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Gescheitertes Onlinezugangsgesetz: Bundesrat lehnt OZG 2.0 ab

• 03.04.24 Wenn es um den digitalen Ausbau in den Behörden, Ämtern und beim Glasfaserausbau geht, dann ist Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Ländern immer schlechter aufgestellt. So ist nun auch das verbesserte Onlinezugangsgesetzes im Bundesrat gescheitert. Dabei ist dieses schon die zweite Version, also OZG 2.0. Noch im Februar 2024 fand das OZG 2.0 im Bundestag eine breite Zustimmung.

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Gescheitertes Onlinezugangsgesetz: Bundesrat lehnt OZG 2.0 ab

So hatte dann letzte Woche eine Mehrheit im Bundesrat den Gesetzentwurf überraschend abgelehnt. Dabei hatte die Ampel-Regierung diese Entscheidung scharf kritisiert, nun geht es in den neuen Nachverhandlungen.

Gescheitertes Onlinezugangsgesetz: Bundesrat lehnt OZG 2.0 ab
Gescheitertes Onlinezugangsgesetz: Bundesrat lehnt OZG 2.0 ab -Bild: Bundesrat

So hatte der Bundestag am 23. Februar 2024, das sogenannte "Onlinezugangsgesetz" novelliert (20/8093). Das 2017 beschlossene Gesetz hatte zum Ziel, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten.

Durch die neuen Regelungen sollen die Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden.

Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, "dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert". Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen.

Für das neue OZG 2.0 stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Die Union und AfD votierten dagegen.

Einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/10423) zu dem Gesetz wies das Parlament mehrheitlich zurück. Darin mahnten die Abgeordneten zu mehr "Verbindlichkeit, um die Verwaltungsdigitalisierung mit ausreichend Dynamik und Priorität fortzusetzen". Nun ist das Gesetz dann im Bundesrat gescheitert.

Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Scheitern des OZG-Änderungsgesetz ist vor allem eine schlechte Nachricht für alle, die sich eine digitalere Verwaltung in Deutschland wünschen.". Und weiter: "Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung rasch den Vermittlungsausschuss einberuft und Bund und Länder einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden. Was wir uns nicht leisten können ist, die Digitalisierung der Verwaltung im föderalen und parteipolitischen Zank auf die lange Bank zu schieben.".

Gescheiterte Digitalpolitik: Erst 31 Digitalvorhaben im ersten Quartal 2024 umgesetzt

In Deutschland sieht es sehr schlecht bei der Digitalisierung in den Behörden und beim Glasfaserausbau aus. So hatten im letzten Herbst schon rund 20 Organisationen aus Zivilgesellschaft und Freie-Software-Wirtschaft eine Pressemitteilung mit ihrer jeweiligen Analyse und mit ihren digitalpolitischen Forderungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Auch im neuen Jahr und bis zum Ende der Legislatur-Periode sieht es weiterhin schlecht bei der Umsetzung der Digitalen Projekte bei der Bundesregierung aus.

Auch im neuen Jahr hat die Bundesregierung im ersten Quartal des Jahres 2024 bei der Umsetzung ihrer digitalpolitischen Vorhaben nur wenig an Tempo zugelegt. So wurden laut dem Branchendienst Bitkom insgesamt nur 31 Vorhaben umgesetzt. Dabei befinden sich immer noch 205 Vorhaben aktuell in der Umsetzung, ein Ende ist unbekannt.

Gescheiterte Digitalpolitik: Erst 31 Digitalvorhaben im ersten Quartal 2024 umgesetzt
Gescheiterte Digitalpolitik --Verbände kritisieren
Ampelregierung vehement -Bild: pixabay

Dabei zeigt der "Monitor Digitalpolitik" des Branchenverbandes einen erheblichen Rückstau bei den digitalen Projekten der Bundesregierung. Der Monitor wurde erstmals im August 2023, zum ersten Jahrestag der Digitalstrategie, veröffentlicht und wird quartalsweise auf den neuesten Stand gebracht. Durch die Transparenz des Monitors kann man den Fortschritt bei der Digitalpolitik der Bundesregierung erkennen.

Auch handelte es sich bei vielen der im vergangenen Quartal umgesetzten Vorhaben um kleinere Maßnahmen oder planmäßig laufende Forschungs- und Förderprogramme.

Auch konnte die Bundesregierung lediglich 82 Prozent ihrer Vorhaben bis zum Ende der Legislaturperiode umsetzen, wenn sie ihre Digitalprojekte im nun vorgelegten Tempo des ersten Quartals 2024 weiter vorantreibt, so die Auswertung durch den Branchenverband.

Geht es in der Durchschnittsgeschwindigkeit der bisherigen Legislatur weiter, würden bis September 2025 nur 60 Prozent der digitalpolitischen Vorhaben abgeschlossen sein. Um vor den nächsten Bundestagswahlen alle 334 Vorhaben ins Ziel zu bringen, müssten noch insgesamt 243 Vorhaben in 18 Monaten umgesetzt werden.

So sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "So gehe es etwa bei digitalen Identitäten, der Digitalisierung der Verwaltung oder dem Digitalbudget kaum voran.".

Zu den bedeutenden Digitalprojekten, die im letzten Quartal umgesetzt wurden, zählen insbesondere zwei Projekte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit dem Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Hinzu kommen das Weiterbildungsportal "mein NOW" aus dem Bundesarbeitsministerium und die Strategie für internationale Digitalpolitik des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Gescheiterte Digitalpolitik: Digital Services Act erst in erster Lesung

Nun gab es beim Bundestag den "Digital Services Act" erst in erster Lesung, unfassbar spät. Dabei gibt es innerhalb der EU schon ab dem 17. Februar 2024 die geltende DSA-Verordnung.

So hatte der Bundestag am gestrigen Donnerstag, dem 18. Januar 2024, erstmals über das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) beraten, das die Bundesregierung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt hat.

Dabei gibt es innerhalb der EU schon ab dem 17. Februar 2024 die geltende DSA-Verordnung, umgesetzt ist diese in Deutschland bislang noch nicht.

Dabei geht es auch um Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im "Kampf gegen Desinformation und Hassrede" im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll laut Gesetzentwurf die Bundesnetzagentur sein. Diese soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten.

Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden.

Das Gesetz soll weiter Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln. Dabei werde "der vom DSA vorgegebene Spielraum für Sanktionen bei Verstößen gegen den DSA durch diesen Gesetzentwurf ausgeschöpft", schreibt die Bundesregierung weiter. Danach können Plattformbetreiber mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Somit soll laut der Bundesregierung ein "vertrauenswürdiges Online-Umfeld" geschaffen werden. Dazu zählt die Berücksichtigung der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, darunter fällt nun auch der Verbraucherschutz, heißt es im Gesetzentwurf.

Dazu zähle das Entfernen von illegalen Inhalten auf Plattformen, Hassrede, aber auch gefälschten Produkten. In jedem Mitgliedstaat soll der jeweilige Koordinator für digitale Dienste auch Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen und Zugriff auf die Daten von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen erhalten.

Gescheiterte Digitalpolitik --Verbände kritisieren Ampelregierung vehement

So wird die deutsche Bundesregierung aufgefordert, eine nachhaltige Digitalpolitik umzusetzen und im Bundeshaushalt jetzt die nötigen Mittel bereitzustellen.

So fordert die Free Software Foundation Europe (FSFE) mit einem Bündnis aus Zivilgesellschaft und Freie-Software-Wirtschaft die Bundesregierung auf, endlich zu handeln.

Dabei zieht die FSFE eine negative Halbzeitbilanz für die Digitalpolitik der Bundesregierung und fordert gemeinsam mit 20 Akteuren aus der Zivilgesellschaft und Freie-Software-Wirtschaft, die Bundesregierung auf, dass man jetzt dringend diee digitalpolitischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen muss.

Dafür muss die Bundesregierung im Haushalt 2024 ausreichend Mittel bereitstellen. Zudem muss die Zivilgesellschaft stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. "Es ist höchste Zeit, Deutschland auf einen nachhaltigen digitalpolitischen Kurs zu lenken. Die letzte Chance dafür in dieser Legislaturperiode darf die Regierung nicht vertun.", so die Kritik vom FSFE.

Auch gibt es Kritik an die Bundesregierung, als sie vor zwei Jahren mit einem guten und vielfach gelobten digitalpolitischen Programm angetreten ist, das einen Kurswechsel und eine erfolgreichere, nachhaltige Digitalisierung versprach.

Zur Hälfte der Wahlperiode lässt dieser Kurswechsel leider weiter auf sich warten, so die Kritiker. Die Ampel hat bisher nur wenige Projekte angestoßen und plant, diese im Haushalt für das kommende Jahr sogar schmerzlich zusammenzusparen.

Damit drohen am Ende der Legislatur ein digitalpolitisches Scheitern und ein langfristiger Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft. Daher fordert die FSFE Freie Software in Deutschlands Verwaltungen.

. Bislang gab es nur vereinzelte Schritte in die richtige Richtung wie die Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS). Dieses Zentrum soll allerdings im Haushalt 2024 ausgebremst werden. Auch das Vergaberecht wurde nicht entsprechend modernisiert, um die Ausschreibung und Beschaffung Freier Software zu erleichtern. Es gibt immer noch keine öffentliche Statistik über die Beschaffung von Freier Software für die Verwaltung.

Stattdessen setzt die Bundesregierung weiterhin größtenteils auf proprietäre Software. Für die proprietäre "Oracle Cloud" sind mehr als drei Milliarden Haushaltsmittel vorgesehen, während die ohnehin zu geringen Mittel für digitale Souveränität von gegenwärtig 48 Millionen Euro im neuen Haushalt um fast die Hälfte gekürzt werden sollen.

Gleichzeitig hält die Regierung Freie Software zur Gewährleistung digitaler Souveränität offenbar für verzichtbar, so die Krik vom FSFE. Der in ihrem Auftrag vom ITZ Bund entwickelte proprietäre "Bundesclient" steht in eklatantem Widerspruch zum erklärten Ziel der Regierung, Freie Software und damit echte digitale Souveränität zu stärken.

Ein Jahr Gigabitstrategie: Digitalminister Volker Wissing berichtet von Erfolgen beim Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk

Nun soll es laut dem Digitalminister Volker Wissing Fortschritte geben. Dabei sind immer noch viele grosse Digitalprojekte offen, derzeit sind es noch 39 Projekte. Immerhin hätten im vergangenen Jahr rund vier Millionen zusätzliche Haushalte einen Glasfaseranschluss erhalten, so der Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing anlässlich der Festveranstaltung "Ein Jahr Gigabitstrategie".

So wurde laut den Angaben vom Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing Ende 2022 rund jeder vierte Haushalt in der Bundesrepublik mit einem Glasfaseranschluss versorgt.

Ein Jahr Gigabitstrategie: Digitalminister Volker Wissing berichtet von Erfolgen beim Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk
Ein Jahr Gigabitstrategie: Digitalminister Volker Wissing berichtet
von Erfolgen beim Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk -Screenshot BMDV

Auch beim Mobilfunk geht demnach der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen schnell voran. Innerhalb eines Jahres stieg die Versorgung mit dem schnellen Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) auf 87 Prozent der Fläche in Deutschland, das entspreche einem Plus von 22 Prozentpunkten. Hier macht allerdings die Bundesnetzagentur druck, und prüft derzeit die Versorgungsauflagen, hohe Bussgelder sind die Folge bei einer Missachtung beim 5G-Netz Ausbau.

Dabei sagt Wissing der Deutschen Presse-Agentur gegenüber: "In den vergangenen zwölf Monaten ist es uns gelungen, eine zusätzliche Dynamik im Glasfaser- und Mobilfunkausbau auszulösen.". Ansatz seines Ministeriums sei es, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und die ambitionierten Ziele gemeinsam anzugehen.

So hatte die Ampel-Koalition vor einem Jahr eine "Gigabitstrategie". Dieses Maßnahmenpaket enthielt 100 Vorhaben, mit dem vor allem Genehmigungsverfahren für den Netzausbau vereinfacht und beschleunigt werden sollen.

Dabei wollte man "überall dort, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind" bis zum Jahr 2030 Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard zur Verfügung zu stellen.".

Digitalstrategie Deutschland: Digitalminister Volker Wissing will durchgehende Digitalisierung

Dabei will der Digitalminister Volker Wissing auf eine durchgehende Digitalisierung setzen und analoge Prozesse nach und nach ablösen.

Besonders im Gesundheitsbereich sei die Digitalisierung ein Booster, stellte Wissing klar. "Sie sorgt für Innovationen, für neue Ansätze und Methoden, für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten, für effizientere Prozesse.".

Digitalstrategie Deutschland: Digitalminister Volker Wissing will durchgehende Digitalisierung
Digitalstrategie Deutschland: Digitalminister Volker Wissing will durchgehende Digitalisierung -Bild: Telefonica

Auch will der Digitalminister teure Doppelstrukturen abschaffen. So will man teure Doppelstrukturen abschaffen und rein digital verwalten. Als Voraussetzungen werden gut durchdachte Angebote wie das Deutschlandticket genannt.

Für alle Bereiche seien mehr und bessere Daten zwingende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung, unterstrich Wissing. "Wir wollen, dass Daten möglichst breit verfügbar, leicht zu finden, einfach zugänglich und nutzbar sind.".

Dies gelte insbesondere für Künstliche Intelligenz, betonte der Digitalminister. "KI-Anwendungen werden Leben und Alltag, Arbeiten und Produzieren grundlegend verändern und verbessern." Deswegen sei es wichtig, jetzt für eine kluge Regulierung dieser Technologie zu sorgen, so der Minister weiter.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Deutschland muss bei der Digitalisierung besser werden und schneller. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung in den Bereichen Mobilität und Gesundheitswesen digitalpolitische Schwerpunkte setzt und jetzt endlich auch die bereits 2003 angekündigten Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte ausgerollt werden.".

Ferner gibt es Kritik, dass erst jetzt einige seit 20 Jahren überfällige Digitalprojekte verwirklicht werden und die nötige digitale Zeitenwende wird damit allerdings noch nicht erreicht.

Daher fordert der Branchenverband Gigabit in die Fläche zu bringen, die Datenverfügbarkeit zu steigern und die Verbreitung sicherer digitaler Identitäten zu fördern.

Glasfaser Überbau: Politiker fordern gesetzliches Verbot für doppelten Glasfaser-Ausbau

Wenn man mehrere Glasfaserleitungen vor der eigenen Tür hat, freut es den Kunden, weil er sich den Anbieter dann ja aussuchen kann. Daher ist auch ein Glasfaser Überbau in Europa nicht unüblich, auch in Deutschland. Zumal auch kein Anbieter aus einem Straßenzug ausgeschlossen werden darf. In der Regel sollte man beim neuen Straßenbau nach dem GigaNetz Gesetz Leerrohre für die Glasfaserleitungen verlegen. Kritik am Glasfaserüberbau kommt nun von Politikern, welche sogar dafür ein Gesetz fordern.

Laut einem "Welt am Sonntag" Bericht will man den Glasfaserüberbau verhindern. Dabei beruft sich der Bericht auf einen Brandbrief des Bundesverbandes Glasfaseranschluss (Buglas) an den Digitalminister Volker Wissing. Zuletzt hatte sich Wissing für den Mobilfunkausbau stark gemacht.

Glasfaser Überbau: Politiker fordern gesetzliches Verbot für doppelten Glasfaser-Ausbau
Glasfaser Überbau: Politiker fordern gesetzliches Verbot für doppelten Glasfaser-Ausbau
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei wird in dem Brandbrief geschildert, dass die Hälfte der Glasfaser-ausbauenden Unternehmen des Verbandes von Überbau-Aktivitäten oder entsprechenden Plänen der Deutschen Telekom in ihrem jeweiligen Netzgebiet betroffen sind. "Aktuell beobachten wir Überbauaktivitäten in Köln, bei Augsburg, in München, aber auch in zahlreichen anderen Gegenden Deutschlands", heißt es darin.

Dass man bei dem Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) Angst als Konkurrent vor der Telekom hat, ist verständlich. Diese legen in einem Rekordtempo beim Glasfaserausbau zu, wie die Tarifrechner Redaktion diese Woche berichtet hatte.

Dabei soll es auch immer häufiger zum Streit kommen bei der Verlegung. "Der strategische Überbau insbesondere der Telekom schadet wegen der knappen Ressourcen nicht nur den Zielen der Gigabitstrategie", sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Maximilian Funke-Kaiser in dem Zeitungsbericht. "Oft zerstört allein die Ankündigung eines Überbaus die Ausbaupläne eines Glasfaseranbieters, da die Überbauten Teile eines Netzes ausschlaggebend für die Gesamtrentabilität eines Ausbauplans sind.".

Auch der digitalpolitischer CDU/CSU-Fraktionssprecher, Reinhard Brandl, fordert nun ein härteres Vorgehen: "Wir sollten das Telekommunikationsgesetz dahingehend ergänzen, dass den Kommunen ermöglicht wird, den Überbau eines bestehenden Glasfasernetzes so lange nicht zu genehmigen, bis die gesamte Kommune nicht mindestens einmal mit Glasfaser erschlossen ist".

Auch die digitalpolitische Fraktionssprecherin der Linken, Anke Domscheit-Berg will eine Regelung: "Ein Überbau von Glasfasern dort, wo bereits ein Glasfasernetz mit Open-Access-Zugang für alle Wettbewerber besteht, sollte verboten werden, mindestens bis zum Erreichen des Gigabitzieles für alle Haushalte in Deutschland.".

Der Präsident beim Deutschen Landkreistag, Reinhard Sager, wünscht sich sogar eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes: "So könnte sichergestellt werden, dass einmal verlegte Glasfaserkabel auch von anderen Anbietern genutzt werden, natürlich gegen ein angemessenes Nutzungsentgelt", sagte dieser in dem Zeitungsbericht. So will er verhindern, dass Glasfasernetze nachträglich ungesteuert überbaut werden.

Grundrecht auf Internet schon seit dem BGH Urteil aus dem Jahr 2013

Das BGH Urteil auf Grundrecht des Internets wurde schon Anfang 2013 gesprochen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12).

Damals sagt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu dem Urteil, dass die Karlsruher Entscheidung Schritt für Schritt die Bedeutung des Internets belege. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.". Heute haben wir den 24.März 2022.

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