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Kriminell: Bundestrojaner verstösst gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

• 10.10.11 Der Bundestrojaner ist von Hiwis programmiert worden, so die Meinung des Chaos Computer Clubs, welche den Bundestrojaner überprüfen konnten. Sarkasmus war sogar angesagt, als der CC-Club anmerkte, dass sich kein erfahrener Programmierer für das Ausspionieren von Bürger hergab, so schlecht ist die Programmierung.

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So schlecht ist der Bundestrojaner programmiert worden, dass bei den Ausspionierten Sicherheitslücken aufgerissen worden sind. Dabei mitunter jeder von Aussen Zugang zu den gehackten PCs hatte, und dabei auch noch über dem Bundestrojaner beliebige Dokumente auf dem überwachten PC geladen werden konnten.

Bisher galt ja Facebook als Datenschleuder, aber hier wollten die Hiwis beim programmieren Facebook wohl noch toppen. Die Auftraggeber haben vorsätzlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 zum Ausspionieren bei privaten PCs ignoriert. Danach dürfen die Staatsschnüffler nur laufende Telefongespräche über das Internet via Skype aufzeichnen. Aber das Programm kann noch viel mehr. Neben dem mithören von Gesprächen, können E-Mails und Chatprotokolle gelesen werden und Screenshots des Bildschirms gemacht werden. Der Datentransfer wurde dann auch noch unverschlüsselt durchgeführt, so dass ein Mitlauschen ohne Probleme möglich ist.

Aber die Schlamperei geht noch weiter. Der BND bemüht sich Spione dingfest zu machen, aber durch die schlechte Programmierung, war der Angreifer, dann auch Angreifbar. Möglich war dieses durch die offen gerissenen Sicherheitslücken beim Bundestrojaner auf beiden Seiten, also beim schnüffelnden und des beschnüffelten. Die Russen und Chinesen hätten dabei sicherlich ihren Spass dran, alles von den bundesdeutschen Schnüffel-Festplatten runterzusaugen, was der Bundestrojaner an Leistung hergibt, wenn sie Kenntnisse über den Einsatz des Bundestrojaners gehabt haben oder sogar schon im Besitz des Trojaners sind. Obendrein konnte der Bundestrojaner auch Programm-Code nach belieben nachladen. Vielleicht läuft sogar schon jede Menge Software in den Behörden, die nur das Ausspionieren des Staates und damit der Bürger zur Folge hat.

Das dieses Programm so auch zum Einsatz gekommen ist, dass hat der CC-Club bestätigt. Demnach liegen dem Club Hinweise vor, dass die überwachungssoftware von den Landesbehörden eingesetzt wurde. Zwei der Versionen würden derzeit in aktuellen Ermittlungsverfahren genutzt, sagte CCC-Sprecherin Constanze Kurz am heutigen Montag. Es müsse den Verantwortlichen bereits klar sein, von welchen Landeskriminalämtern die Trojaner stammten, da auch spezielle Aktenzeichen mit in die Software einprogrammiert worden sind.

Mittlerweile hat sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar geäussert und kündigt eine überprüfung an. Der Einsatz eines solchen Bundestrojaners wäre durch die Behörden rechtlich unzulässig. Der Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet auch nun den Einsatz in verbrecherischen Organisationen mittels des Bundestrojaners, da die Software nun im Umlauf ist.

Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP fordert mittlerweile Aufklärung aus den Bundesländern. Die Bundesstaatsanwaltschaft wird nun sicherlich aufgrund von jeder Menge Strafanzeigen gegen die Regierungsschnüffler tätig werden, und erst mal deren Festplatten sicherstellen.


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