Glasfaserausbau: Breko fordert 1.500 Euro Prämie für Anschlüsse bis ans Haus
• 20.09.17 Der Glasfaserausbau ist in Deutschland im vollen Gang. Allerdings hinkt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern erheblich nach, besonders beim schnellen Glasfaserausbau gibt es einen erheblichen Defizit im Vergleich zu anderen Ländern. So fordert der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) die Einführung einer Zukunftsprämie für reine Glasfaseranschlüsse. So sollen Kunden bei Hausanschlüssen eine Prämie von bis zu 1.500 Euro bekommen.
BREKO will Zukunftsprämie für Glasfaseranschlüsse
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Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom |
Dabei sollen Bürger und Unternehmen, die sich für den Anschluss an ein neu zu errichtendes beziehungsweise bereits im Bau befindliches Glasfasernetz entscheiden, im Rahmen des künftigen Breitbandförderprogramms eine Prämie von bis zu 1.500 Euro erhalten.
Der Verband erwartet durch die Einführung einer solchen Zukunftsprämie eine deutliche Ankurbelung des wettbewerblichen Glasfaserausbaus in Deutschland.
Bundesnetzagentur erlaubt der Glasfaser-Konkurrenz einen Mitverlegungsanspruch
Damit der Glasfaserausbau nun auch schneller voranschreitet, erlaubt die Bundesnetzagentur der Glasfaser-Konkurrenz einen Mitverlegungsanspruch. "Wir ermöglichen mit diesen Entscheidungen einen effizienten Infrastrukturwettbewerb beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, insbesondere auch in Neubaugebieten", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.Anlass für das Verfahren war die Weigerung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, den Telekommunikationsunternehmen Unitymedia und der Telekom die Mitverlegung eigener Infrastrukturen in einem Neubaugebiet zu gestatten. Die Gemeinde sah die Wirtschaftlichkeit des von ihr initiierten Betreibermodells in Gefahr. Die Unternehmen betonten ihrerseits, dass durch die Mitverlegung eigener Telekommunikationsinfrastruktur gerade im Fall eines solchen Neubaugebietes die volkswirtschaftlich ineffiziente Dopplung von Tiefbaukosten verhindert werden könne.
Keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur war die Koordinierung von Bauarbeiten bzw. die Mitverlegung zumutbar. Allerdings kann es aufgrund der zu wahrenden Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung geben. Grundsätzlich sind auch die Tiefbaukosten zwischen den beteiligten Telekommunikationsunternehmen aufzuteilen.Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken. Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr.
Durch den Mitverlegungsanspruch können die Glasfaserkunden nun aber auch in den Genuss von billigeren Tarifen auf dem Markt kommen. Den bislang sind laut unseren Recherchen gerade bei den Gemeinden oftmals teure Tarife durch die Pächter des Glasfaseranschlusses vorhanden. So bewerben die Gemeinden den Glasfaseranschluss oftmals als "Kostenlos", um dann bei den Tarifen durch den Pächter des Glasfaseranschlusses, ordentlich abzukassieren. Besonders, wenn Gemeinden sich zu einem Zweckverband zusammen tun, sollte man dann als Kunde aufhorchen.
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