Neue Urheberrechtsreform stößt bei Verbrauchern auf Kritik
• 23.03.06 Im neuen Kabinettsentwurf für die Urheberechtsnovelle plant die
Regierung die Bagatellklausel für Urheberechtsverletzungen
herauszunehmen. Durch die Bagatellklausel sollten Kopien von
urheberrechtlichgeschützen Produkten in kleinem Masse nicht verfolgt werden.
Das Ziel dieser Bagatellklausel war die Entkriminalisierung der Schulhöfe und
damit natürlich die Nichtverfolgung von Schülern, die im kleinen Rahmen
unerlaubte Kopien von kopiergeschützten, urheberrechtlichen geschütztem Material
anfertigen.
Laut dem neuem Kabinettsentwurf würde es aber den Schülern die entsprechende
urheberrechtlich geschützte Produkte anbieten gleich an den Kragen gehen. Und
nun soll die Staatsanwaltschaft mitunter nur noch die Möglichkeit haben, das
Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Mit Unverständnis hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf die
Entscheidung der Bundesregierung reagiert, die Bagatellklausel im
Entwurf zum Zweiten Korb des Urheberrechts zu streichen. "Damit droht eine
Kriminalisierung von Jugendlichen auch in Bagatellfällen sowie eine
Überlastung der Strafverfolgungsbehörden", kritisierte vzbv-Vorstand Edda
Müller.
Ursprünglich war geplant, das Herunterladen von Inhalten aus dem Internet oder
das Kopieren von CDs zu privaten Zwecken in geringer Stückzahl straffrei zu
stellen. Mit der Streichung dieser Vorschrift muss nun jeder Internetnutzer
befürchten, auch wegen kleinerer Verstöße strafrechtlich belangt zu
werden. "Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den
Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar", betonte Edda Müller. Da
die Strafverfolgungsbehörden mit der Flut von Strafanträgen wegen
Urheberrechtsverletzungen zu kämpfen haben und dadurch die Verfolgung anderer
Fälle leidet, haben Staatsanwälte in den vergangenen Monaten gefordert,
Ermittlungen erst ab einer erheblichen Anzahl von illegalen Downloads oder
Kopien einzuleiten.
Der vzbv kritisierte auch die Pläne der Bundesregierung, Rechteinhabern den
Zugriff zu persönlichen Daten von Internetnutzern zu erleichtern und ihnen ein
Auskunftsrecht gegenüber Internet Providern einzuräumen. "Wir befürchten, dass
in Folge dieses Auskunftsanspruchs auf Eltern jugendlicher Internetnutzer eine
Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten zukommt", so Edda
Müller. Besonders bedenklich ist dies im Zusammenhang mit Berichten, dass
private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte im
Internet anbieten, um Nutzer damit in die Falle zu locken. Die bisherige
Praxis, dass nur der Staatsanwalt im Verdachtsfall die Personalien von
Internetnutzern ermitteln darf, ist nach Ansicht des vzbv völlig ausreichend.
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