Gericht segnet anonyme WLAN Hotspots ab
• 16.07.12 Beim Langericht München gab es einen Rechtsstreit zwischen zwei Anbieter von Hotspots. Die Klagepartei hat die Nutzerdaten bzw. die Anmeldedaten beim WLAN gespeichert, die Beklagten erlaubten ihren Nutzer anonym sich über das WLAN zu bewegen. Die Klagepartei forderte daher eine Unterlassung der anonymen Nutzung bei den WLAN Hostspots der Beklagten.
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Der Arbeitskreis begrüßt das Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist. Damit wird das Recht auf anonyme Kommunikation gewahrt. Das Telekommunikationsgesetz verbietet die Erhebung nicht erforderlicher Daten. Laut Arbeitskreis handeln daher die Anbieter kostenloser Hotspots rechtswidrig, welche von den Nutzern zur Zeit noch eine Anmeldung oder Registrierung verlangen, bevor der Zugang freigegeben wird.
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