Dabei hat nun die Europäische Kommission gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden den Internetkonzern Google zu mehr Transparenz aufgerufen, wie das Handesblatt zuerst berichtete. Dabei sollsen die Verbraucher erfahren, wie die Reihenfolge von Suchergebnissen zustande kommt. Auch soll öffentlich gemacht werden, ob Google dabei Geld verdient. Immerhin ist Google in der Vergangenheit beim Bundeskartellamt ins Visier geraten, weil Google hier als Preisvergleicher im Rahmen einer Marktbeherrschenden Position auftaucht.

EU Kommission Google: EU-Kommission fordert mehr Transparenz von Google bei der Suche
EU Kommission Google: EU-Kommission fordert mehr Transparenz von Google bei der Suche
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Auch soll Google bei Preisen für Flüge und Hotels gezwungen werden, hier die zusätzlichen Gebühren und Steuern anzuzeigen. Firmen müssen diesen schon längst in der EU. Allerdings masst sich Google hier eine eigene Regelung an, daher sollten Verbraucher Google nicht als Preisvergleich nutzen, da es hier zu Täuschungen der Kunden kommen kann, so die Kritik der Verbraucherschützer aus der Vergangenheit.

Auch sollten Verstöße gegen Schutzbestimmungen und diese kritisierten Inhalte von Google schneller entfernt oder deaktiviert werden. Zur Zeit gibt es hier wohl eine hinhalte Taktik, laut unseren Informationen, da es keine gesetzliche Regelung bzgl. Zeitfenster gibt.

Die EU-Kommission hat Google nun zwei Monate Zeit gelassen, hier seine Praktiken zu ändern. Allerdings gehen Beobachter nicht davon aus, dass Google hier seine Praktiken ändern wird. Noch nicht mal EU-Gerichtsentscheide haben Google dazu bewogen, keine Daten an den USA-Behörden auszuliefern, laut dem Datenschutzverein noby. Immerhin geht es hier um die rechtswidrige Weitergabe von Daten von EU-Bürgern.

Gibt es bald DNS Sperren von Google?

Daher fordern Kritikern, Google am besten bei allen Behörden, Schulen, Verwaltungen und öffentlichen Plätzen mittels einer DNS Sperre zu verbannen. Diese DNS Sperren bei der Clearingstelle Bundesnetzagentur funktionieren mittlerweile sehr gut bei Portalen, welche Urheberrechtsverletzungen betreiben. Auch kann man diese DNS-Sperren im WLAN gut einrichten, so dass man auch hier auf öffentlichen Plätzen mit WLAN entsprechende Massnahmen einrichten kann.

Googles Kooperation mit Spahns Gesundheitsbehörde verstößt gegen die Pressefreiheit

Zuletzt hatte das Info-Portal Netdoktor gegen die BRD und Google im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gewonnen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht sogar einen Verstoss gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.

So hatte diese Woche die 37.Zivilkammer des Landgerichts München I zwei Anträgen der NetDoktor.de GmbH in einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (37 O 15721/20), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, und gegen die Google Ireland Ltd. (37 O 15720/20) im Wesentlichen stattgegeben.

Googles Kooperation mit Spahns Gesundheitsbehörde verstösst gegen die Pressefreiheit
Googles Kooperation mit Spahns Gesundheitsbehörde verstößt gegen die Pressefreiheit
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Kammer hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Google vorläufig eine Zusammenarbeit untersagt, die darauf gerichtet ist, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, die aus den Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals des Bundesministeriums für Gesundheit, hier gesund.bund.de, gespeist und mit einem Link zu diesem Portal versehen sind. Die Kammer bewertete dies als Kartellverstoß.

So sieht die Vorsitzende Richterin, Dr. Gesa Lutz, in ihrer mündlichen Urteilsbegründung, dass der der Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals durch das BMG keine rein hoheitliche Tätigkeit, sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist.

Das BMG ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt. Denn die bestmögliche Position auf der Ergebnisseite der Google-Suche, nämlich die neu geschaffene, prominent hervorgehobene Position "0" in der Infobox, steht privaten Anbietern von Gesundheitsportalen von vornherein nicht zur Verfügung.

Als Betreiber eines Gesundheitsportals ist NetDoktor in besonderem Maße davon abhängig, auf der Suchergebnisseite der Google-Suche eine gute Sichtbarkeit zu erzielen, da rund 90 Prozent der Nutzer über eine Google-Suche bei NetDoktor landen. Diese Sichtbarkeit wird stark eingeschränkt, weil die Infoboxen die Aufmerksamkeit der Nutzer von den allgemeinen Suchergebnissen ablenken und auf sich ziehen. Damit stillen sie das Informationsbedürfnis der Nutzer bereits vielfach. Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potentiell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen, mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert.

Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht Pressefreiheit verletzt

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht sogar einen Verstoss gegen das Grundrecht der Pressefreiheit. Diese geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor. Die Kooperation mit Google würde "faktisch zu einer Monopolstellung eines solchen Portals führen", heißt es in der 29-seitigen Bewertung. Das Online-Portal Bild.de hat zuerst darüber berichtet.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki ist betroffen

Auch kommt Kritik vom FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Dieser äußerte sich "Die Kaltschnäuzigkeit, mit der Gesundheitsminister Jens Spahn versucht hat, im Schatten der Corona-Pandemie in die freie und unabhängige Presse zugunsten staatlicher Inhalte einzugreifen, macht mich betroffen.".

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Bundeskartellamt und Verbrauchzentralen sind erfreut

Der Bundestag hatte zuletzt die Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Nun kann das Bundeskartellamt endlich proaktiv gegen Unternehmen vorgehen, die ihre Marktmacht missbrauchen. Das ist ein positiver Paradigmenwechsel aus Verbrauchersicht, so die Sicht der Verbraucherzentralen.

Und das Bundeskartellamt will künftig die Macht von großen Internetkonzernen stärker kontrollieren. Das hat Behördenpräsident Andreas Mundt zuletzt im Inforadio vom rbb angekündigt.

Hintergrund ist ein Gesetz, das der Bundestag beschließen will. Es soll der Behörde ermöglichen, den Wettbewerb im Internet besser zu schützen.

Bundeskartellamt Boss Mundt erklärte, das Gesetz komme zur richtigen Zeit. Damit habe die Behörde leichteren Zugriff auf die Digitalunternehmen: "Unsere Arbeit wird uns jetzt ein stückweit leichter gemacht durch dieses Gesetz. Wir können vor allen Dingen [...] auf Märkten einschreiten, wo diese sehr großen Unternehmen noch nicht marktbeherrschend sind. Also wir müssen jetzt nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern wir können rechtzeitig unsere Waffen zücken.".

vzbv-Vorstand Klaus Müller zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: "Wir sehen, wie große Digitalkonzerne die Online-Regeln so gestalten, dass sie die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränken und Wettbewerber gezielt schwächen. Etwa, wenn Betreiber von Betriebssystemen es Nutzern nicht ermöglichen, alternative App Stores mit niedrigeren Provisionen zu nutzen. Manche Plattformen treten gleichzeitig als Marktplatz und als Verkäufer auf, also als Schiedsrichter und Mitspieler zugleich. Das ist kein fairer Wettbewerb mehr. Das Bundeskartellamt kann nun verbieten, dass diese Unternehmen ihre eigenen Angebote bevorzugen.".

Das Bundeskartellamt plane, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen und härter gegen große Internetkonzerne vorgehen. Er rechne mit heftigen Auseinandersetzungen vor Gericht. Das werde "anstrengend" - sei aber wichtig, denn derzeit gebe es fast keinen fairen Wettbewerb mehr im Netz.

Man arbeite zwar auch an einer europäischen Lösung, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes. Dennoch mache ein deutsches Gesetz sehr viel Sinn. Zum einen sei man schneller mit der Gesetzgebung. Dadurch habe die Behörde jetzt die Instrumente, die sie brauche. Zum anderen könnten nationale Wettbewerbsbehörden auch international viel bewirken. Das hätten vergangene Verfahren bereits gezeigt.

Der Suchmaschinen Gigant Google hatte von der EU-Kommission ein Rekord Bussgeld von 2,42 Mrd Euro aufgedrückt bekommen. Durch das Bußgeld reagiert die EU-Kommission gegen Google wegen Mißbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung für den eigenen Preisvergleichsdienst. Nun hat Google, ohne weitere Nennung von Gründen, Klage beim europäischen Gerichtshof eingereicht.

EU-Kommission brummt Google Rekord-Strafe von 2,42 Mrd Euro auf

Die Europäische Kommission hatte eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro gegen Google am 27.Juni 2017 verhängt, da das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat. Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt, seinem Preisvergleichsdienst, einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat. Für das Bezahlen der Strafe hatte Google 30 Tage Zeit, hat aber nun Klage dagegen erhoben. Das teilte der US-Konzern teilte dieses nun am heutigen Montag mit, ohne weitere Details zu nennen. Auch das Gericht der Europäischen Union bestätigte der Deutschen Presse-Agentur gegenüber den Eingang der Beschwerde.

Preisvergleiche sorgen für Ersparnis beim Verbraucher
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Das Verhalten von Google stellt somit eine missbräuchliche Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung in der allgemeinen Internet-Suche dar, da es den Wettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten behindert.

In dem Beschluß kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Google auf jedem nationalen Markt für allgemeine Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in allen 31 EWR-Staaten, eine beherrschende Stellung innehat.

Die Bewertung der Kommission stützt sich auf die Tatsache, dass auf die Google-Suchmaschine in allen EWR-Staaten sehr hohe Marktanteile entfallen, die meist über 90 Prozent liegen. Das Unternehmen konnte diese Position seit mindestens 2008, d. h. seit Beginn des Untersuchungszeitraums, halten.

Googles Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung

Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.

Google hat die Suchergebnisse manipuliert

Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten platziert Die Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts werden ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert, so die EU-Kommission.

Sie werden vor den Ergebnissen aufgeführt, die anhand der generischen Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden. Dies geschieht immer, wenn ein Verbraucher in der allgemeinen Google-Suchmaschine nach einem Produkt sucht, für das Google Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts zeigen möchte. Folglich wendet Google seine generischen Suchalgorithmen nicht auf den eigenen Preisvergleichsdienst an.

Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen werden diese generischen Algorithmen für die Platzierung genutzt und bewirken auch Herabstufungen (sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen). Preisvergleichsdienste können durch mindestens zwei verschiedene Algorithmen, die 2004 bzw. 2011 erstmals angewendet wurden, herabgestuft werden. Die am besten platzierten Wettbewerber werden nachweislich im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt, und andere Dienste sind sogar noch weiter unten platziert Praktisch bedeutet das, dass die Verbraucher konkurrierende Preisvergleichsdienste nur sehr selten in den Suchergebnissen von Google zu sehen bekommen.

Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Vergehens

Die Kommission berücksichtigte bei der Festlegung der Geldbuße die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 wurde die Geldbuße auf der Grundlage der Einnahmen von Google aus seinem Preisvergleichsdienst in den betreffenden 13 Europäischen Wirtschaftsraum Staaten errechnet.

Mit dem Beschluß wird Google dazu verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten bezüglich seines Preisvergleichsdienstes binnen 90 Tagen abzustellen und von allen Maßnahmen abzusehen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck bzw. dieselbe oder eine ähnliche Wirkung haben.

Google manipuliert Suchergebnisse bei Preisvergleichern

Google verwendet seine Ergebnisseiten, um entsprechende eigene Preisvergleiche anpreisen. Dabei werden sogar die Suchergebnisse manipuliert, so dass andere Preisvergleicher erst gar nicht mehr bei dem Suchergebnis auftauchen. Immerhin kann dieses jeder Nutzer zum Beispiel bei der Verwendung von Bing oder duckduckgo.com nachvollziehen.

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