Neues TK-Gesetz: Preisansage beim Telefonieren soll Pflicht werden
• 17.06.05 Die Kosten von Call-by-Call-Verbindungen sollen künftig vor jedem Telefonat angesagt werden. Dies sieht das neue Telekommunikationsgesetz vor, das morgen vom Bundestag verabschiedet werden soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appellierte an die Bundesländer, das Gesetz nicht im Vermittlungsausschuss scheitern zu lassen.
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80 Prozent der Festnetznutzer bewerten eine Preisansage vor Gesprächsbeginn als wichtig oder sehr wichtig. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Die Unübersichtlichkeit bei den Tarifen gilt sowohl für den Mobilfunk als auch bei der Deutschen Telekom oder den Call-by-Call-Anbietern im Festnetz. Lediglich einige wenige Call-by-Call-Firmen bieten die vorherige Preisansage auf freiwilliger Basis an. Diese Praxis zeigt allerdings, dass eine vorherige Preisangabe für die Telefonanbieter keineswegs eine unzumutbar teure Belastung ist.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in der fehlenden Preistransparenz eine Sonderbehandlung der Telekommunikationsbranche: "In anderen Branchen ist die gesetzliche Preisangabepflicht eine Selbstverständlichkeit, dies muss auch fürs Telefonieren gelten," sagte von Braunmühl.
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