Gericht: Eilantrag gegen Mobilfunk-Frequenz Versteigerung ist gescheitert
• 09.03.10 Die Bundesnetzagentur hat den 12. April 2010 für die
Versteigerung der Mobilfunk-Frequenzen aus der "Digitalen Dividende" bekannt
gegeben. Bei der "Digitalen Dividende" handelt es sich um die Frequenzen in
den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz, welche nun für den
drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten angeboten
werden. Da im unteren Frequenz-Bereich um die 800 MHz es auch zu Störungen im
Kabelnetz kommen kann, hat ein Kabelnetzbetreiber einen Eilantrag gegen
die geplante Frequenzversteigerung eingereicht.
Das Verwaltungsgericht Köln hat aber diesem Eilantrag der Firma Kabel
Baden-Württemberg GmbH & Co. KG abgelehnt, mit dem die geplante Versteigerung
vorerst ausgesetzt werden sollte. Über Eilanträge anderer Unternehmen ist
bisher nicht entschieden worden.
Der Kabelnetzbetreiber befürchtet, dass die zukünftige Nutzung der Frequenzen
im Bereich von 800 MHz zu Störungen im Kabelnetz, insbesondere bei den daran
angeschlossen Kabelmodems, Receivern und Set-Top Boxen führen kann. Sie hält
die Vergabe der Frequenzen deswegen für rechtswidrig, solange nicht
sichergestellt ist, dass solche Störungen nicht eintreten werden. Aus diesem
Grunde hat sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese Frequenzen
für den Mobilfunk zu vergeben, Klage erhoben, über die noch nicht entschieden
ist. Den zeitgleich gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage mit
dem Ziel der Verhinderung der Versteigerung zum vorgesehenen Termin anzuordnen
hat das Gericht nun abgelehnt.
Ferner sind fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und
Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung beim Verwaltungsgericht
Köln anhängig, die auf befürchtete technische Störungen durch die
bevorstehende Mobilfunknutzung der Frequenzen im 800-MHz Band gestützt
sind. Wann diese Klagen entschieden werden, ist derzeit noch nicht
absehbar.
Sechs weitere Klagen von Unternehmen, die sich an der Versteigerung beteiligen
wollen, diese aber gleichwohl vollständig oder jedenfalls wegen einzelner
Versteigerungsbedingungen für rechtswidrig halten, hat das Gericht für den
17. März 2010 zur mündlichen Verhandlung terminiert.
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