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DSGVO Rekordstrafe: Luxemburger Gerichtsurteil bestätigt DSGVO-Verstoß

• 28.03.25 Das Luxemburger Verwaltungsgericht hat die von der Datenschutzbehörde CNPD verhängte Rekordstrafe von 746 Millionen Euro gegen Amazon bestätigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung der DSGVO und die Risiken für Unternehmen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle wichtigen Details zu diesem historischen Urteil und seinen Auswirkungen.

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DSGVO Rekordstrafe: Luxemburger Gerichtsurteil bestätigt DSGVO-Verstoß

Die Bestätigung der Rekordstrafe gegen Amazon durch das Luxemburger Gericht ist ein Meilenstein in der Geschichte der DSGVO. Sie zeigt, dass Verstöße gegen den Datenschutz ernsthafte Konsequenzen haben können. Unternehmen sollten dies als Warnung verstehen und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um DSGVO-konform zu handeln.

Erfahren Sie, warum Amazon eine Rekordstrafe von 746 Millionen Euro wegen DSGVO-Verstößen erhielt und was das Luxemburger Urteil bedeutet.
DSGVO Rekordstrafe: Luxemburger Gerichtsurteil
bestätigt DSGVO-Verstoß
--Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Hintergründe des DSGVO-Verstoßes

Im Jahr 2021 verhängte die CNPD eine Rekordstrafe gegen Amazon wegen Verstößen gegen die DSGVO. Insbesondere wurde Amazon vorgeworfen, die Einwilligungspflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung nicht eingehalten zu haben.

Worum geht es bei der DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Einwilligung der Nutzer für die Datennutzung einholen und ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung und Löschung respektieren. Amazon wurde vorgeworfen, gegen diese Grundprinzipien verstoßen zu haben.

Details zur Entscheidung der CNPD

Die CNPD, die luxemburgische Datenschutzbehörde, kam zu dem Schluss, dass Amazons Verfahren beim Werbe-Targeting nicht den DSGVO-Richtlinien entspricht. Die verhängte Geldbuße von 746 Millionen Euro ist die höchste Strafe, die jemals im Rahmen der DSGVO verhängt wurde.

Das Urteil des Luxemburger Verwaltungsgerichts

Amazon legte Berufung gegen die Entscheidung ein und argumentierte, dass keine personenbezogenen Daten verletzt wurden und die Strafe unverhältnismäßig sei. Das Luxemburger Verwaltungsgericht wies diese Argumente jedoch zurück und bestätigte die ursprüngliche Entscheidung der CNPD.

Die Begründung des Gerichts

Das Gericht betonte, dass Amazons Verstöße gegen die DSGVO schwerwiegend seien und die Rechte der Nutzer erheblich beeinträchtigt haben. Insbesondere wurden mangelnde Transparenz und fehlende Einhaltung von Betroffenenrechten hervorgehoben.

Reaktionen auf das Urteil

Amazon zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung und kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Datenschützer begrüßten das Urteil als wichtigen Schritt zur Durchsetzung der DSGVO.

Die Auswirkungen auf Unternehmen

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der DSGVO und setzt ein starkes Signal an Unternehmen, Datenschutz ernst zu nehmen. Hohe Geldstrafen können erhebliche finanzielle und reputationsbezogene Auswirkungen haben.

Was Unternehmen jetzt lernen können

Unternehmen sollten ihre Datenschutzrichtlinien überprüfen und sicherstellen, dass sie mit der DSGVO übereinstimmen. Wichtige Maßnahmen umfassen:

    • Sicherstellung der Einwilligung der Nutzer
    • Transparente Datenschutzrichtlinien
    • Schulung von Mitarbeitern im Bereich Datenschutz

Die Rolle von Datenschutzbehörden

Das Urteil zeigt auch die wachsende Bedeutung von Datenschutzbehörden wie der CNPD. Diese sind entscheidend für die Durchsetzung der DSGVO und die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs.

DSGVO Verstoss ChatGPT: Falsche Informationen über Personen

Wenn ChatGPT falsche Informationen Informationen über Personen ausspuckt, dann ist dieses in der Regel auch ein Verstoss gegen die DSG-VO. So gibt es bei ChatGPT zum Beispiel zum Geburtsdatum einer bekannten Person falsche Informationen. So wollen nun die Europäische Datenschützer dieses unterbinden und werfen OpenAI Untätigkeit vor. Eine Massnahme wäre ein entsprechendes Bussgeld.

So gibt OpenAI auch offen den Sachverhalt zu und bescheinigt den Datenschützern, diese Informationen auf ChatGPT nicht korrigieren zu können, teilt die Datenschutz-Organisation NOYB mit.

DSGVO ChatGPT: Falsche Informationen über Personen
DSGVO Verstoss ChatGPT: Falsche Informationen über Personen --Abbildung: Tarifrechner.de

Das Unternehmen weiß nicht einmal, woher die Daten stammen oder welche Daten ChatGPT über einzelne Personen speichert. OpenAI ist sich dieses Problems bewusst, so die Kritik der Datenschützer.

Anstatt etwas zu verändern, argumentiert das Unternehmen jedoch einfach, dass "faktische Genauigkeit in großen Sprachmodellen ein Bereich aktiver Forschung bleibt".

Nun hat die Datenschutz-Organisation NOYB eine Beschwerde gegen OpenAI eingereicht.

Falsche Informationen sind inakzeptabel, wenn es um die Informationen über Einelpersonen geht. Seit 1995 besagt das EU-Recht, dass persönliche Daten korrekt sein müssen.

Mittlerweile ist dieses auch im Artikel 5 DSGVO verankert. Personen haben laut Artikel 16 DSGVO außerdem ein Recht auf Berichtigung inkorrekter Informationen und haben die Möglichkeit, ihre Löschung zu verlangen. Darüber hinaus müssen Unternehmen gemäß dem Auskunftsrecht in Artikel 15 nachweisen können, welche Daten sie über Einzelpersonen gespeichert haben und aus welchen Quellen sie stammen, so die Datenschützer in ihrer Kritik.

Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei noyb: "Das Erfinden falscher Informationen ist schon für sich genommen höchst problematisch. Aber wenn es um falsche Informationen über Personen geht, kann das ernsthafte Konsequenzen haben.".

Und weiter: "Es ist klar, dass Unternehmen derzeit nicht in der Lage sind, Chatbots wie ChatGPT mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Wenn ein System keine genauen und transparenten Ergebnisse liefern kann, darf es nicht zur Erstellung von Personendaten verwendet werden. Die Technologie muss den rechtlichen Anforderungen folgen, nicht umgekehrt.".

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