Gericht:E-Plus hat teilweise Klageerfolg bei der Funkfrequenz-Versteigerungen
• 25.03.11 Der Mobilfunkanbieter E-Plus hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seiner Klage teilweise Erfolg gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückverwiesen.
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Gegen diese Anordnungen erhob E-Plus vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage. Nach deren Abweisung fand im April und Mai 2010 das Versteigerungsverfahren statt. Als einzigem der vier Mobilfunkunternehmen gelang es dabei E-Plus nicht, Frequenzen in dem von ihr begehrten Bereich unterhalb von 1 GHz zu erwerben. Mit der Revision zum Bundesverwaltungsgericht bezweckte sie, der umstrittenen Frequenzvergabe nachträglich die Grundlage entziehen.
BVerwG 6 C 6.10 - Urteil vom 23. März 2011
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