Verbraucherzentrale kritisiert Bundesnetzagentur wegen Frequenzvergabe
• 14.10.24 Die Frequenzvergaben der Bundesnetzagentur formen den Mobilfunkmarkt in Deutschland wesentlich. Die jeweiligen Auflagen für Telekommunikationsnetzbetreiber, wie Netzabdeckung, Zeitspanne des Ausbaus und die Verteilung der Frequenzen auf unterschiedliche Betreiber, beeinflussen Verbraucher direkt, so die Verbraucherzentrale Bundesverband in
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Verbraucherzentralekritisiert Bundesnetzagentur wegen Frequenzvergabe
Die Bundesnetzagentur hat "Orientierungspunkte" zur künftigen Nutzung von
Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2,6 GHz veröffentlicht und
eine Konsultation eingeleitet. Diese dient dazu, den künftigen Frequenzbedarf
der Netzbetreiber zu ermitteln und zu klären, wie die Nutzungsrechte ab 2026
vergeben werden können.
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Verbraucherzentrale kritisiert Bundesnetzagentur wegen Frequenzvergabe -Bild: © tarifrechner.de |
Dabei wird auch diskutiert, wie man den freien Wettbewerb mit Planungssicherheit für die Netzbetreiber und einer ausreichenden Versorgung der Verbraucher in Einklang bringen kann. Dies könnte auch Versorgungsauflagen umfassen, um die Qualität in strukturschwachen Regionen zu verbessern.
Ein lebhafter und nachhaltiger Wettbewerb verbessert das Preis-Leistungsverhältnis der genutzten Produkte und Dienste. Daher ist es wichtig, dass die Interessen von Verbraucher bei der Ausgestaltung der Auflagen für Frequenzvergaben immer mitberücksichtigt werden, so die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die Bedeutung der Frequenzvergaben
Damit der flächendeckende und lückenlose Ausbau mit Mobilfunk in Deutschland für alle Marktbeteiligten gleichermaßen gelingen kann, müssen mit den Vergabebedingungen der auslaufenden Frequenzbereiche die richtigen Weichen gestellt werden.
Die Bundesnetzagentur geht bei der aktuellen Vergabe der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz mit einer Verlängerung der Frequenzen einen neuen Weg. Als vorrangige Ziele nennt sie die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs.
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Neue Instrumente zur Förderung des Wettbewerbs
Die von der Bundesnetzagentur gesetzten Schwerpunkte unterstützt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), betont jedoch, dass die gewählten Instrumente nicht ausreichend sind, um einen wirksamen Wettbewerb zu fördern.
Um den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt zu beleben, müssen vor allem für Diensteanbieter und Mobile Virtual Network Operator (MVNO) die richtigen Grundvoraussetzungen geschaffen werden. Besonders im Hinblick auf die Verlängerung der Nutzungsrechte für Frequenzen müssen die Auflagen sowohl für den Ausbau als auch zur Verbesserung des Wettbewerbs verschärft werden.
Diensteanbieterverpflichtung
Zur Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Mobilfunkmarkt hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten in Auftrag gegeben, das im Januar 2024 von der WIK-Consult GmbH und Ernst & Young GmbH veröffentlicht wurde. Das Gutachten bescheinigt dem deutschen Mobilfunkmarkt eine ausreichende Wettbewerbsintensität. Als Konsequenz wird die Auferlegung einer Diensteanbieterverpflichtung unwahrscheinlich. Die Bundesnetzagentur betont, dass sie nur die Auferlegung eines Verhandlungsgebots bis hin zu einer Angebotspflicht in Betracht zieht.
Forderungen des vzbv
Der vzbv teilt nicht die Einschätzung der Bundesnetzagentur zu den Wettbewerbsverhältnissen. Erst knapp vier Jahre nach Beginn der 5G-Vermarktung war der erste und einzige 5G-Tarif von einem Diensteanbieter verfügbar.
Die meisten "5G-Angebote" von Diensteanbietern und MVNO sind in ihrer Geschwindigkeit reduziert und übersteigen kaum 50 Mbit/s, was die normalen Geschwindigkeiten im 4G/LTE Umfeld sind. Der vzbv fordert, dass mehr als der Status Quo erreicht und die Wettbewerbsintensität gesteigert werden muss. Zugangsbeschränkungen für Dienstanbieter müssen abgebaut werden.
Empfehlungen und Regulierungsziele
Laut Bundesnetzagentur bleibt die Anbietervielfalt aus Endkundenperspektive unverändert hoch. Doch der vzbv sieht dies kritisch, da viele 5G-Angebote lediglich 4G-Geschwindigkeiten bieten. Um Verbraucherinteressen zu wahren und größtmögliche Vorteile für Verbraucher:innen in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität zu erzielen, ist die Auferlegung einer Diensteanbieterverpflichtung notwendig. Dies sollte die Wettbewerbsintensität erhöhen und den Zugang zum Mobilfunkmarkt erleichtern.
Somit ist die Frequenzvergaben der Bundesnetzagentur entscheidend für die Gestaltung des deutschen Mobilfunkmarktes. Der vzbv unterstützt die Verlängerung der Frequenzen, fordert jedoch schärfere Auflagen zur Förderung des Wettbewerbs, insbesondere für Diensteanbieter und MVNO.
Die Einschätzung der Wettbewerbsintensität durch die Bundesnetzagentur wird vom vzbv kritisch gesehen, da viele 5G-Angebote nur 4G-Geschwindigkeiten bieten. Eine Diensteanbieterverpflichtung ist notwendig, um die Wettbewerbsintensität zu erhöhen und Verbraucherinteressen zu wahren.
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