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Nach Alarmstufe Rot Gas: Verbraucherschützer kritisieren geplante Erhöhung bei Fernwärmekunden

• 06.07.22 Nach der Alarmstufe Rot beim Gas plant nun auch die Bundesregierung die Verteuerungen bei der Fernwärme, wohl zum Nachteil der Verbraucher, wenn es nach der Kritik der Verbraucherschützer geht. So plant nun die Bundesregierung inzwischen eine neue Novelle des Energiesicherungsgesetzes, welches auch Auswirkungen auf die Änderungsverordnung zur Fernwärme hat.

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Nach Alarmstufe Rot Gas: Verbraucherschützer kritisieren Erhöhung bei den Fernwärmekunden

Die hohen Gaspreise setzen die Verbraucher enorm unter Druck, so die Kritik der Verbraucherzentrale Bundesverband. Dabei ist zu befürchten, dass immer mehr Menschen ihre Rechnungen nicht begleichen können. Mittlerweile befürchten sogar die Stadtwerke selbst eine Insolvenzwelle.

Nach Alarmstufe Rot Gas: Verbraucherschützer kritisieren Erhöhung bei den Fernwärmekunden
Nach Alarmstufe Rot Gas: Verbraucherschützer kritisieren
Erhöhung bei den Fernwärmekunden -Bild: Uniper

So kann die Bundesregierung im Fall einer Gasmangellage gemäß § 24 Energiesicherungsgesetz dafür sorgen, dass Energieversorger ihre Preise vollständig, sehr kurzfristig und ohne wirksame Überprüfung an die Endkunden, erhöhen können. Davon sind auch private Haushalte betroffen.

Nun soll dieses Prinzip auch auf den Teil des Fernwärmesektors, in dem Wärme mit Erdgas erzeugt wird, übertragen werden. Damit wären auch diese Verbraucher auch hier vor extremen Preissteigerungen nicht geschützt und müssten das volle Preisrisiko tragen, so die Verbraucherzentrale. Dagegen müssten die Fernwärmeversorgungsunternehmen nicht einmal zusätzliche Maßnahmen für mehr Energie-Effizienz und weniger Erdgas am Gesamtenergiemix ergreifen. Auch die Fristen benachteiligen einseitig die Verbraucher, so die weitere Kritik.

Die Verbraucherschützer fordern:

    • eine Geringfügigkeitsklausel in Höhe von 20 Prozent des Erdgasanteils am Gesamtenergiemix in Artikel 1 Absatz (5).
    • Auflagen für die Fernwärmeversorgungsunternehmen, damit diese kurzfristig Netzverluste reduzieren und so die Endkund:innen entlasten und den Erdgasanteil am Gesamtenergiemix schnellstmöglich reduzieren.
    • Fristen von vier Wochen für Preisanpassungen, jeweils nach Feststellung gemäß §24 EnSiG und nach Aufhebung der Feststellung.
    • klare Definitionen mit Parametern, auf deren Grundlage das Fernwärmeversorgungsunternehmen den Verbraucher:innen Preisanpassungen und das "angemessene Niveau" begründen muss.
    • einen Überprüfungsmechanismus für Begründungen des Fernwärmeversorgungsunternehmens durch eine staatliche Behörde.
    • ein Moratorium für Sperrungen des Fernwärmeanschlusses.
    • die Aufnahme von Fernwärme in § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Bislang wurde noch nicht die Preisanpassungsklausel nach dem Energiegesetz gezogen. Dieses kann aber jederzeit erfolgen. Die Folgen wären für viele Verbraucher dramatisch. Aber auch die Stadtwerke warnten zuletzt vor hohen Gaspreise und befürchten eine Insolvenz. Nun droht Deutschlands größtem Gasversorger Uniper laut dem "Spiegel" die Pleite. Dabei will die Bundesregierung nun einen Schutzschirm für bedrohte Energieunternehmen bereitstellen.

Nach Alarmstufe Rot Gas: Gasversorger Uniper droht Insolvenz --Viel Geld für Gasersatz gezahlt

Deutschlands größtem Gasversorger Uniper droht nun die Pleite. Dabei kämpft der Gasversorger weiterhin mit reduzierten Gas-Liefermengen aus Russland über die Pipeline Nord Stream 1. So wird immer nur noch rund 40 Prozent von der vereinbarten Gasliefermenge geliefert. "Wir sind immer noch - wie in den letzten Tagen - bei rund 40 Prozent der von uns nominierten Mengen, die in Deutschland ankommen", so ein Sprecher von Uniper.

Nach Alarmstufe Rot Gas: Gasversorger Uniper droht Insolvenz --Viel Geld für Gasersatz gezahlt
Nach Alarmstufe Rot Gas: Gasversorger Uniper droht Insolvenz
--Viel Geld für Gasersatz gezahlt -Bild: Uniper

So hatte nun Uniper wegen der hohen Kosten für den Kauf von Gasersatzmengen nach Hilfe vom Staat gerufen. Der Ruf kam wohl an, die Bundesregierung denkt offenbar darüber nach, wie sie einen Zusammenbruch von Uniper verhindern kann.

Dabei gibt es schon Vorbilder aus der Vergangenheit, wie zum Beispiel bei der Rettungsaktion von Lufthansa. Hier wurden zwei Jahre lang wegen dem Geschäftseinbruch in der Corona-Pandemie öffentlichen Milliardenhilfe gezahlt, um das Unternehmen vor der Insolvenz zu schützen. So soll es nun laut einem Insider entsprechende Pläne für Uniper geben.

Der neue Entwurf soll nun Finanzhilfen oder auch einen staatlichen Einstieg im Fall einer drohenden Pleite der Gasversorger regeln. Laut dem "Spiegel" ist dabei geplant, dass der Staat Kredite oder Bürgschaften für die Unternehmen gewährt. Auch kann man selbst als Anteilseigner auftreten, bei weiteren Problemen.

Auch befürchten Verbände eine steigende Zahl von Unternehmensinsolvenzen und Haushalten, die Heizkosten nicht mehr stemmen können.

Nach Alarmstufe Rot Gas: Stadtwerke befürchten Insolvenz durch hohe Gas-Preise

Bislang hat der Staat eine Kontrollfunktion erfüllt, dass kein Ungleichgewicht zwischen Anbietern und Verbrauchern entsteht. Dabei gilt das Grundprinzip der "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" bei Bürgern und Unternehmen, so der Chefredakteur des Redaktionsnetzwerks Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Dabei zahlen Bürger und Unternehmen Steuern an den Staat, damit bezahlbare Infrastrukturen vorhanden sind, bestehend aus Schule, Ausbildung, Strassenverkehr, Gesundheitssystem, Wirtschaft und Konsum. Nun droht ein Ungleichgewicht mit einer Kettenreaktion und ungewissen Ausgang.

Nach Alarmstufe Rot Gas: Stadtwerke befüchrten Insolvenz durch hohe Gas-Preise
Nach Alarmstufe Rot Gas: Stadtwerke befürchten Insolvenz
durch hohe Gas-Preise -Screenshot: Bundesnetzagentur

Nun hat der der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vor einer Kettenreaktion gewarnt. Angesichts der Turbulenzen beim größten deutschen Gasversorger Uniper, könnten auch die Stadtwerke erfasst werden. Der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte bei der "Rheinischen Post": "Was jetzt dringend folgen muss, ist eine Anpassung des Energiesicherungsgesetzes mit besseren Instrumenten, um die Preisspirale zu dämpfen und die Versorgungssicherheit zu erhalten", betonte Liebing. Er warnte davor, die unmittelbare Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten an die Kunden zuzulassen.

Die Preisweitergabe helfe den Stadtwerken wenig, so Liebing. "Zum anderen werden viele Kunden die höheren Preise nicht zahlen können. Das wiederum würde auch viele unserer eigentlich kerngesunden Stadtwerke in Liquiditätsnöte und schlimmstenfalls an den Rand der Insolvenz bringen". und weiter. "Wenn dann eine kritische Masse an Stadtwerken kippen würde, könnte das eine Kettenreaktion auslösen. Das könnte zu chaotischen Zuständen am Energiemarkt führen, die definitiv die gesamte Energiewirtschaft in die Bredouille bringen und die Versorgungssicherheit quasi von Grund auf gefährden würde.".

Zielführender sei es, wenn der Bund Unternehmen wie Uniper schon auf der Importstufe stütze. "Je frühzeitiger und weiter vorn in der Wertschöpfungskette der Bund eingreift, desto besser für Energiewirtschaft und Kunden." Auch Stadtwerke und kommunale Energieversorger müssten im außerbörslichen Handel abgesichert werden, anstatt nur auf die Preisweitergabe an die Kundinnen und Kunden zu hoffen, so Liebing.

Verbraucherschützer und HDE fordern Gaspreisdeckel

So sind die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Handelsverband Deutschland (HDE) nach eigenem Bekunden alarmiert und fordern deshalb gemeinsam weitere Entlastungen für private Haushalte und den Handel aber auch neue Ansätze zur Bekämpfung der Gaspreiskrise.

Nach Alarmstufe Gas: Verbraucherschützer und HDE fordern Gaspreisdeckel
Nach Alarmstufe Gas: Verbraucherschützer und HDE
fordern Gaspreisdeckel -Screenshot: Bundesnetzagentur

Dabei hat die Bundesregierung inzwischen verschiedene Maßnahmen in Form zweier Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Aber es drohen zusätzlichen Energiekosten, insbesondere für die Haushalte mit geringem Einkommen. Auch der Handel braucht jetzt Unterstützung für in Schieflage geratene Unternehmen, so die Forderungen.

Bislang sind direkte Versorgungsengpässe mit den fossilen Energien Kohle, Öl und Gas ausgeblieben. Mitte Juni wurden die Gaslieferungen aus Russland nach Europa allerdings substantiell gekürzt, am 23.06.22 hat die Bundesregierung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.

"Die steigenden Energiepreise haben die größte Verbraucherkrise seit Jahrzehnten ausgelöst. Fast alles wird derzeit teurer. In dieser Situation muss die Politik bereit sein, auch neue Wege zu gehen", sagt vzbv-Vorständin Jutta Gurkmann. "Die EU könnte zum Beispiel ihr starkes Marktgewicht gegenüber Gas-exportierenden Ländern und auf den globalen Spotmärkten für Flüssiggas einsetzen, um eine Preisobergrenze von 50 Euro pro Megawattstunde für Gas-Einkäufe festzulegen. Allein damit ließen sich die Kosten für den Gas-Einkauf um rund 240 Milliarden Euro pro Jahr minimieren.".

"Für den Einzelhandel sind die steigenden Energiepreise eine doppelte Herausforderung. Zum einen bringen die hohen Kosten viele Handelsunternehmen in ernstzunehmende Schwierigkeiten. Zum anderen haben die Verbraucherinnen und Verbraucher weniger finanzielle Mittel für ihre Einkäufe zur Verfügung. Die Händlerinnen und Händler kommen folglich gleich von zwei Seiten unter Druck", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "Deshalb ist es für den Einzelhandel von existenzieller Bedeutung, dass die Bundesregierung die Preisanstiege zielgerichtet und rasch abfedert."

7 Punkte Plan an Forderungen

    • Energiesparen, am besten EU-weit und gegebenenfalls mit verbindlichen Einsparzielen für jeden Mitgliedsstaat.
    • Energielieferanten beteiligen sich an den Zusatzkosten durch den steigenden Gaspreis im Fall der Umsetzung des § 24 Energiesicherungsgesetz. Damit sollen ungebremste und unkontrollierte Preiserhöhungen, die bei einer Gasnotlage auf die Endverbraucher zukommen könnten, abgemildert werden.
    • Ersatz von Gaskraftwerken, damit das Gas nicht verbrannt, sondern eingespeichert wird.
    • Gas-Preisdeckel für Endverbraucher:innen.
    • Gemeinsame Gas-Beschaffung durch die EU.
    • EU-Preislimit beim Gas-Einkauf.
    • Zusätzliche Entlastungen durch weitere Entlastungspakete.

Nach Alarmstufe Gas: Gas-Speicher Füllstände überschreiten 60 Prozent Marke --Reicht das für den Winter?

Vor einer Woche, am letzten Donnerstag, hatte der Wirtschaftsminister Robert Habeck die zweite Stufe des Gas Notfallplans aktiviert. Diese wurde erstmals in der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen. Dieses sind die Folgen des russischen Angriffskriegs auch gegen die deutsche Energieversorgung. Nun steigen die Füllstände weiterhin, aber nur noch langsam. Erstmals wurden am 29.6 60,73 Prozent beim Gasspeicher erreicht.

Der Unmut gegen Habeck und die Bundesregierung wird immer grösser. Zumal Habeck die Bevölkerung zum "Frieren" aufgefordert hatte. Diese können gesunde und junge Leute sicherlich verkraften, 2 bis 4 Grad weniger in der Wohnung zu haben. Laut Habeck würde man pro Grad 5 Prozent Gas sparen. Aber bei Alten, Kindern und Kranken wird das Frieren kritisch. Daher sind diese Forderung schon nicht mehr "Verhältnissmässig". Auch gibt es Kritik an Habeck, weil die Gaskunden den Angriffskrieg der Russen weiterhin gegen ihren Willen finanzieren.

Nach Alarmstufe Gas: Gas-Speicher Füllstände überschreiten 60 Prozent Marke --Reicht das für den Winter?
Nach Alarmstufe Gas: Gas-Speicher Füllstände überschreiten 60 Prozent Marke
--Reicht das für den Winter? -Screenshot: Bundesnetzagentur

Wenn die Gasspeicher zu 100 Prozent gefüllt sein würden, würden dieses nur für rund 2,5 Monate bei der Gasversorgung reichen. Im Gegenzug könnte Fracking-Gas und Flüssiggas eingespeist werden. Bislang gibt es keine Aussagen von Habeck und dem Bundeskanzler Scholz, ob das für den Winter reicht. Laut Branchenverband Ines können die Speicher in Deutschland insgesamt Gas mit einem Energiegehalt von maximal rund 256 Terawattstunden speichern. Das entspricht etwa einem Viertel des jährlichen Gasverbrauchs in Deutschland (rund 1000 Terawattstunden).

Sollten die russischen Gaslieferungen über Nord Stream 1 weiterhin auf diesem niedrigen Niveau verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis November kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar, so die Bundesnetzagentur in ihrem aktuellen Lagebericht. Von der Reduktion ist die Weitergabe von Gas in andere europäische Länder wie zum Beispiel Frankreich, Österreich und Tschechien betroffen. Vor hier aus, kann also auch keine Hilfe und Unterstützung kommen.

Am 11.Juli wird auch Nord Stream 1 in den Wartungsmodus geschickt. Damit fließt für 2 Wochen kein Gas nach Europa. Ob diese Leitung dann jemals wieder aktiv wird, ist dann auch schon wieder reine Spekulation wegen dem aggressiven, brutalen Krieg von Russland gegen die Ukraine. Daher wird bei der Bundesregierung ein kompletter Lieferstopp über Nord Stream 1 nicht ausgeschlossen.

Speichervolumen alleine kann Deutschland zwei bis drei Monate versorgen

"Dieses Speichervolumen alleine kann Deutschland zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Gas versorgen", sagte zuletzt die Bundesregierung. Aber in der Praxis wurde dieses bisher noch nie getestet.

Auch wird der Ärger der Bürger immer grösser, da die letzte Bundeskanzlerin Merkel und der amtierende Kanzler Scholz Nord Stream 2 unterstützt haben und für das Gas-Chaos in Deutschland erst gesorgt haben. Zumal auch die Deutschen Bürger hauptsächlich den Russenkrieg über das Gas finanzieren, wie weitere Analysen nun ergeben haben. Dabei liefert der Russe zwar weniger Gas, aber die Preise sind auf Höchststände. Die Kriegskasse des Russen ist voll. Die Sanktion bzgl. Geldflüsse versagen hier nun mit "Ansage". Hier brodelt es nun gewaltig bei den Bürgern. Wenn die gefürchtete Preisanpassungklausel im neuen Energiegesetz gezogen wird, tritt laut der Verbraucherzentrale sogar ein Preisschock auf die Gaskunden zu.

Ein Grossteil der Bürger kann eine weitere Kostenexplosion beim Gas nicht mehr auffangen, und viele Verbrauchsstellen würden mangels Zahlungen von den Versorgern wohl still gelegt werden, wie man es schon bei den Kleinstbeträgen bei den Stromzahlern macht. Daher stellt sich eh auch die Frage, nach der Rechtmäßigkeit solch einer Kostenexplosion gegenüber dem Verbraucher. Immerhin ist der Gaskunde hier unverschuldet in die Situation geraten.

Weiterhin fordert die Verbraucherzentrale (vzbv), dass Gewinne in der Krise bei Kraftstoff, Gas oder Öl nicht zulasten der Verbrauchern an Unternehmen fließen dürfen. Hier muss die Bundesregierung einen Riegel vorschieben. Der vzbv hat zudem bereits ein drittes Entlastungspaket gefordert, das nun umso dringlicher angemahnt wird. Antwort von der Bundesregierung und Habeck: "Schweigen".

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