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Neue EU-Regelung: TV-Programme auf Fernseher, Notebook und Smartphone gefordert

• 20.06.17 Damit das Streamen für den Verbrauchern von TV Programmen auf Fernseher, Notebook und Smartphone einfacher gehen soll, plant die EU eine neue EU-Regelung. Denn immerhin wollen die Zuschauer auf allen Endgeräten das TV-Programm nutzen, so dass man dann zum Beispiel auch im Garten gehen kann und über den Tablet-PC sich ein Fussballspiel in der Sonne ansehen kann. Bislang gibt es eine komplizierte Regelung bei der Rechtevergabe.

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TV Rechte Regelung verärgert oft die Kunden

Damit die Zuschauer das TV-Programm auch auf Fernseher, Notebook und Smartphone sehen können, bedarf es eine Neuregelung bei den Übertragsrechten. Das ist eines der Ziele der sogenannten SatCab-Verordnung der neuen EU-Regelung, über die am morgigen Mittwoch, dem 21.6.2017, im Kulturausschuss des Europaparlaments beraten wird.

Passende Apps auf dem Smart-TV sorgen für Video-Spass -Bild: Samsung

"Die geplante Verordnung geht noch nicht weit genug, aber die Richtung stimmt. Sie behält das seit 20 Jahren bewährte Rechteklärungssystem für die Weitersendung von TV- und Radioprogrammen bei, passt es aber zugleich an den technologischen Fortschritt und die veränderten Nutzungsgewohnheiten der Zuschauer an", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Immerhin verlagert sich durch die breitbandigen Mobilfunknetze der Medienkonsum aus den eigenen vier Wänden heraus, in die Öffentlichkeit. Besonders in der Sommerzeit liegt man am Strand oder in der Badeanstalt.

Der Zuschauer wechselt heute völlig selbstverständlich zwischen der Art der Übertragung, etwa klassischem Kabelfernsehen, IP-basiertem Internet-TV oder Streaming über Mobilfunknetz, sowie dem jeweils genutzten Endgerät wie Fernseher, Notebook oder Smartphone. Zuschauer haben im Jahr 2017 kein Verständnis dafür, wenn ihnen aufgrund unterschiedlicher Rechteklärungsmechanismen weniger Inhalte angeboten werden, nur weil sie vom Fernseher aufs Handy wechseln, so Dr. Bernhard Rohleder weiter.

Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt. Dies kann dazu führen, dass ein Zuschauer den Film zwar über seinen Kabelanschluss am Fernseher schauen kann, aber nicht in seiner Wohnung über W-LAN auf dem Notebook.

Immerhin 77 Prozent der deutschen Internetnutzer ab 14 Jahren streamen Videos im Internet. 39 Prozent schauen TV-Sendungen live im Internet. Somit ist die Nachfrage der Zuschauer da.

Nach Ansicht des Bitkom geht die SatCab-Verordnung allerdings an entscheidenden Stellen noch nicht weit genug. So soll die gebündelte und damit vereinfachte Rechteklärung aus dem klassischen Kabelfernsehen zwar auch für IPTV-Angebote gelten, nicht aber für TV-Angebote, die losgelöst von der anbietereigenen Infrastruktur verbreitet werden. Web-TV-Anbieter ohne eigenes Kabelnetz oder ohne das eigene Angebot eines Internetzugangs stünden damit weiterhin vor kaum lösbaren Problemen bei der Rechteklärung.

Aktuell stößt die SatCab-Verordnung wegen eines ganz anderen Themas auf scharfe Kritik unter anderem von Filmproduzenten, die ein Ende des sogenannten Territorialprinzips sehen und dadurch sinkende Einnahmen befürchten. Bislang können die Produzenten Filmrechte für jedes EU-Mitgliedsland einzeln veräußern, nach dem Verordnungsentwurf besteht die Sorge, dass ein Verwertungsrecht in einem EU-Land automatisch dazu führt, dass der Rechteerwerber den Film auch in allen anderen EU-Staaten zeigen darf.

Aufrüstung von älteren Fernsehern für die digitale Wiedergabe

Damit die digitale Wiedergabe auch auf älteren Fernsehern funktioniert, kann man entsprechende Sticks an den HDMI- oder Scart Anschluss anschliessen. Somit können auch ältere Fernseher einfach aufgerüstet werden. Internetfähige Streaming-Adapter wie der Amazon Fire TV Stick, Google Chromecast oder Apple TV ermöglichen Video-Streaming auf allen TV-Geräten, die über einen HDMI-Anschluss verfügen. Private TV-Sender sind auch beim TV-Streaming kostenpflichtig, können aber im Paket in einem Abo-Modell freigeschaltet werden.

So kann man zum Beispiel bei waipu.tv ein Abomodell nutzen, welches für 4,99 Euro im Monat mehr als 50 Sender freischaltet. Darunter auch RTL- und ProSieben-Sender. Ferner können die Sender auf mehren Tablet PCs und Smartphones im Haushalt abgespielt werden. Und durch den Chromecast Stick, kann man das Bild auch auf dem Fernseher abspielen.

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