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Gericht: Eilantrag gegen Mobilfunk-Frequenz Versteigerung ist gescheitert

• 09.03.10 Die Bundesnetzagentur hat den 12. April 2010 für die Versteigerung der Mobilfunk-Frequenzen aus der "Digitalen Dividende" bekannt gegeben. Bei der "Digitalen Dividende" handelt es sich um die Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz, welche nun für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten angeboten
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werden. Da im unteren Frequenz-Bereich um die 800 MHz es auch zu Störungen im Kabelnetz kommen kann, hat ein Kabelnetzbetreiber einen Eilantrag gegen die geplante Frequenzversteigerung eingereicht.

Das Verwaltungsgericht Köln hat aber diesem Eilantrag der Firma Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG abgelehnt, mit dem die geplante Versteigerung vorerst ausgesetzt werden sollte. Über Eilanträge anderer Unternehmen ist bisher nicht entschieden worden.

Der Kabelnetzbetreiber befürchtet, dass die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Bereich von 800 MHz zu Störungen im Kabelnetz, insbesondere bei den daran angeschlossen Kabelmodems, Receivern und Set-Top Boxen führen kann. Sie hält die Vergabe der Frequenzen deswegen für rechtswidrig, solange nicht sichergestellt ist, dass solche Störungen nicht eintreten werden. Aus diesem Grunde hat sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese Frequenzen für den Mobilfunk zu vergeben, Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Den zeitgleich gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage mit dem Ziel der Verhinderung der Versteigerung zum vorgesehenen Termin anzuordnen hat das Gericht nun abgelehnt.

Ferner sind fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung beim Verwaltungsgericht Köln anhängig, die auf befürchtete technische Störungen durch die bevorstehende Mobilfunknutzung der Frequenzen im 800-MHz Band gestützt sind. Wann diese Klagen entschieden werden, ist derzeit noch nicht absehbar.

Sechs weitere Klagen von Unternehmen, die sich an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aber gleichwohl vollständig oder jedenfalls wegen einzelner Versteigerungsbedingungen für rechtswidrig halten, hat das Gericht für den 17. März 2010 zur mündlichen Verhandlung terminiert.


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