Neues Bundesdatenschutzgesetz: Strafen bis zu 20 Millionen Euro
• 27.04.17 Die Bundesregierung ist eines der ersten europäischen Länder, welches sein Datenschutzgesetz an die Vorgaben der EU ausrichtet. Dabei drohen dann im Schadensfall den Unternehmen Strafzahlungen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Damit wird Google und CO sicherlich noch viel mit den deutschen Datenschützern zu tun bekommen, und die Strafzahlungen werden wohl üppig in die Kassen der Behörden fließen.
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Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
Wenn mit dem neuen Datenschutzrecht passt sich die Bundesregierung an den EU-Vorgaben an. Damit wird Datensammlern wie Google und Co das Leben erschwert und bei Verstößen müssen in der Spitze 20 Millionen Euro an Bussgeldern gezahlt werden. Auch kann man 4 Prozent des weltweiten Jahres Umsatzes heranziehen. Dieses ist dann besonders für die grossen Intern-Player wie Google und Facebook eine sehr, sehr kostspielige Angelegenheit.
Neues Datenschutzgesetz ab Mai 2018 --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com |
Durch das neue Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz komplett durch ein neues, abgespecktes Bundesdatenschutzgesetz ersetzt. Zwar kann der Bundesrat mit Blick auf einzelne Regelungen noch den Vermittlungsausschuss anrufen, da der Bundestag den Empfehlungen der Länderkammer weitgehend gefolgt ist, ist dies jedoch nicht zu erwarten, teilt der Branchenverband Bitkom mit.
"Deutschland wird mit dem Beschluß Vorreiter bei der Anpassung seiner allgemeinen Datenschutzgesetze an die EU-Verordnung", sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. "Der wesentliche zukünftige Rechtsrahmen für die Datenverarbeitung in Deutschland ist damit gesetzt. Es gibt also keinen Grund für Unternehmen, noch länger mit der Anpassung ihrer Verträge und Prozesse an die Datenschutz-Grundverordnung zu warten.".
Daher sollte man sich schon jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen, denn schon ab dem 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und es kommt nur noch das neue Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung. Somit werden Verstöße gegen das Datenschutzgesetz erheblich teurer.
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