Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zeigt Wirkung
• 13.07.10 Die Telefonwerbung hat seit dem Gesetz gegen die unlautere Telefonwerbung laut dem Branchenverband Call Center Forum Deutschland e.V. gewirkt. Allerdings gibt es von den Verbrauchzentralen immer wieder laufende Warnungen, wie zum Beispiel durch einen Adelsmann, welcher einen BMW mit Spritgeld und Versicherung als Gewinn in Aussicht stellte.
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Bei der Bundesnetzagentur gab es mittlerweile 57.000 Beschwerden welche man nachgeht. Dabei wird es auch erhebliche Bußgelder geben.
Jeder kann beim Kampf gegen die telefonische Belästigung mithelfen, indem er die unerlaubten Anrufe dokumentiert und an seine Verbraucherzentrale weiterleitet. Online ist dies zum Beispiel auf den Seiten der Verbraucherzentralen möglich über das Beschwerdeformular unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung.
Daneben liegen in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW vorgedruckte Postkarten bereit, auf denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können. Falls Verbraucher einverstanden sind, werden die eingehenden Beschwerden auch dazu genutzt, gegen die Unternehmen juristisch vorzugehen.
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