Pokemon Go: Verbraucherzentrale mahnt Datenschutzbestimmungen der App ab
• 22.07.16 Mittlerweile ist das neue Spiel Pokemon Go in aller Munde und auf noch mehr Smartphones zu finden. Aber auch die Datenschützer interessieren sich für den Umgang mit den erhobenen Daten beim Pokemon Go. So haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen der App haben in den vergangenen Tagen vielfach Kritik auf sich gezogen. Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen und Nutzer personenbezogene Daten preisgeben, die nach Ansicht des
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Verbraucherzentrale(vzbv) mahnt 15 Klauseln ab
Nun mahnt die Verbraucherzentrale(vzbv) 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen ab Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, droht ein Klageverfahren.
Pokemon Go steht bei den Verbraucherschützern in den Kritik Bild: Eduardo Woo - flickr.com (CC BY-SA 2.0) |
"Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf", meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Kein Anonymes Spielen möglich
Vor der Nutzung der sehr beliebten Spiel-App müssen Spieler sich beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club(PTC) anmelden und neben Nutzerdaten wie der Email-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones oder Tablets freigeben. Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht. Weil das Unternehmen aus San Francisco (USA) durch die App sehr viele personenbezogene Daten erhält, hat sich der vzbv die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen genauer angeschaut.So kann der Anbieter der App Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse.
Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen. Personenbezogene Daten können an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung der Verbraucherschützer deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden.
Als Frist für die Abmahung gilt der 9. August 2016 für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Lenkt Niantic ein, darf es die Klauseln künftig nicht mehr verwenden. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, will die Verbraucherzentrale die Einreichung einer Klage prüfen.
Seit dem offiziellen Start in Deutschland am 13. Juli 2016 belegt das Spiel Spitzenpositionen in den deutschen App-Stores von Apple und Google. Sie verwendet das Prinzip der sogenannten Augmented Reality, bei der die virtuelle und die echte Welt auf dem Smartphone-Bildschirm verschmelzen. Die Taschenmonster werden anhand einer echten Straßenkarte innerhalb der App im öffentlichen Raum sichtbar und von den Spielern eingesammelt. Spieler lassen dann ihren Monsterbestand im Duell mit anderen antreten. Die Monster des Gewinners werden stärker und erhalten mehr Fähigkeiten.
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