Privates Surfen am Arbeitsplatz ist nicht immer erlaubt
• 04.08.08 Durch den starken Ausbau der Internetfähigkeit von Firmen, nimmt
auch die Anzahl der Internetfähigen Arbeitsplätze zu. Fast jeder dritte
Deutsche surft während der Arbeit im Netz. 30 Prozent der Deutschen griffen im
vergangenen Jahr im Job auf das Internet zu. Das teilte der Verband BITKOM in
Berlin mit.
Die Nutzung des Internets im Büro ist für immer mehr Beschäftigte
selbstverständlich. 19 von 20 Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten
sind inzwischen ans Netz angeschlossen.
Häufig wird der Zugang auch privat genutzt um zwischendurch E-Mails von
Freunden abzurufen oder Nachrichten und Sportergebnisse zu lesen. Bald starten
die Olympischen Spiele, und das Internet ist für viele Sport-Fans neben dem
Fernseher die beste Informationsquelle. Die private Internet-Nutzung im Job
sollten sich Mitarbeiter allerdings gut überlegen. Ob sie erlaubt ist, regelt
in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln leiten sich aus
allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab.
Allein der Arbeitgeber erlaubt die private Internet-Nutzung. Er ist nicht
verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er
zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten
oder Seiten begrenzen.
Ohne konkrete Vereinbarung gehen Gerichte möglicherweise von einer Duldung der
privaten Internetnutzung aus. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein,
falls es zum Streit kommt. Auch sollten Arbeitnehmer in der Personalabteilung
nach bestehenden Regelungen fragen.
Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung
des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten
kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten
datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt. Der Arbeitgeber
darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer
dienstlich bedingt ist. Er darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten aber
nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine
Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten, wie sie für
Internet-Provider obligatorisch ist, ist innerhalb von Unternehmen nicht
vorgeschrieben und auch nicht erlaubt.
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