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Privates Surfen am Arbeitsplatz ist nicht immer erlaubt

• 04.08.08 Durch den starken Ausbau der Internetfähigkeit von Firmen, nimmt auch die Anzahl der Internetfähigen Arbeitsplätze zu. Fast jeder dritte Deutsche surft während der Arbeit im Netz. 30 Prozent der Deutschen griffen im vergangenen Jahr im Job auf das Internet zu. Das teilte der Verband BITKOM in Berlin mit.

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Die Nutzung des Internets im Büro ist für immer mehr Beschäftigte selbstverständlich. 19 von 20 Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten sind inzwischen ans Netz angeschlossen.

Häufig wird der Zugang auch privat genutzt um zwischendurch E-Mails von Freunden abzurufen oder Nachrichten und Sportergebnisse zu lesen. Bald starten die Olympischen Spiele, und das Internet ist für viele Sport-Fans neben dem Fernseher die beste Informationsquelle. Die private Internet-Nutzung im Job sollten sich Mitarbeiter allerdings gut überlegen. Ob sie erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab.

Allein der Arbeitgeber erlaubt die private Internet-Nutzung. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.

Ohne konkrete Vereinbarung gehen Gerichte möglicherweise von einer Duldung der privaten Internetnutzung aus. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt. Auch sollten Arbeitnehmer in der Personalabteilung nach bestehenden Regelungen fragen.

Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer dienstlich bedingt ist. Er darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten aber nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten, wie sie für Internet-Provider obligatorisch ist, ist innerhalb von Unternehmen nicht vorgeschrieben und auch nicht erlaubt.


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