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Neue Verordnung des Bundesrats: Einfache Verwaltung von Cookie-Zustimmungen

• 20.12.24 Der Bundesrat will heute über eine neue Verordnung abstimmen, die die Verwaltung von Cookie-Zustimmungen im Internet vereinfachen soll. Ziel ist es, die Vielzahl an Cookie-Bannern zu reduzieren und das Nutzererlebnis zu verbessern. Wir zeigen Ihnen -wie immer- die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen auf.

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Neue Verordnung des Bundesrats: Einfache Verwaltung von Cookie-Zustimmungen

Erfahren Sie mehr über die neue Verordnung des Bundesrats zur Verwaltung von Cookie-Zustimmungen und wie diese die Anzahl der Cookie-Banner im Internet reduzieren soll.
Neue Verordnung des Bundesrats: Einfache Verwaltung
von Cookie-Zustimmungen -Bild: © Tarifrechner.de

Ziele der neuen Verordnung

Reduzierung der Cookie-Banner

Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Anzahl der Cookie-Banner zu verringern, die Nutzer bei jedem Besuch einer Website akzeptieren müssen. Dies soll das Surferlebnis im Internet verbessern und den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Datenschutzrechte geben.

Dauerhafte Einwilligungen

Eine der wichtigsten Änderungen besteht darin, dass Nutzer ihre Einwilligungen dauerhaft hinterlegen können. Dies bedeutet, dass sie nicht bei jedem Besuch einer Website erneut zustimmen müssen. Dadurch werden die Anzahl der notwendigen Klicks verringert und das Nutzererlebnis erheblich verbessert.

Stärkung der Transparenz und des Datenschutzes

Neue Dienste zur Einwilligungsverwaltung

Um sicherzustellen, dass die Entscheidungen der Nutzer transparent und nachvollziehbar sind, werden neue Dienste zur Einwilligungsverwaltung in den Prozess einbezogen. Diese Dienste sollen den Nutzern dabei helfen, ihre Einwilligungen zentral zu verwalten und bei Bedarf anzupassen.

Anerkennung durch Datenschutzbehörden

Die Anerkennung dieser neuen Dienste erfolgt durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dies stärkt das Vertrauen in die neuen Verfahren und gewährleistet, dass die Einwilligungen der Nutzer sicher und datenschutzkonform verwaltet werden.

Änderungen im Detail

Einwilligungen zentral verwalten

Mit der neuen Verordnung können Nutzer ihre Cookie-Einwilligungen zentral verwalten. Dies bedeutet, dass sie ihre Präferenzen einmal festlegen und dann auf allen Websites anwenden können, die diese Dienste unterstützen. Dies spart Zeit und reduziert die Anzahl der Cookie-Banner erheblich.

Verbesserte Kontrolle für Nutzer

Durch die zentrale Verwaltung der Einwilligungen erhalten Nutzer eine verbesserte Kontrolle über ihre Datenschutzrechte. Sie können jederzeit ihre Einwilligungen überprüfen und bei Bedarf ändern. Dies trägt zu einer höheren Transparenz und einem besseren Schutz der Privatsphäre bei.

Auswirkungen auf Website-Betreiber

Erleichterungen für Website-Betreiber

Die neue Verordnung bringt auch für Website-Betreiber Erleichterungen. Durch die zentrale Verwaltung der Cookie-Zustimmungen können sie die Anzahl der Cookie-Banner auf ihren Seiten reduzieren und den Nutzern ein besseres Erlebnis bieten. Dies kann sich positiv auf die Nutzerbindung und die Zufriedenheit der Besucher auswirken.

Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

Website-Betreiber müssen sicherstellen, dass sie die neuen Datenschutzbestimmungen einhalten. Dazu gehört die Integration der neuen Dienste zur Einwilligungsverwaltung und die regelmäßige Überprüfung der Einwilligungen der Nutzer. Dies trägt zu einer höheren Rechtssicherheit und einem besseren Schutz der Nutzerdaten bei.

Somit stellt die neue Verordnung des Bundesrats zur einfacheren Verwaltung von Cookie-Zustimmungen im Internet einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Nutzererlebnisses und des Datenschutzes dar. Durch die zentrale Verwaltung der Einwilligungen können Nutzer ihre Präferenzen einmal festlegen und dann auf allen unterstützten Websites anwenden, was die Anzahl der Cookie-Banner erheblich reduziert.

Die Einbindung neuer Dienste zur Einwilligungsverwaltung und die Anerkennung durch die Datenschutzbehörden stärken das Vertrauen in die neuen Verfahren und gewährleisten, dass die Einwilligungen der Nutzer sicher und datenschutzkonform verwaltet werden. Auch Website-Betreiber profitieren von den Änderungen, da sie die Anzahl der Cookie-Banner auf ihren Seiten reduzieren und den Nutzern ein besseres Erlebnis bieten können.

Insgesamt trägt die neue Verordnung dazu bei, die Transparenz und den Datenschutz zu stärken und das Surferlebnis im Internet zu verbessern. Es bleibt abzuwarten, wie die Änderungen in der Praxis umgesetzt werden und welche weiteren Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes zu erwarten sind.

Cookie Banner Umfrage: Drei Viertel sind von Cookie-Bannern genervt

Gute fünf Jahre nach der Einführung der DSGVO sind die Internet-Nutzer durch die Cookie Banner reichlich genervt. So sind 76 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer von solchen Cookie-Bannern und Tracking-Einstellungen genervt. Auch sagen Zwei Drittel (68 Prozent) sogar, dass sie sich damit nicht beschäftigen möchten, so dass Ergebnis einer Umfrage. Grundlage der Cookie Banner ist das DSGVO, welche vor rund 5 Jahren startete.

Auch nutzen rund die Hälfte mit 51 Prozent der Internet-Nutzer manche Angebote nicht, weil sie zu viele Cookies verwenden, 58 Prozent löschen regelmäßig die Cookies in ihrem Browser.

Cookie Banner Umfrage: Drei Viertel sind von Cookie-Bannern genervt
Cookie Banner Umfrage: Drei Viertel sind von Cookie-Bannern
genervt © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei sind 34 Prozent die Cookie- bzw. Tracking-Einstellungen wichtig, allerdings sagt ebenfalls rund ein Drittel: "Ich verstehe die Einstellungen nicht", so dass Ergebnis einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

So sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Die gesetzlichen Vorgaben zwingen die Anbieter zu Hinweisen und Einstellmöglichkeiten, die offenbar so von der Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer gar nicht gewünscht sind. Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sollten gemeinsam Lösungen entwickeln, damit die Menschen Webseiten schnell, einfach und komfortabel nach ihren Wünschen nutzen können".

Aktuell stimmen 24 Prozent der Internetnutzerinnern und -nutzer grundsätzlich allen Cookie- bzw. Tracking-Vorgaben zu, weil sie keine Lust haben, sich damit zu beschäftigen. 21 Prozent stimmen grundsätzlich allen zu, weil sie die dadurch verfügbaren Funktionen nutzen möchten.

Ein Fünftel (21 Prozent) gibt an, alles abzulehnen, was möglich ist. 33 Prozent wählen dagegen gezielt aus, welche Cookies bzw. welches Tracking sie gestatten.

"Viele Online-Dienste sind zur Finanzierung auf Werbung angewiesen. Ohne die entsprechenden Möglichkeiten würde die frei verfügbare Angebotsvielfalt im Internet deutlich zurückgehen", so Dehmel.

Grundlage der Cookie Banner

Die Grundlage für die Verwendung von Cookie-Bannern ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Laut Artikel 6 der DSGVO ist eine aktive Zustimmung der Nutzer erforderlich, wenn personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden.

Cookie-Banner oder auch Cookie Layer sind Werkzeuge, die auf Webseiten und in Apps eingesetzt werden, um die Einwilligung von Nutzern zur Datenverarbeitung einzuholen1. Mit einem solchen Banner sollen Nutzer in der Lage sein, Cookies gezielt annehmen oder ablehnen zu können.

Wenn ein Cookie-Banner fehlt oder fehlerhaft ist, kann eine Abmahnung der zuständigen Datenschutzbehörde drohen. Bei Nichtkonformität mit der DSGVO können Sanktionen bis zu 20 Millionen Euro möglich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass technisch notwendige Cookies von dieser Regelung ausgenommen sind. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht grundsätzlich eine Einwilligungspflicht vor, wenn Cookies technisch nicht notwendig sind.

Die Ausnahmen gelten für:

    • Technisch notwendige Cookies: Diese sind für den Betrieb einer Website zur Gewährleistung ihrer Funktionalitäten zwingend erforderlich.
    • Cookies, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen.
In diesen Fällen ist keine vorherige Zustimmung des Nutzers erforderlich. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass alle anderen Arten von Cookies, wie z.B. Tracking-Cookies oder Third-Party-Cookies, eine ausdrückliche, aktive Zustimmung des Nutzers erfordern.

Fünf Jahre DSGVO: Unternehmen sind weiterhin verunsichert

Zuletzt gab es eine Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gegen die Facebook-Seiten der Bundesregierung. Dieser Streit besteht schon seit dem Jahr 2021. Aber auch die deutschen Unternehmen sind verunsichert. So wirft der Branchenverband dem Gesetz vor, dass in großen Teilen der deutschen Wirtschaft Innovationen behindert werden und als Hindernis für Wachstum und Wohlstand in der digitalen Welt wahrgenommen wird. Weiterhin werden auch bei den Krankenkassen, wie der hkk aus Bremen, Rechtsverstösse gegen die DSGVO bekannt.

62 Prozent der Betriebe zögern bei der Datennutzung, weil sie Angst haben, gegen den Datenschutz zu verstoßen. Fast ebenso viele mit 60 Prozent haben schon einmal Pläne für Innovationen gestoppt, weil datenschutzrechtliche Vorgaben oder Unsicherheiten sie dazu gezwungen haben. Dabei gibt jedes fünfte Unternehmen an, dass dies schon häufig der Fall war, bei 24 Prozent mehrfach und bei 14 Prozent bislang einmal.

Fünf Jahre DSGVO: Unternehmen sind weiterhin verunsichert --hkk verstösst auch im Jahr 2023 gegen DSGVO
Fünf Jahre DSGVO: Unternehmen sind weiterhin verunsichert
--hkk verstösst auch im Jahr 2023 gegen DSGVO -Abbildung: pixabay

"Ein einheitliches Datenschutzrecht für die ganze EU war und ist ein großartiges Projekt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die EU als Wirtschaftsraum. Nach fünf Jahren Datenschutz-Grundverordnung muss man allerdings festhalten: Die DS-GVO hat ihr Versprechen, für europaweit einheitliche, verständliche und praxistaugliche Datenschutz-Regeln zu sorgen, nicht eingelöst." sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Auch glauben 58 Prozent der Unternehmen, dass Deutschland Chancen für Wachstum und Wohlstand verschenkt, weil zu oft auf Datennutzung verzichtet wird. 63 Prozent sagen, dass durch strenge Regeln innovative datengetriebene Geschäftsmodelle in Deutschland erstickt oder aus dem Land vertrieben werden.

"Datenschutz ist in unserer digitalen Welt extrem wichtig", so Berg. "Das gelte zum Beispiel für länderübergreifende Kooperationsprojekte und die medizinische Forschung, aber auch für die Digitalisierung des Gesundheitswesens oder der Verwaltung.".

Stehen Krankenkassen mit dem DSGVO auf Kriegsfuß und begehen Abrechnungsbetrug?

Immerhin ermittelt zuletzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen die hkk Krankenkasse. Das Verfahren aus dem Jahr 2021, welches der Redaktion vorliegt, ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Verfahren werden wohl dieses Jahr hinzukommen.

Diese Krankenkasse rühmt sich öffentlich damit, die billigste Krankenkasse zu sein. Der Redaktion liegt die Bestätigung der Ermittlungen der Behörde vor. Dabei geht es um das Ausspionieren der Daten von Ehepartnern bei einer gemeinsamen Einkommenssteuererklärung. Immerhin unterliegen diese auch dem Steuergeheimnis. So müssen Selbstständige und freiwillig Versicherte einen Einkommensnachweis bei den Krankenkassen liefern. Oftmals macht dieses dann der Steuerberater, um die Angaben DSGVO Konform durchzuführen und auch, weil diese nur das zu versteuernde Einkommen als Beitragshöhe berechnen können. Laut SGB V §240 richtet sich die Beitragshöhe nach dem steuerlichen Gewinn. Der Spitzenverband der Krankenkassen bestätigt diese steuerliche Regelung im Schreiben vom 12.Juni 2019. Nur das Finanzamt und die Steuerberater können hier den korrekten steuerlichen Betrag berechnen.

Laut dem letzten hkk Geschäftsbericht gab es einen Umsatz von rund 1,7 Milliarden Euro. Da das Bußgeld sich am Umsatz orientiert, könnte das Bussgeld hier dann auch schnell rekordverdächtig nach oben schießen. Auch im Jahr 2023 werden bislang keine Fragen von der hkk zu dem Datenschutz von den Mitarbeitern beantwortet. Im Gegenteil, auch im Jahr 2023 werden rechtswidrige Methoden von der hkk gegen Selbstständige und dem Datenschutz angewandt.

Auch liegt hier der Verdacht nahe, dass man Aufgrund der Zuzahlungshöhe im Wettbewerb mit den anderen Krankenkassen liegt, und rechtswidrige Praktiken bei den Einnahmeüberprüfungen der Mitglieder forciert, um zusätzliche Einnahmen wettbewerbswidrig zu generieren. Die hkk hat immerhin ein Prüfungsmonopol bei ihren Versicherten und verstösst damit gegen das "Neutralitätsprinzip". Auch weigerte sich die hkk ein rechtskräftiges Urteil für ihre gängige Praxis der "Falschabrechnung bei den Selbstständigen" bei einer Nachfrage vorzulegen. Dem Bremer Oberstaatsanwalt Hartmann sind die korrupten Praktiken und Zustände bei der hkk bekannt. Die Redaktion hatte schon im Jahr 2021 die Staatsanwaltschaft über mögliche strafbare Handlung bzgl. Abrechnungsbetrug bei den Selbstständigen durch die hkk informiert.

Auch musste in diesem Jahr das Bundesamt für Soziale Sicherung gegen die hkk einschreiten, weil man unter "Vorspielung falscher Tatsachen" einen Einkommenssteuerbescheid einer Pflichtversicherten einforderte. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. Auch hier liegt ein gravierender Verstoss gegen die DSGVO vor.

Da es sich dann auch noch um Redakteure handelt, gegen welche die hkk rechtswidrige Handlungen begeht, liegt auch ein Verstoss gegen das Presserecht unter Missachtung des journalistischen Quellenschutzes vor.

Aber bei weiteren Körperschaften öffentlichen Rechts gibt es immer wieder Verstöße. So gab es schon ein Bußgeld in der Höhe von 1,2 Millionen Euro durch den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragte gegen die AOK in dem Bundesland. Dabei hatte die AOK Krankenkasse Daten ohne Einwilligung zu Werbezwecken verwendet. Dieses hohe Bußgeld gilt wohl schon als das dritthöchste Bußgeld.

DSGVO Bussgelder: Modehändler H+M akzeptiert Bussgeld von 35,5 Mio. Euro

Die Anfrage hat ein Mitglied von FragdenStaat an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gerichtet. Dabei geht es um die Herausgabe des Bußgeldbescheids vom 30.9.2020, den der HmbBfDI gegen die H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG erlassen hatte.

Eigentlich sollte der Bußgeldbescheid 3 Wochen nach dem 1.2.2021 dem Mitglied zugestellt werden. Nun hat das Unternehmen H&M Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Hamburg gegen den Bescheid des HmbBfDI erhoben. Daher kann der Bußgeldbescheid an FragdenStaat noch nicht zugestellt werden.

Das höchste Bußgeld mit 35,3 Millionen Euro wurde vom Hamburger Datenschutzbeauftragten gegen den Modehändler H&M erlassen und nun auch akzeptiert. Nur die Herausgabe des Bußgeldbescheides wird nun verweigert. Daher erging zuvor eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Datenschutzbehörde zwecks Herausgabe des Bußgeldbescheides.

Laut dem Tweet hat H&M das Bussgeld akzeptiert, will aber nur die Herausgabe des Bußgeldbescheides an FragdenStaat verhindern. In der Regel kann man nicht pauschal etwas verbieten, sondern es könnten dann nur einzelne Stellen im Bußgeldbescheid geschwärzt werden, wenn H&M hier zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aufführt, so der Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.

35.258 Mio Euro Bussgeld gegen H&M

Bisher musste der schwedische Bekleidungshändler Hennes & Mauritz (H&M) eine Rekordstrafe in der Höhe von 35.258 Mio Euro zahlen. Dabei wurden Mitarbeiter in einem Servicecenter in Nürnberg Mitarbeiter massiv ausgespäht. Der Bußgeldbescheid erging durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Dabei gibt es auch den Vorwurf den Beschäftigtendatenschutz am Standort Nürnberg schwer missachtet zu haben.

Der bisherige Bußgeldrekord bei den Aufsichtsbehörden lag bisher bei 14,5 Millionen Euro, mit denen die Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen vorging.

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