Neue Urheberrechtsreform stößt bei Verbrauchern auf Kritik
• 23.03.06 Im neuen Kabinettsentwurf für die Urheberechtsnovelle plant die Regierung die Bagatellklausel für Urheberechtsverletzungen herauszunehmen. Durch die Bagatellklausel sollten Kopien von urheberrechtlichgeschützen Produkten in kleinem Masse nicht verfolgt werden. Das Ziel dieser Bagatellklausel war die Entkriminalisierung der Schulhöfe und
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Laut dem neuem Kabinettsentwurf würde es aber den Schülern die entsprechende urheberrechtlich geschützte Produkte anbieten gleich an den Kragen gehen. Und nun soll die Staatsanwaltschaft mitunter nur noch die Möglichkeit haben, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Mit Unverständnis hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf die Entscheidung der Bundesregierung reagiert, die Bagatellklausel im Entwurf zum Zweiten Korb des Urheberrechts zu streichen. "Damit droht eine Kriminalisierung von Jugendlichen auch in Bagatellfällen sowie eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden", kritisierte vzbv-Vorstand Edda Müller.
Ursprünglich war geplant, das Herunterladen von Inhalten aus dem Internet oder das Kopieren von CDs zu privaten Zwecken in geringer Stückzahl straffrei zu stellen. Mit der Streichung dieser Vorschrift muss nun jeder Internetnutzer befürchten, auch wegen kleinerer Verstöße strafrechtlich belangt zu werden. "Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar", betonte Edda Müller. Da die Strafverfolgungsbehörden mit der Flut von Strafanträgen wegen Urheberrechtsverletzungen zu kämpfen haben und dadurch die Verfolgung anderer Fälle leidet, haben Staatsanwälte in den vergangenen Monaten gefordert, Ermittlungen erst ab einer erheblichen Anzahl von illegalen Downloads oder Kopien einzuleiten.
Der vzbv kritisierte auch die Pläne der Bundesregierung, Rechteinhabern den Zugriff zu persönlichen Daten von Internetnutzern zu erleichtern und ihnen ein Auskunftsrecht gegenüber Internet Providern einzuräumen. "Wir befürchten, dass in Folge dieses Auskunftsanspruchs auf Eltern jugendlicher Internetnutzer eine Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten zukommt", so Edda Müller. Besonders bedenklich ist dies im Zusammenhang mit Berichten, dass private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte im Internet anbieten, um Nutzer damit in die Falle zu locken. Die bisherige Praxis, dass nur der Staatsanwalt im Verdachtsfall die Personalien von Internetnutzern ermitteln darf, ist nach Ansicht des vzbv völlig ausreichend.
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