SIM24 AKTION
Anzeige

Netzneutralität: Verbraucherzentrale wirft Telekom Internet-Drosselung vor

• 08.01.25 Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat der Deutschen Telekom vorgeworfen, durch kostenpflichtiges Peering das Internet auszubremsen. Diese Praxis soll laut VZBV dazu führen, dass Dienste, die sich die zusätzlichen Kosten nicht leisten können, langsamer oder gar nicht zugänglich sind. Dies verletze die Netzneutralität, da die Telekom somit entscheiden könnte, welche Dienste problemlos nutzbar sind.

AKTION 400xx00
Anzeige

Netzneutralität: Verbraucherzentrale wirft Telekom Internet-Drosselung vor

Erfahren Sie mehr über die Vorwürfe der Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Telekom bezüglich der Drosselung des Internets
Netzneutralität: Verbraucherzentrale wirft Telekom
Internet-Drosselung vor -Bild: tarifrechner.de

Hintergrund der Vorwürfe

Die Netzneutralität ist ein grundlegendes Prinzip des Internets, das besagt, dass alle Datenpakete gleich behandelt werden sollten, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Ziel oder ihrem Inhalt. Laut der Verbraucherzentrale verletzt die Deutsche Telekom dieses Prinzip, indem sie bestimmte Dienste bevorzugt behandelt und andere benachteiligt. Dies geschieht durch das kostenpflichtige Peering, bei dem Diensteanbieter dafür zahlen müssen, dass ihre Daten schnell und zuverlässig über die Netzwerke der Telekom transportiert werden.

Reaktionen der Deutschen Telekom

Die Deutsche Telekom hat diese Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass sie weder die Netzneutralität verletzt noch den Netzzugang für ihre Kunden verschlechtert. Stattdessen verweist die Telekom auf ihre jüngste Auszeichnung als Anbieter des besten Internets. Laut Telekom handelt es sich bei den Vorwürfen der Verbraucherzentrale um unbegründete Anschuldigungen.

Die Rolle der Bundesnetzagentur

Die VZBV plant nun eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Diese Regulierungsbehörde ist für die Überwachung der Einhaltung der Netzneutralität in Deutschland zuständig. Die Verbraucherzentrale sucht auch nach Betroffenen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Über die Plattform netzbremse.de können sich Nutzer melden und ihre Erfahrungen teilen.

Was ist Peering?

Unter Peering versteht man den Datenaustausch zwischen verschiedenen Netzwerken. Im Idealfall erfolgt dieser Datenaustausch ohne Kosten für die beteiligten Netzwerke. Beim kostenpflichtigen Peering müssen Diensteanbieter jedoch für den Zugang zu bestimmten Netzwerken bezahlen. Dies kann dazu führen, dass kleinere Anbieter, die sich die Kosten nicht leisten können, benachteiligt werden und ihre Dienste langsamer oder gar nicht zugänglich sind.

Auswirkungen auf die Verbraucher

Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale werfen ein Schlaglicht auf die möglichen Auswirkungen dieser Praktiken auf die Verbraucher. Wenn bestimmte Dienste benachteiligt werden, könnte dies die Vielfalt und Innovationskraft des Internets beeinträchtigen. Verbraucher könnten Schwierigkeiten haben, auf bestimmte Inhalte zuzugreifen oder diese in der gewünschten Qualität zu nutzen.

Netzneutralität und ihre Bedeutung

Die Netzneutralität ist ein wichtiger Grundsatz, der sicherstellen soll, dass alle Daten im Internet gleich behandelt werden. Ohne diese Regelung könnten Internetdienstanbieter wie die Deutsche Telekom entscheiden, welche Dienste bevorzugt behandelt werden und welche benachteiligt werden. Dies könnte zu einer Zwei-Klassen-Internet führen, bei dem nur diejenigen Dienste, die sich die zusätzlichen Kosten leisten können, schnell und zuverlässig zugänglich sind.

Reaktionen der Öffentlichkeit

Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Telekom haben breite öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Viele Verbraucher und Aktivisten haben sich besorgt über die möglichen Auswirkungen auf die Netzneutralität geäußert. Es gibt Forderungen nach strengeren Regulierungen und mehr Transparenz seitens der Internetdienstanbieter.

Die Zukunft der Netzneutralität in Deutschland

Die Beschwerde der VZBV bei der Bundesnetzagentur könnte weitreichende Auswirkungen auf die Netzneutralität in Deutschland haben. Wenn die Vorwürfe der Verbraucherzentrale bestätigt werden, könnte dies zu strengeren Regulierungen und möglichen Strafen für die Deutsche Telekom führen. Dies könnte auch ein Signal an andere Internetdienstanbieter senden, dass Praktiken, die die Netzneutralität verletzen, nicht toleriert werden.

Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Deutsche Telekom bezüglich der Drosselung des Internets haben eine wichtige Debatte über die Netzneutralität und die Fairness im Internet ausgelöst.

Während die Deutsche Telekom die Anschuldigungen zurückweist, wird die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur zeigen, ob die Praktiken des Unternehmens tatsächlich die Netzneutralität verletzen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Debatte entwickelt und welche Auswirkungen sie auf die Zukunft der Netzneutralität in Deutschland haben wird.

Bundesnetzagentur: Telekom Zulieferer müssen Kapazitäten in ihren Leerrohren stellen

Wenn es um den Glasfaserausbau geht, dann braucht man auch die Leerrohre. Zuletzt ging es um einem Beschluss der Bundesnetzagentur gegen die Telekom, welcher vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Nun hat die Bundesnetzagentur erneut eine Entscheidung bei den Leerrohren getroffen. Dieses betrifft die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH als Zulieferer der Telekom.

Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH sind nun verpflichtet, anderen Netzbetreibern Zugang zu verfügbaren Kapazitäten in ihren Leerrohren zu gewähren. Die Informationen über freie Leerrohrkapazitäten sollen zentral über den Infrastrukturatlas, das "Gigabitgrundbuch", zugänglich gemacht werden, so die Entscheidung der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur: Telekom Zulieferer müssen Kapazitäten in ihren Leerrohren stellen
Bundesnetzagentur: Telekom Zulieferer müssen Kapazitäten
in ihren Leerrohren stellen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Bundesnetzagentur hatte die Regulierung für die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH festgelegt, die den bestehenden Rahmen für die Glasfaserinfrastruktur der Telekom Deutschland GmbH erweitert. Die beiden Unternehmen sind auf Vorleistungsebene tätig und bieten anderen Netzbetreibern aktive Glasfaseranschlüsse als Vorleistung an.

Das Zugangsangebot auf aktiver Ebene wird durch eine strenge Nichtdiskriminierungsverpflichtung ergänzt, die durch umfangreiche Monitoring- und Transparenzverpflichtungen gesichert wird. Es muss weiterhin möglich sein, die Endkundenprodukte der Telekom wirtschaftlich nachzubilden, so die Begründung der Bundesnetzagentur.

Die neuen Rahmenbedingungen, die von der Europäischen Kommission gebilligt wurden, gelten voraussichtlich für etwa zwei Jahre. Die Bundesnetzagentur hat bereits erste Daten erhoben und plant, diese durch bevorstehende Abfragen zu ergänzen.

Auf dieser Grundlage sollen die bestehenden Marktverhältnisse überprüft und der Regulierungsrahmen angepasst werden. Die Regulierungsverfügungen werden in Kürze auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Glasfaser Leerrohr Urteil: Telekom muss Mitbewerber Leerrohre zur Verfügung stellen

Zuletzt ging es um einem Beschluss der Bundesnetzagentur gegen die Telekom, welcher vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Die Deutsche Telekom hatte dazu einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesnetzagentur gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.

Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom aufgefordert, ihren Wettbewerbern Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen. Dies sollte den Aufbau und Betrieb von Netzen mit sehr hoher Kapazität an festen Standorten oder den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ermöglichen.

Glasfaser Leerrohr Urteil: Telekom muss Mitanbieter Leerrohre zur Verfügung stellen
Glasfaser Leerrohr Urteil: Telekom muss Mitbewerber Leerrohre zur Verfügung stellen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Telekom argumentierte, dass die der Entscheidung der Bundesnetzagentur zugrundeliegende Abwägung fehlerhaft sei. Sie behauptete, die Bundesnetzagentur habe zu Unrecht nicht geprüft, ob ohne eine Auferlegung der Verpflichtung die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Endkundenmarkts behindert und die Interessen der Endnutzer beeinträchtigt würden.

Das Verwaltungsgericht Köln folgte dieser Argumentation im Eilverfahren jedoch nicht. Es stellte fest, dass die Auferlegung der genannten Verpflichtung und der ihr zugrunde liegenden Abwägung teils schwierige Fragen des Europarechts aufwirft, die im Klageverfahren durch eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs geklärt werden müssen.

Die vor diesem Hintergrund nur anzustellende Interessenabwägung fiel zu Lasten der Telekom aus. Hätte der Eilantrag Erfolg gehabt, würde der beschleunigte Ausbau breitbandiger Netze auf Grundlage vorhandener Infrastrukturen mit sofortiger Wirkung unterbunden. Die so eingetretene Verzögerung beim Netzausbau könnte selbst bei einer späteren Abweisung der Klage der Telekom nicht mehr wettgemacht werden.

Umgekehrt wären die Folgen einer Ablehnung des Eilantrags reversibel; so müssten die Wettbewerber nach einem späteren Erfolg der Klage der Telekom etwaige - auf eigene Kosten eingebrachte - Kabel auf eigene Kosten wieder entnehmen. Der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar. (Az.: 21 L 2013/22).

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuelle Nachricht oder Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via Twitter und Facebook informiert.



Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
News-Feed: Google-News RSS Feed
     Spartipp Handytarife:
  • 5 GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 9,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 1&1 5G Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp 25 GB-Tarife:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 17,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 100 MBit/s High-Speed
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2025 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen