NRW Landtag erlaubt Zugriff auf Private Daten aus dem Internet
• 22.12.06 Mit der Mehrheit von CDU und FDP hat der NRW Landtag nun das geänderte Verfassungsschutzgesetz NRW verabschiedet. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz wird den Behörden nun der Zugriff über das Internet auf die Daten der privaten Internet-Nutzer erlaubt.
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"Ich mache mir ernste Sorgen um den Rechtstaat", betonte die Grünen Abgeordnete Monika Düker. "Sie mißachten die Rechte der Betroffenen. Ich halte den Gesetzentwurf für verfassungswidrig."
Innenminister Ingo Wolf (FDP) lobte das Verfassungsschutzgesetz als modernstes in Deutschland und als "Quantensprung". Es ginge nicht um private Tagebücher. Der Verfassungsschutz müsse auf Augenhöhe mit Leuten sein, die Böses im Schilde führen.
Unser Geschäftsführer des Tarifrechner.de Netzwerkes Dipl. Inform. Martin Kopka meint dazu, dass hier wohl nun das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Zum einen erfolgt hier ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, da die Daten unbescholtener Bürger gelesen werden können. Beim "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Wie man auch zwischen privaten und gewerblichen Daten zum Beispiel bei Arbeitnehmern, die mit dem Laptop zu Hause arbeiten oder Freiberuflern unterscheiden will, bleibt ein Rätsel. Zum anderen wird auch das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ) eingeschränkt.
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