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Höhere CO2 Preise: Tanken, Heizen und Strom wird teurer als geplant

• 14.12.23 Strom- und Gaskunden durften bislang aufgrund der Energiepreisbremsen weniger zahlen, dafür sprang der Staat ein. Diese gibt es ab dem 1.Januar 2024 nicht mehr. Ferner steigt der CO2-Preis von 30 auf 45 Prozent. Geplant waren eigentlich nur 40 Prozent. Hinzu kommt die Erhöhung auf 19 Prozent Umsatzsteuer (zuvor 9 Prozent) auf Gas. Diesen Preisschock gibt es
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aufgrund des verfassungswidrigen Haushaltes von der Ampel-Koalition. Ausbaden müssen alle Bürger diesen Preisschock.

Höhere CO2 Preise: Tanken, Heizen und Strom wird teurer als geplant

Die Bürger müssen nun für den Verfassungswidrigen Haushalt der Ampelregierung bezahlen. Überall fehlt das Geld durch rechtswidrige Haushaltsmassnahmen der Ampelregierung bestehend aus SPD, Grünen und der FDP.

Höhere CO2 Preise: Tanken, Heizen und Strom wird teurer als geplant
Höhere CO2 Preise: Tanken, Heizen und Strom wird
teurer als geplant -Bild: © pixabay.com

Dabei gab es Anfang 2021 von der Bundesregierung den Plan, die CO2-Preise langsam steigen zu lassen. Nun geht es aber in einem grossen Tempo nach oben. Der Preis sollte von 30 auf 40 Euro pro Tonne CO2 steigen, nun sind es aber 45 Euro. Dieses betrifft dann den Strom, Gas und das Tanken.

Dabei geht es um die Verzweifelung der Regierung mit diesem und anderen Beschlüssen auf den letzten Metern des Jahres ihren Haushalt für das nächste Jahr zu retten. Zahlen muss eh schon der gebeutelte Bürger durch die gestiegenen Energiepreise durch den Ukraine-Krieg, daher droht auch immer mehr die Energiearmut.

So trifft der hohe CO2-Preis alle fossilen Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr. Eigentlich sollte durch die CO2 Besteuerung die Nutzung von klimafreundlichen Alternativen und Energiesparen angeregt werden. Beispielsweise durch die Nutzung von Elektroautos, den Einsatz von Wärmepumpen zum Heizen oder die Dämmung der Gebäudehülle. Allerdings sind die Stromkosten durch die gestiegenen Netzentgelte und Abgaben weiter nach oben geschossen. Echte Alternativen sind daher auch hier unbezahlbar geworden.

Daher wird es für die Verbraucher durch die teils sehr drastischen Erhöhung teurer. Ab dem 1.Januar 2024 verteuert sich zum Beispiel das Benzin sich um 4,2 Cent pro Liter, insgesamt beträgt der CO2-Aufschlag bei Benzin dann circa 12,8 Cent pro Liter. Bei Diesel sind es 4,8 Cent pro Liter mehr, insgesamt entfallen rund 14,3 Cent pro Liter auf den CO2-Preis.

Auch wird es eine Steigerung der Netznutzungsentgelte für das Jahr 2024 geben, da der Bund hier seinen Zuschuss streichen muss. So haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das kommende Jahr auf 3,19 Cent pro kWh berechnet. Durch den Wegfall der Subvention sind es aber dann 6,68 Cent pro kWh für das kommende Jahr. Dieses entspricht eine Steigerung um mehr als 100 Prozent, laut dem Check24-Portal.

Auch die Verteilnetzbetreiber wollen mehr Geld durch die Netzentgelte. Hier gab es durch die Subvention schon Forderungen im Schnitt von 11 Prozent mehr, durch den Wegfall der Subventionen werden es deutlich mehr werden. Einige Beobachter sehen daher die Strompreise in Richtung 50 Cent pro kWh gehen. Zur Erinnerung, bislang gibt es eine Strompreisbremse von 40 Cent pro kWh. Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) für sinkende Strompreise für Wärmepumpen zu sorgen, sehen anders aus.

Missbrauchsaufsicht über Energiepreisbremsen: 57 Versorger im Prüfverfahren

Dabei liegt aber auch der Verdacht nahe, dass die Versorger zu ihrem Vorteil die Energiepreisbremsen missbrauchten und überhöhte Gas- und Stromtarife ausgewiesen haben. Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen hat das Bundeskartellamt bislang Prüfverfahren gegen insgesamt 57 Versorger eingeleitet.

Dabei geht es bei den 57 Versorger aus den drei Energiebereichen Gas (23 Verfahren), Wärme (17 Verfahren) und Strom (17 Verfahren).

Missbrauchsaufsicht über Energiepreisbremsen: 57 Versorger im Prüfverfahren
Missbrauchsaufsicht über Energiepreisbremsen: 57 Versorger im Prüfverfahren
© PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Preisbremsen-Gesetze verbieten eine missbräuchliche Ausnutzung dieser Entlastungsregeln. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Energieversorger ihre Arbeitspreise erhöhen, um ihrerseits eine höhere staatliche Ausgleichzahlung zu erhalten. Dabei wird geschaut, ob es überhaupt eine sachliche Begründung für die Preiserhöhung durch gestiegene Kosten gibt.

Verstöße können mit Bußgeldern sanktioniert werden und unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen müssen erstattet werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften ist das Bundeskartellamt zuständig.

Die bisher eingeleiteten Prüfverfahren beziehen sich auf Anträge der Versorgungsunternehmen, die in den Bereichen Gas und Wärme in den ersten beiden Quartalen sowie beim Strom zwischen Januar und Mai gestellt wurden.

Anträge, die in den Folgezeiträumen gestellt wurden und werden, werden fortlaufend ausgewertet, so dass das Bundeskartellamt noch weitere Verfahren eröffnen könnte.

Bislang hat das Bundeskartellamt in den Bereichen Gasversorgung und Wärme für die ersten beiden Quartale jeweils ca. 900 bzw. 1.500 Anträge ausgewertet.

Bei Strom sind in Bezug auf das ganze Jahr 2023 ca. 33.000 Meldungen ausgewertet worden, wobei sich die hohe Zahl auch daraus ergibt, dass die Lieferanten monatlich und nach Übertragungsnetzbetreibern getrennt melden müssen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Aus der großen Masse von Anträgen der Lieferanten greifen wir auffällige Sachverhalte heraus. Wichtigste Kriterien sind für uns Ausreißer beim Arbeitspreis oder eine Kombination aus einem hohen Arbeitspreis und einem großen beantragten Entlastungsvolumen.".

Laut dem Kartellamt werden damit rund zwei Milliarden Euro erfasst. Gemessen an allen im bisherigen Prüfzeitraum beantragten Entlastungsbeträgen sind das bei Gas und Wärme gut 15 Prozent und bei Strom in Bezug auf private Verbraucher und kleine Unternehmen ca. 20 Prozent.

Die Unternehmen müssen dabei die Preissetzung, also ihre Erlös- und Kostensituation, darlegen. Passt das nicht zusammen, spricht das Bundeskartellamt zunächst eine Warnung aus.

Bundeskartellamt gegen Fernwärmeanbieter --Preisanpassungsklauseln im Visier

Die Kritik der Verbraucherschützer bei den Fernwärmeanbietern aufgrund ihrer Monopolstellung und Intransparenz bei den Preisen ist bei den Verbraucherschützern seit den hohen Energiepreisen gestiegen. So hat nun das Bundeskartellamt Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023 eröffnet. Dabei nennt das Bundeskartellamt weiterhin keine Namen und täuscht so die Verbraucher bei der Abzocke durch überhöhte Preisen.

So prüft das Bundeskartellamt insbesondere die konkrete Anwendung von sogenannten Preisanpassungsklauseln. Diese Klauseln verwenden Fernwärmeversorger bei der Anpassung ihrer Preise, um sowohl die allgemeine Marktentwicklung als auch die Kosten für diejenige Energie, die konkret bei der eigenen Wärmeerzeugung eingesetzt wird, abzubilden.

Bundeskartellamt gegen Fernwärmeanbieter --Preisanpassungsklauseln im Visier
Bundeskartellamt gegen Fernwärmeanbieter
--Preisanpassungsklauseln im Visier -Bild: © pixabay.com

Die Preisanpassungsklauseln werden in der Regel in Verbindung mit öffentlich verfügbaren Preisindizes für die jeweilige Energieform verwendet. Bei der eingesetzten Energie kann es sich zum Beispiel um Gas oder Kohle aber auch um Holz, Müll, erneuerbare Energien oder Abwärme handeln.

Die Verfahren des Bundeskartellamtes greifen insbesondere Fälle auf, in denen der Verdacht besteht, dass durch die Auswahl der Preisindizes die tatsächliche Entwicklung der Kosten nicht angemessen abgebildet, sondern deutlich überzeichnet wird.

Einzelne Klauseln knüpfen beispielsweise ausschließlich an einen Erdgas-Index an, während der Versorger tatsächlich zu einem substantiellen Anteil andere Energien, wie zum Beispiel erneuerbare Energien, bei der Wärmeerzeugung einsetzt.

Außerdem wird dem Verdacht nachgegangen, ob und inwieweit durch eine zu geringe Gewichtung der allgemeinen Preisentwicklung im Wärmebereich die jeweils konkret verwendete Preisanpassungsklausel im Ergebnis ebenfalls überschießende Preissteigerungen zur Folge hatte.

Immerhin müssen bei der Preisanpassungsklausel die Versorger die rechtlichen Vorgaben der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme beachten, so die Feststellung der Kartellwächtger.

Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann auch missbräuchlich im Sinne des Kartellrechts sein. Fernwärmeversorger sind typischerweise innerhalb ihres Fernwärmenetzes marktbeherrschend, da Endverbraucher keine Wechselmöglichkeiten mehr haben, sobald sie sich einmal für das Heizsystem Fernwärme entschieden haben. Die Versorgungsunternehmen unterliegen daher auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.

Neun Fernwärmenetze betroffen

Die jetzt eingeleiteten Ermittlungen gegen sechs Unternehmen betreffen insgesamt neun Fernwärmenetze in vier verschiedenen Bundesländern. In der Regel sind für die Anwendung der Missbrauchsvorschriften im Fernwärmebereich die Landeskartellbehörden zuständig, da die betroffenen Netze jeweils innerhalb eines konkreten Bundeslands liegen.

Aufgrund der grundsätzlichen und bundesländerübergreifenden Bedeutung der relevanten Fragestellungen haben die betroffenen Landeskartellbehörden jedoch auf Antrag des Bundeskartellamtes ihre Zuständigkeit an das Bundeskartellamt abgegeben.

So nennt das Bundeskartellamt weiterhin keine Namen. Zuletzt Verstoss das Bundeskartellamt schon gegen das Transparenzgebot und die Bundesbehörde verschwieg involvierte Namen der Energiefirmen, trotz Presseanfragen.

Bundeskartellamt verstösst gegen Transparenzgebot --Behörde verschweigt involvierte Namen der Energiefirmen

Beim Stichwort Transparenz scheitert sogar die Bundesbehörde Bundeskartellamt, vertreten durch Andreas Mundt. Auf eine Presseanfrage vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nach den Namen der Firmen hat das Bundeskartellamt bislang nicht reagiert. Damit sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka den Verdacht der Bürger bestätigt, dass man bei dem -laut vielen Bürgern- "Preiswucher" hinwegsehen will. Bei den Ermittlungen gibt es daher auch nur den "Alibi Verdacht", dass das Bundeskartellamt handelt. Somit liegt ein Verstoss gegen das Transparenzgebot der Bundesbehörde Bundeskartellamt vor.

"Eine Behörde, die sich über das Grundrecht der Pressefreiheit hinwegsetzt, dabei auch noch vorsätzlich das Transparenzgebot missachtet, missbraucht vorsätzlich die Kontrollfunktionen bei der Berichterstattung von Amtsträgern und Behördenmitarbeitern durch die Presse", so der Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka. Damit schadet das Bundeskartellamt sich selbst, dem Ansehen einer Aufsichtsbehörde, und dem Vertrauen an die verfassungsgemässe Handlung einer Bundesbehörde.

So hatten zum Beispiel die Stadtwerke München den Strompreis auf 66 Cent pro kwh Stunde ohne eine schlüssige Begründung um Jahresanfang erhöht. Zuvor wurden 28 Cent pro kWh verlangt. Fristlos konnte man bei dem Kündigungsbutton der Stadtwerke München im Internet auch nur nach vorheriger Registrierung bei den Stadtwerken benutzen. Dieses Verhalten wurden laut den Verbraucherschützern auch immer wieder bei den vielen Online-Portalen abgemahnt.

Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung "Verträge hier kündigen" oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis "Jetzt kündigen", abgeschlossen werden können.

Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie online abschließen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos, Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios, aber auch Versicherungsverträge.

Auch kann man die Verbraucherschützer Online über einen fehlenden Kündigungsbutton informieren.

Bundesnetzagentur will faire Netzentgelte für Stromkunden

Durch die neuen Netzentgelte soll es laut der Bundesnetzagentur zu überschaubaren, zusätzlichen Kosten für alle Stromverbraucher in Deutschland kommen.

Bundesnetzagentur will faire Netzentgelte für Stromkunden
Bundesnetzagentur will faire Netzentgelte
für Stromkunden © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Aktuell wären 17 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur berechtigt, ihre Mehrkosten zu wälzen. Diese Netzbetreiber versorgen rund 10,5 Mio. Netznutzer.

Bei den betroffenen Netzbetreibern würden die Netzentgelte um bis zu 25 Prozent sinken. Sie lägen damit meist unter und nur zum Teil noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt (3.500 kWh/a) in den betroffenen Netzgebieten spart dadurch bis zu 120 Euro im Jahr.

Die Entlastung beträgt bezogen auf das Jahr 2023 brutto rund 608 Mio. Euro. Entlastet werden vor allem Netzbetreiber in:

    • Brandenburg (217 Mio. Euro)
    • Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro)
    • Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro)
    • Mecklenburg-Vorpommern (44 Mio. Euro)
    • Bayern (40 Mio. Euro)
    • Niedersachsen (26 Mio. Euro)
Geringere Entlastungen ergeben sich auch für einzelne Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. In den übrigen Bundesländern ergibt sich kein Wälzungsbetrag. Die begünstigten Netzbetreiber erhalten in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung.

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus der Umlage nach § 19 StromNEV zu nutzen. Die § 19-Umlage ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber. Die § 19-Umlage würde von 0,4 ct/kWh (für 2024) auf 0,64 ct/kWh steigen. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh/a) zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr.

Bundesnetzagentur Planwirtschaft: Strom darf bald gedrosselt werden

Für viele Verbraucher kommt nun eine schlechte Nachricht. So sollen in Zukunft die Wärmepumpen und Ladestationen gedrosselt werden können. Dafür muss dann der Hausbesitzer in einer kühlen Wohnung sitzen, im Sommer darf die Wärmepumpe auch das Haus nicht mehr richtig kühlen und der E-Auto Fahrer bekommt seinen Akku mitunter nicht mehr aufgeladen, um zur Arbeit zu fahren. Schuld an dieser Planwirtschaft ist das schlechte Stromnetz, welches nun laut der Bundesnetzagentur vor Überlastungen geschützt werden soll.

Somit können dann die Netzbetreiber die Nutzung neuer steuerbarer Geräte einschränken. Der reguläre Haushaltsstrom soll nicht betroffen sein. Dabei geht es um die neuen, steuerbaren Wärmepumpen und Ladestationen, welche zeitweise eingeschränkt werden können, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.

Bundesnetzagentur: Strom darf bald gedrosselt werden
Bundesnetzagentur: Strom darf bald
gedrosselt werden © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilt die Bundesnetzagentur mit.

Die neuen Regelungen gelten dann schon ab dem 1. Januar 2024. Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regelungen fallen.

Auch für den Netzbetreiber gibt es Übergangsregelungen. Solange der Netzbetreiber noch nicht die notwendigen Vorbereitungen für die netzorientierte Steuerung getroffen hat, kann er maximal 24 Monate unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen vorsorglich steuern.

Reduzierung des Entgelts

Wer sich auf diese Planwirtschaft einlässt, bekommt im Gegenzug den Strom vielleicht billiger. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Im Norden Deutschlands liegen die Netzentgelte schon bei 16 Cent Brutto beim Kunden. Dieses ist die Strafe dafür, dass es im Norden viel Windenergie gibt. Ab dem Januar 2024 soll es noch teurer werden. Wie teuer, weiss der Finanzminister Lindner selbst nicht, da der Bundesverfassungsgericht den Wirtschafts- und Klima Fonds als Verfassungswidrig eingestuft hat, welcher bisher einen Teil der Netzentgelte für die Stromkunden bezahlte.

Angesichts der großen Unterschiede der Anschluss- und Verbrauchssituationen legt die Bundesnetzagentur verschiedene Module zur Entgeltreduzierung fest. Die Reduzierung besteht entweder aus einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises. Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann auswählen.

Dafür gibt es einen relativen geringen Rabatt. Für die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber. Er kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr betragen, so die Bundesnetzagentur. Wer sein E-Auto für die Arbeit braucht, wird sich sicherlich nicht auf die "Planwirtschaft Strom" bei der geringen Ersparnis einlassen.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken.

"Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.", so die Bundesnetzagentur.

Dabei vergisst die Bundesnetzagentur, dass viele Wärmepumpen in die "Störung" gehen, so die Heizungsbauer und Experten, wenn die Leistung bei einem geringerem Bezug von Strom aus dem Netz nicht vorliegt. Beim E-Auto reichen sicherlich nicht 50 Kilometer für die Hin- und Rückfahrt bei der Arbeit. Die DDR lässt mit ihrer Planwirtschaft Grüssen.

Zweitzähler notwendig

Bislang war beim verbilligten Netzbezug für die Wärmepumpe oder E-Auto ein zweiter Stromzähler nötig. Dieses kostet auch rund 150 Euro aufwärts im Jahr, so die Berichte der Stromkunden, um an diesem verbilligten Strom zu profitieren. Dieses Fakt des Zweitzählers mit den Kosten wird von der Bundesnetzagentur mit keinem Wort erwähnt.

Im Gegenteil, die Wärmepumpen- und E-Auto Fahrer Besitzer sind mehr aus sauer geworden, als auch hier die Strompreise wegen dem Russlandkrieg über die 40 Cent pro kWh schossen. Daher haben viele Wärmepumpenbesitzer den zweiten Stromzähler abbauen lassen, um dann schon mal rund 150 Euro Zählermiete im Jahr zu sparen.

Unterstützung für die Planwirtschaft kommt vom Branchenverband Bitkom

Wer die Planwirtschaft gerne hätte, ist zum Beispiel der Branchenverband Bitkom.:

"Mit der heutigen Entscheidung hat die Bundesnetzagentur einen guten Rahmen für die Steuerung von Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen im Netznotfall geschaffen.", so der Branchenverband in einer Erklärung.

Und weiter: "Digitalisierung ist zentral für eine erfolgreiche Energiewende und die Netzstabilität. Wir begrüßen insbesondere, dass datengetriebene Modelle zur Netzzustandsermittlung genutzt werden können und die Betreiber Steuerungsbefehle technologieoffen umsetzen dürfen.", so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Strompreise Deutschland: Netzentgelte beim Strom steigen weiter rasant

Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Preise für Gas und Strom im ersten Halbjahr 2023 nach oben geschossen. Dieses wird bei den Strompreise nun auch im Jahr 2024 so weiter gehen. Schuld daran, sind die mittlerweilen hohen Netzentgelte für die Stromkunden, welche auch noch ungleich in Deutschland behandelt werden. Wo viel Windenergie und Solarstrom erzeugt wird, dort gibt es saftige Steigerungen bei den Netzentgelten, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) für sinkende Strompreise für Wärmepumpen zu sorgen, sahen anders aus.

Wer auf das Heizen mittels Strom aus den öffentlichen Leitungen angewiesen ist, wird in Zukunft noch mehr belastet. Die Ampelregierung unter dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) hatte sinkende Strompreise versprochen. Die neuen Netzentgelte sollen aber nun im Jahr 2024 um zehn Prozent steigen. Sie machen dann schon 27 Prozent der Kosten beim Strom aus.

So müssen im kommenden Jahr rund 10 Prozent mehr für die Netzentgelte beim Strom bezahlt werden. Diese geht auf einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor. Diese liegt der "Rheinischen Post" vor.

Für typische Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden steigen die Netzentgelte 2024 voraussichtlich um 10,6 Prozent oder 1,03 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in der Mitteilung.

"In der ausgewerteten Stichprobe zahlt ein Haushaltskunde mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2023 ein durchschnittliches Netzentgelt in Höhe von 341 Euro netto, im Jahr 2024 in Höhe von 377 Euro netto", so das Ministerium.

So werden Stromkunden für die Netzdurchleitung demnach im kommenden Jahr 36 Euro mehr bezahlen als im Jahr2023. Die Netzentgelte machen damit bereits mehr als ein Viertel der gesamten Stromkosten aus.

Der weitere Anstieg der Entgelte belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch zunehmend gewerbliche Kunden und die Industrie. Um die Kostendynamik zu bremsen, gibt es schon einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Dabei fallen nach Auskunft des Ministeriums im kommenden Jahr 27 Prozent der gesamten Netzentgelte auf die Stromkunden.

"Die Stromkosten steigen und steigen, doch die Ampel-Regierung findet keine Antwort. Weder kann sie sich auf eine grundlegende Entlastung für alle durch eine Senkung der Stromsteuer einigen, noch hat sie eine Lösung für Industrie und Mittelstand", kritisierte Unionsfraktionsvize Jens Spahn.

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse

Geplant ist nun auch die Verteuerung von Gas ab dem 1.Januar 2024 durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Ursprünglich sollte dieses erst im März 2024 geschehen. Kritiker reden schon von einer "Energiearmut" in Deutschland. So haben die privaten Haushalte in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 im Durchschnitt 12,26 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 42,29 Cent je Kilowattstunde. So das Ergebnis des Statistischen Bundesamt (Destatis).

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse
Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden
-Trotz Energiepreisbremse --Screenshot: Statistische Bundesamt

Ferner stiegen somit die Gaspreise gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent, die Strompreise um 21,0 Prozent. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise um 52,5 Prozent, die Strompreise um 26,2 % Prozent. In den Preisen sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung dann sogar schon berücksichtigt.

Bei den Erdgaskunden stiegen auch die Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte, welche zu den Preissteigerungen führten. So stiegen die Netzentgelte für alle privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 38,7 Prozent, die Kosten für Energie und Vertrieb um 30,3 Prozent sowie Steuern, Abgaben und Umlagen um 28,6 Prozent. Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 40,8 Prozent mehr für Energie und Vertrieb, bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule musste 24,3 Prozent mehr gezahlt werden.

Die Strompreise für private Haushalte stiegen ebenfalls deutlich um 21,0 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2022. Hier waren vor allem die gestiegenen Preise für Energie und Vertrieb ausschlaggebend. Private Haushalte mussten im Durchschnitt 33,6 Prozent mehr für Energie und Vertrieb zahlen, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 000 Kilowattstunden zahlten 34,6 Prozent mehr, Haushalte mit weniger als 1 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlten 19,2 Prozent mehr.

Energiearmut steigt laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen

Laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen steigt auch die Energiearmut in Deutschland.

So kam es nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zu einem massiven Anstieg der Energiepreise im Großhandel. Relativ zum Preisniveau der vorangegangenen Jahre hatten sich die Großhandelspreise nach dem Lieferstopp von russischem Erdgas im August 2022 etwa versiebenfacht und waren danach großen Schwankungen ausgesetzt. Seit dem vierten Quartal 2022 sind die Preise zwar kontinuierlich gesunken. Die Preise liegen aber nach wie vor etwa auf Höhe des zweifachen Werts des historischen Niveaus, so der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen.

So heisst es in dem Bericht weiter: "Nach der 10-Prozent-Regel der Energiekostenüberlastung ist damit der Anteil der von Energiekosten überlasteten Haushalte im Betrachtungszeitraum von 26 Prozent auf 43 Prozent angestiegen". In den Jahren 2016 bis 2020 lag dieser Wert bei 16 Prozent.

So droht nun eine weitere Kostenexplosion ab dem 1.Januar 2023. So hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ursprünglich war eine Befristung bis Ende März 2024 geplant, nun drängt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) darauf, die Absenkung schon zum 1. Januar zurückzunehmen und die Gaspreise mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belasten.

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