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Verbraucherzentrale Bundesverband: Geld zurück nach außergerichtlichem Vergleich

• 06.12.24 Seit dem Juni 2023 haben sich zahlreiche besorgte Verbraucher an die Verbraucherzentrale Sachsen gewandt. Sie berichteten von Forderungen bezüglich Schadensersatzzahlungen oder ungenutzten Telefonanschlüssen, die angeblich bei primastrom, voxenergie und nowenergy bestehen sollten. Ein aktueller außergerichtlicher Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stärkt nun die Rechte der Betroffenen und bietet eine Geld-zurück-Chance.

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Verbraucherzentrale Bundesverband: Geld zurück nach außergerichtlichem Vergleich

Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt die Verbraucherrechte gegenüber 1N Telecom GmbH. Erfahren Sie mehr über die Entscheidung und deren Bedeutung
Strompreiserhöhungen: Verbraucherschützer listen viele Beschwerden
im Jahr 2024 auf -Bild: © tarifrechner.de

Details zum außergerichtlichen Vergleich

Kunden erhalten teils vierstellige Beträge zurück

Der vzbv hat einen außergerichtlichen Vergleich mit der Primaholding-Gruppe erzielt, zu der die Strom- und Gasanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy gehören. Kunden, die sich auf diesen Vergleich berufen, können teils vierstellige Beträge zurückerhalten und früher aus ihren Verträgen aussteigen. Ein Beispiel dafür ist Frank K. aus Brandenburg, der 3.912 Euro von seinem Gasanbieter zurückbekommen hat. Der Verbraucher berief sich auf den außergerichtlichen Vergleich des vzbv.

Aktiv werden bis Ende Dezember

Wer ebenfalls von diesem Vergleich profitieren möchte, muss bis Ende Dezember aktiv werden. Betroffene Kunden sollten den Vergleichs-Check des vzbv nutzen, um herauszufinden, wie sie profitieren können. Der Vergleich bietet sowohl Geldrückzahlungen als auch die Möglichkeit, Verträge früher zu beenden.

Vorteile des außergerichtlichen Vergleichs

Rückzahlungen und Vertragsbeendigung

Der außergerichtliche Vergleich ermöglicht es Kunden, unrechtmäßig gezahltes Geld zurückzufordern und aus überlangen Verträgen auszusteigen. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, betont: "Die Rückzahlungen und Vertragsanpassungen zeigen, dass der außergerichtliche Vergleich einen schnellen und großen Mehrwert für Verbraucher hat. Betroffene Kunden können so verloren geglaubtes Geld auf ihr Konto zurückholen."

Beispiele für erfolgreiche Rückzahlungen

Der vzbv berichtet von mehreren erfolgreichen Rückzahlungen. Dazu gehören unter anderem:

    • Frank K. aus Brandenburg, Erstattung: 3.912 Euro, Anbieter: nowenergy (Gas)
    • Petra O. aus dem Saarland, Erstattung: 3.088 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
    • Walter J. aus Baden-Württemberg, Erstattung: 115 Euro, Anbieter: nowenergy (Strom)
    • Andreas R. aus Niedersachsen, Erstattung: 2.846 Euro, Anbieter: voxenergie (Strom)
    • Sigrun S. aus Brandenburg, Erstattung: 1.796 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)

Was betroffene Kunden tun müssen

Vergleichs-Check des vzbv nutzen

Betroffene Kunden sollten den Vergleichs-Check des vzbv nutzen, um herauszufinden, wie sie vom Vergleich profitieren können. Dies ist der erste Schritt, um Rückzahlungen zu erhalten und Verträge früher zu beenden.

Widerruf oder Kündigung erklären

Wer gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy bereits den Widerruf oder die Kündigung erklärt hat, muss sich nun nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E-Mail. Textbausteine und weitere Informationen, wohin sich die Betroffenen wenden können, finden sie unter www.sammelklagen.de/verfahren/primaholding. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024.

Auswirkungen des Vergleichs

Reduzierte Energiepreise

Wer sich auf den außergerichtlichen Vergleich beruft, dessen Preise können rückwirkend auf bis zu 27 Cent/kWh für Strom und bis zu 7 Cent/kWh für Gas gesenkt werden. Ein Beispiel ist Regina H. aus Sachsen, die laut ihrer Stromrechnung vom Februar 2024 103,22 Cent/kWh zahlen sollte. Nachdem sie sich auf den Vergleich berief, wurden die Arbeitspreise nachträglich reduziert, zeitweise auf 27 Cent/kWh.

Früheres Vertragsende

Der Vergleich ermöglicht es Kunden auch, früher aus ihren Verträgen auszusteigen. So teilte Frank S. aus Hessen der Verbraucherzentrale mit, dass sein Stromvertrag mit nowenergy noch bis März 2027 laufen sollte. Das Unternehmen bestätigte ihm jedoch ein Vertragsende zum 19. Januar 2025 - zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen.

Somit bietet der außergerichtliche Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands Kunden von primastrom, voxenergie und nowenergy eine hervorragende Möglichkeit, unrechtmäßig gezahlte Beträge zurückzuerhalten und Verträge früher zu beenden. Betroffene sollten den Vergleichs-Check des vzbv nutzen und sich bis spätestens 31. Dezember 2024 auf den Vergleich berufen, um die Vorteile zu nutzen. Weitere Informationen und Unterstützung finden sich unter www.sammelklagen.de/verfahren/primaholding.

Strompreiserhöhungen: Verbraucherschützer listen viele Beschwerden im Jahr 2024 auf

Auch in diesem Jahr werden von vielen Anbietern die Strompreise und auch Gaspreise erhöht. Daher kommt es auch zu viele Beschwerden, so die Verbraucherschützer. Schon im letzten Jahr waren die Strompreiserhöhungen über alle Anbieter hinweg der meist erfasste Beschwerdegrund in den Verbraucherzentralen im Bereich Energie, so die Verbraucherzentrale Bundesverband.

Strompreiserhöhungen waren im Jahr 2023 und im ersten Halbjahr 2024 ein Hauptbeschwerdegrund bei den Verbraucherzentralen. Besonders viele Beschwerden gab es über die Anbieter ExtraEnergie, voxenergie und primastrom, deren Beschwerdezahlen im Verhältnis zu ihrem Kundenanteil überproportional hoch waren, so die Verbraucherzentrale in ihrer Mitteilung.

Strompreiserhöhungen: Verbraucherschützer listen viele Beschwerden im Jahr 2024 auf
Strompreiserhöhungen: Verbraucherschützer listen viele Beschwerden
im Jahr 2024 auf -Bild: © tarifrechner.de

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rät, Preiserhöhungen genau zu prüfen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Energieanbieter müssen Kunden rechtzeitig über Preisänderungen informieren und dürfen keine Preiserhöhungen bei vertraglich festgelegten Preisgarantien vornehmen.

Der vzbv hat festgestellt, dass nicht alle Preiserhöhungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und geht juristisch gegen unzulässige Preiserhöhungen vor.

Ein Anbieterwechsel kann finanziell vorteilhaft sein, insbesondere nach einer Preiserhöhung. Im Juli 2024 lagen die Arbeitspreise für den günstigsten Sondervertrag bei durchschnittlich 26 Cent pro Kilowattstunde, während die Grundversorger 40 Cent pro Kilowattstunde verlangten. Ein Vergleich der Konditionen ist daher empfehlenswert.

Der vzbv hat gegen ExtraEnergie und die primaholding-Unternehmen wegen massiver und unzulässiger Preiserhöhungen im Sommer 2022 geklagt. Auch gegen primastrom und voxenergie wurden Klagen wegen unzulässiger Preiserhöhungen eingereicht. Mit diesen Anbietern wurden Vergleiche erzielt, die es Verbrauchern ermöglichen, Verträge früher zu beenden und Rückerstattungen für überhöhte Zahlungen zu erhalten.

Gas- und Stromrückzahlung: Verbraucherschützer einigen sich mit Primaholding

Statt eine Sammelklage gibt es nun vorab eine aussergerichtliche Einigung, so die Verbraucherzentrale Bundesverband. Damit bekommen Strom- und Gaskunden von primastrom, voxenergie und nowenergy nach dem Vergleich Geld zurück. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Details des Gas- und Stromrückzahlungs Vergleichs auf.

So haben die Verbraucherschützer einen Vergleich für die betroffenden Strom- und Gaskunden herausgeholt.

Gas- und Stromrückzahlung: Verbraucherschützer einigen sich mit Primaholding
Gas- und Stromrückzahlung: Verbraucherschützer einigen sich mit Primaholding
-Bild: © tarifrechner.de

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich mit den Energieanbietern primastrom, voxenergie und nowenergy außergerichtlich geeinigt, um Probleme wie eigenmächtige Preiserhöhungen und das Festhalten in gekündigten Verträgen zu lösen.

Kunden können nun schneller aus ihren Verträgen aussteigen und erhalten rückwirkend günstigere Tarife. Die Preise für Strom und Gas können sich je nach Fall mehr als halbieren.

Die wichtigsten Punkte der Einigung sind:

    • Widerrufserklärungen: Kunden, die in der Vergangenheit ihre Verträge widerrufen haben, können nun sofort oder früher als erwartet aussteigen und günstigere Tarife erhalten.• 
    • Laufzeiten nach Kündigung: Kunden, die bereits gekündigt haben, werden spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn entlassen und profitieren von günstigeren Preisen ab dem Zeitpunkt der Kündigung.• 
    • Preissenkungen: Die Anbieter dürfen Strom und Gas nur noch zu einem festgelegten Höchstpreis berechnen, was zu einer erheblichen Reduzierung der Arbeitspreise führen kann.• 

Kunden müssen aber aktiv werden

Kunden müssen aktiv werden, um von der Einigung zu profitieren. Sie müssen sich auf den Vergleich berufen, indem sie eine E-Mail an ihren Anbieter senden. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024. Weitere Informationen und Textbausteine sind auf der Website des vzbv unter "Sammelklage - primaholding" verfügbar.

Ein Beispiel zeigt, dass eine Kundin von nowenergy, die einen überhöhten Gaspreis zahlen sollte, nun aufgrund des Vergleichs bis zu 81 Prozent weniger zahlen muss, was zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führt.

Zusammenfassend bietet der Vergleich den Kunden die Möglichkeit, sich von unfairen Vertragsbedingungen zu befreien und finanziell zu profitieren, während die Energieanbieter die Vereinbarungen akzeptiert haben, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

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