Mobilfunkanbieter mit Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern
• 26.09.05 In einem gemeinsamen "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk" bekennen sie sich nachdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden mobilen Informations- und Kommunikationsangeboten. Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen die|
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Vertreter der Mobilfunkanbieter debitel, E-Plus, mobilcom, O2 Germany, Phone House Telecom, Talkline, T-Mobile Deutschland und Vodafone D2 haben die Vereinbarung im Sommer 2005 unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Entsprechend der technischen Entwicklung im Mobilfunk soll er regelmäßig fortgeschrieben werden.
Die Kommission für Jugendmedienschutz begrüßt als zuständige zentrale Aufsichtsstelle der Landesmedienanstalten ausdrücklich den Verhaltenskodex. Die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter verpflichten sich im Verhaltenskodex nicht nur dazu, selbst keine gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten, Kinder- und Gewaltpornografie zu verbreiten. Darüber hinaus schreiben sie im Kodex fest, dass sie die mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten werden. Pornografische oder andere mobile Angebote, die offensichtlich die Entwicklung und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen schwer gefährden können, sollen nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen im Rahmen eines Altersverifikationssystems angeboten werden. Dazu soll etwa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags eine zuverlässige Volljährigkeitsprüfung erfolgen und der Nutzer sich vor dem Zugriff auf das Angebot eindeutig authentifizieren.
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