Handyverbot im Auto --ADAC-Tipps für Mobiltelefonierer
• 30.01.2001 Ab dem 1.Februar dürfen in Kraftfahrzeugen keine Handys mehr ohne eine entsprechende Freisprecheinrichtung benutzt werden. Allerdings gibt es noch kein Bußgeld. Dieses gibt es erst ab dem 1.April und wird 60,-DM betragen.
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- Niemals bei starkem Verkehr, hohem Tempo, schlechter Sicht, schlechtem Straßenzustand oder in Baustellenbereichen telefonieren. Autofahren erfordert die volle Aufmerksamkeit - wer nebenher angeregt plaudert, riskiert Kopf und Kragen.
- Das Telefon gehört auch bei kurzem Stillstand an einer roten Ampel oder bei Stop-and-go nicht in die Hand. • Zum Anrufen einen Parkplatz ansteuern. Wer bei Tempo 120 telefoniert, vollführt pro Sekunde Ablenkung 33 Meter "Blindflug". • Klingelt das Handy im Auto, ruhig die Mobilbox anspringen lassen. Jedes Mobiltelefon hat einen Anrufbeantworter. • Rücksicht nehmen müssen auch Anrufer. Also: zuerst fragen, ob der Gesprächspartner gerade Auto fährt und Rückruf vereinbaren. • Zum Freisprechen im Auto eignen sich Festeinbauten (teuer) am besten oder wenigstens die preiswerteren Plug-and-play-Anlagen. Auch erlaubt, aber nicht autotauglich: der "Knopf im Ohr". • Das Handy sollte an eine Außenantenne angeschlossen sein. Sie sichert die beste Empfangsqualität und leitet Funkwellen ab. • Jede Freisprecheinrichtung sollte eine "e..."-Kennzeichnung ("e1") haben. Das Prüfzeichen "CE" allein reicht spätestens ab 1. Oktober 2002 nach einer Übergangsfrist nicht mehr aus. • Wer gegen das Handy-Verbot verstößt, wird ab 1. April mit 60 Mark zur Kasse gebeten. Außerdem kann nach Unfällen die Kasko-Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.
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