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Ransomware Attacke im Norden: Behörden Ziel von Hackerattacken in Schwerin und Landkreisen

• 22.10.21 Nachdem am gestrigen Tag, dem 21.Oktober 2021, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den neuesten Lagebericht in Verbindungen mit Warnungen vorgestellt hatte, geht in vielen Landkreisen im Norden Deutschlands nicht mehr viel in den Behörden durch einen Ransomware Angriff. Dabei werden Behördendaten verschlüsselt. Daher wurde die gesamte IT heruntergefahren. Da auch notwendige Zahlungen an die Bürger ausstehen, sind viele Bürger betroffen. Auch Termine mussten abgesagt werden.

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Ransomware Attacke im Norden: Behörden Ziel von Hackerattacken in Schwerin und Landkreisen

In der Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin funktionierte nach dem kompletten Herunterfahren der IT nun wieder die Telefonanlage. Allerdings ist weiterhin der Bürgerservice für den Publikumsverkehr geschlossen, nun für dringende Fälle wieder geöffnet. Zuletzt konnten aber auch wieder vereinbarte Termine wahrgenommen werden, teilte Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) mit.

Ransomware Attacke im Norden: Behörden Ziel von Hackerattacken in Schwerin und Landkreisen
Ransomware Attacke im Norden: Behörden Ziel von Hackerattacken
in Schwerin und Landkreisen
-Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

"Große Bauchschmerzen bereitet uns das Thema Zahlungsverkehr, der wird bei uns größtenteils digital abgewickelt", so der Oberbürgermeister. Dabei stehen nun die Termin für die Ausgabe von Sozialhilfe an. Man arbeitet daher an Lösungen.

Dabei haben durch den Ransomware-Angriff die Landeshauptstadt Schwerin und der Kreises Ludwigslust-Parchim Probleme. Aber auch andere Städte in Mecklenburg-Vorpommern sind betroffen. So gibt es weitere Meldungen aus der Stadt Greifswald und die Stadt Stralsund.

Betroffen waren auch die Online-Dienste der KfZ-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle in den betroffenen Behörden.

Viele Dienste sind wieder online in Schwerin

Mittlerweile funktioniert in Schwerin auch wieder die EC-Kartenzahlung im Bürgerservice, womit auch wieder der Bürgerservice erreichbar ist. Im Bürgerbüro können nach dem Cyberangriff auf die Stadtverwaltung für dringende Fälle Kinderreisepässe, vorläufige Reisepässe, Express-Reisepässe und vorläufige Personalausweise erstellt werden.

Allerdings werden Dienstleister gebeten, Rechnungen ausschließlich über den Postweg einzureichen, da die zentrale digitale Rechnungseingang unter der E-Mail Adresse rechnungseingang@schwerin.de derzeit nicht zur Verfügung steht. Auch die Erreichbarkeit per Fax ist derzeit nicht gegeben. Alle Dienstleister werden gebeten, ihre Rechnungen an die Stadtverwaltung ausschließlich auf dem Postweg zuzusenden.

Auch können Rechnungen, die der Stadtverwaltung ab dem 14. Oktober 2021 über den digitalen Rechnungseingang per E-Mail zugesandt wurden, nicht abgerufen werden.

Einige wichtige Dienstleistungen in den Fachdiensten Ordnung, Umwelt, Bauen und Verkehr sind ab sofort trotz fehlender Online-Anbindung wieder verfügbar.

Auch sind Formulare in der Regel über die städtische Internetseite verfügbar und können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden oder sie sind vor Ort erhältlich. Sie können auf dem Postweg oder persönlich eingereicht werden. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen ist für Rückfragen gewährleistet. Die E-Mail-Erreichbarkeit ist derzeit noch nicht sichergestellt. Auch die Erreichbarkeit per Fax ist derzeit nicht gegeben.

Bundesamt für Sicherheit: Die IT-Sicherheitslage ist kritisch bis Alarmstufe Rot

Das Belauschen der deutschen Bürger ist immer wieder durch Sicherheitslücken möglich. Dabei wird in der Öffentlichkeit zunehmend von Staatstrojaner geredet, welche durch Sicherheitslücken auf die privaten Daten der Bürger zugreifen können. Zuletzt bekam auch die Bundespolizei Zugriff auf private Daten durch den Staatstrojaner. Zuletzt hatte das deutsche Parlament dem Trojaner Einsatz und damit Eingriffe in die Sicherheit der Telekommunikationsnetze zugestimmt. Daher verwundert es nicht, dass die IT-Sicherheitslage in Deutschland mehr als kritisch ist, so auch Horst Seehofer, Bundesinnenminister des Innern.

Dabei ist die Bedrohungslage in Deutschland durch IT-Angriffe deutlich gewachsen. Dieses geht aus dem neuesten Lagebericht 2021 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor, welcher am heutigen Donnerstag, dem 21.Oktober 2021, veröffentlicht wurde.

Bundesamt für Sicherheit: Die IT-Sicherheitslage bleibt weiterhin kritisch
Bundesamt für Sicherheit: Die IT-Sicherheitslage bleibt weiterhin kritisch
-Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Eigentlich verharmlost der IT-Bericht noch die Sicherheitslage in Deutschland, so die Kritik von Informatikern. Immerhin wird in dem Bericht die aktuelle Situation als "angespannt bis kritisch" gesehen. Bemerkenswert, vor einem Jahr war die Lage nur "angespannt". Diese Lagebeschreibung verdeutlichte schon damals das fehlende Fachwissen von Behörden und Behördenleitern, so die Kritik des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka.

"Alarmstufe Rot" in Teilbereichen

Auch gibt es immerhin schon die "Alarmstufe Rot" in Teilbereichen, so die Aussage vom BSI-Präsident Arne Schönbohm. Dabei sind die Kriminellen den Behörden durch die deutliche Professionalisierung im Vorteil. Durch die Staatstrojaner wird den "Profis" auch das Hacken erleichtert und zum Kinderspiel, so die Informatiker in der Kritik. "Man kann nicht gleichzeitig dem Staat Zugriff auf sensible und schützenswerte Daten erlauben, und den Verbrechern dieses verbieten wollen. Wer sich dann beschwert, darf sich über den Vorwurf der Mittäterschaft nicht beschweren!", so die weitere Kritik vom Chefredakteur. "Entwicklungsgeheimnisse und Patente der Industrie und Firmen, welche durch Milliarden Summe gestemmt worden sind, sind hier in Gefahr und damit auch der Industriestandort Deutschland".

Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 im April 2021

Mit der Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 im April 2021 wurde das Bundesamt für Sicherheit weiter gestärkt und mit zusätzlichen Kompetenzen bei Sicherheitslücken und bei der Abwehr von Cyber-Angriffen ausgestattet. Der Gesetzgeber mißt der Cyber- und Informationssicherheit in Deutschland damit eine höhere Bedeutung zu und hat zugleich die Voraussetzungen für eine sichere Digitalisierung geschaffen, so der BSI-Sprecher.

Dabei geht es auch darum, dass die Informationssicherheit einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen muss und zur Grundlage aller Digitalisierungsprojekte werden muß. Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2021 zeigt deutlich wie nie, dass es eine erfolgreiche Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nur mit einem richtigen Maß an Cyber-Sicherheit geben wird.

"Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2021 zeigt, dass die Gefahren im Cyberraum weiter zunehmen und selbst Bereiche betreffen, die für unsere Gesellschaft elementar sind, wie etwa die Stromversorgung oder die medizinische Versorgung. Unsere Behörden stellen sich diesen Gefahren und arbeiten mit vollem Einsatz, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden bestmöglich zu schützen.", so Horst Seehofer, Bundesinnenminister des Innern.

Staatstrojaner Einsatz: Abstimmung über Eingriffe in die Sicherheit der Telekommunikationsnetze

So wurde schon in diesem Sommer die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen, die mit dem Ziel der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus erhebliche Eingriffe in die Sicherheit der Telekommunikationsnetze vorsieht. Dabei gibt es natürlich reichlich Kritik.

So erklärt der Bitkom-Präsident Achim Berg dazu: "Schwerste Kriminalität, Extremismus und Terror müssen überall konsequent bekämpft und verfolgt werden - auch in der digitalen Welt. Erweiterte Überwachungsbefugnisse dürfen aber nicht dazu führen, dass die Sicherheit und Integrität der Kommunikation gefährdet und das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zerstört werden. Die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes schießt mit völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen weit über das Ziel einer effizienten Kriminalitätsbekämpfung hinaus.".

Verschärfung der Überwachung

Dabei wurden die vielfach geäußerten Bedenken aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zum ursprünglichen Gesetzentwurf ignoriert und die nun im Bundestag zu beschließende Fassung durch kurzfristige Änderungen sogar noch verschärft.

So steht zum Beispiel die neu vorgesehene Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften über die Strukturen von Netzen, Diensten und Anlagen an staatliche Stellen im diametralen Widerspruch zu den schützenswerten Sicherheitsanforderungen kritischer Infrastrukturen.

Gelangen diese Informationen in die falschen Hände, drohen massive Konsequenzen. Letztlich gehen die durch die Hintertür eingeführten Mitwirkungspflichten für Anbieter von Telekommunikationsdiensten weit über ein vertretbares Maß hinaus, so die Kritik weiter.

"Das Gesetzgebungsverfahren betrifft Grundprinzipien unseres Rechtsstaats und bedarf einer sachgerechten und vertieften Diskussion. Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Dialog, um Verschlüsselung und vertrauenswürdige digitale Kommunikation mit den Interessen der Strafverfolgung abzugleichen. Dafür wären seit der letzten Bundestagswahl fast vier Jahre Zeit gewesen." so das Entsetzen vom Bitkom Chef.

Bekannt ist nun, dass solch ein wichtiges Thema im Hau-Ruck-Verfahren auf den letzten Metern der Legislaturperiode durchgepeitscht werden soll. Darüber hinaus bleiben etliche Fragen unbeantwortet, etwa wer zu welchem Zeitpunkt unter welchen Voraussetzungen über die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit der geforderten Hilfestellungen der Telekommunikationsanbieter entscheidet.

Staatsfeindliche Verhalten kommt sogar durch die CDU-Partei

Wir haben über die Sicherheitslücken in der CDU-App berichtet. Dabei hat eine junge Berlinerin erhebliche Risiken beim Datenschutz in der CDU-App nachgewiesen. Statt eine Belohnung der Frau zukommen zu lassen, hat die CDU laut den Medien Straftanzeige gegen die Berlinerin gestellt.

Immerhin waren durch die Sicherheitslücken laut der Berlinerin die persönlichen Daten von 18.500 Wahlkampfhelfer samt Mailadressen und Photos online. Auch die persönlichen Daten von 1.350 CDU-Unterstützern waren mit Adresse, Geburtsdatum und Interessen sowie hunderttausende Datensätze, die im Rahmen von Haustürgesprächen erhoben wurden, öffentlich im Netz zugänglich.

Natürlich hatte die Berliner Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben, mit der Begründung, die "Daten liegen offen" vor.

Daher arbeiten immer weniger IT-Experten mit den Behörden und den Parteien zusammen. Denn niemand will aufgrund des Technologieversagens durch Politiker und dem Staat in den Knast landen.

Staatstrojaner bei Bundespolizei: Datenschutzbeauftragter Kelber kritisiert Trojaner Regeln

Dabei hatte zuletzt der Datenschutzbeauftragte Kelber massive Kritik geäußert und sieht hier verfassungsrechtliche Bedenken.

So haben sich nach einem langem Streit die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, der Bundespolizei mehr Befugnisse zu geben. Allerdings gehen die Datenschützer dabei auf die Barrikaden Immerhin gibt es nun Unterstützung vom obersten Datenschutzbeauftragten Kelber, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

So soll der Bundespolizei nun über eine "Quellen-TKÜ" ermöglicht werden, Smartphones und Laptops auszuspähen. Auch sollen verschlüsselte Messenger-Dienste abgehört werden können. Dabei könnten Ermittler auch Zugangsdaten für Online-Dienste und damit Zugriff auf E-Mail-Postfächer und Cloudspeicher erhalten.

Daher sieht der obersten Datenschützer die geplante "Erweiterung der Quellen-TKÜ" auf heimliche Online-Durchsuchungen für "verfassungsrechtlich höchst problematisch". Dieses äußerte Kelber im Rahmen einer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 22. März 2021 zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei.

Mit dem Gesetzesentwurf werden die Befugnisse der Bundespolizei erweitert und den Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) angeglichen. Dabei wird allerdings verkannt, dass es sich bei der Bundespolizei - auch in Abgrenzung zu den Landespolizeibehörden - um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt.

a Zugleich wird die Richtlinie (EU) 2016/680 vom 27. April 2016 (JI-RL) sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 zum damaligen Bundeskriminalamtsgesetz umgesetzt.

Kelber in seiner Stellungnahme: "Ausdrücklich kritisiere ich, dass die Errichtungsanordnung (EAO) als Verfahrenssicherung für die Einrichtung automatisierter Dateien, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, ersatzlos gestrichen worden ist. Da der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemäß § 36 Abs. 2 BPolG vor Erlass einer EAO anzuhören ist, stellt sie ein wirksames Instrument der Datenschutzkontrolle dar. Durch deren Wegfall wird der Datenschutz massiv geschwächt.

Auch sieht Kelber hier einen Grundrechtseingriff: "Darüber hinaus entfällt für die Bundespolizei die Pflicht, in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der geführten Dateien zu überprüfen (zur bisherigen Rechtslage vgl. § 36 Abs. 3 BPolG). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in automatisierten Dateien stellt einen Grundrechtseingriff dar. Mit dem Wegfall dieser Prüfpflicht besteht die Gefahr, dass die Nutzung und Pflege der Datei ohne weitere Selbstkontrolle fortgeführt wird. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzstandards ohne Not gestrichen. Betroffen hiervon sind in erster Linie die in den Dateien gespeicherten Personen. Die Regelung geht aber auch zulasten eines effektiven Aufgabenvollzuges der Bundespolizei, wenn das Personal der Bundespolizei mit der Pflege von unnötigen oder unzureichenden Dateien gebunden ist".

Da sich die Vorschrift nicht ausreichend am IT-Grundrecht orientiere, sollte sie gestrichen werden. Grundsätzlich problematisch findet der Datenschützer, dass für Staatstrojaner gezielt Sicherheitslücken ausgenutzt werden müssten. Das senke das allgemeine Sicherheitsniveau.

Staatstrojaner bei Bundespolizei --Opposition kritisiert Einigung

Durch die neue Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) soll die Bundespolizei Zugriff aus private Daten bekommen. Dieses hat die Opposition im Bundestag beim neuen Bundespolizeigesetz kritisiert.

So nannte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP Stephan Thomae nannte es "nicht nachvollziehbar", dass die Bundespolizei mit so weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden sollte wie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), durch die Nachrichten in Messengerdiensten mitgelesen werden können.

"Die große Koalition verfährt frei nach dem Motto 'Alle sollen alles dürfen', ohne Rücksicht auf die Bürgerrechte zu nehmen", sagte der FDP Abgeordnete weiter.

Grünen mit Kritik an "Verfassungswidrigkeit"

Auch gab es Kritik von den Grünen. Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz nannte die Quellen-TKÜ "verfassungsrechtlich hoch umstritten". Er erwähnte dabei auch auf eine laufende vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den "weitgehend unkontrollierten Einsatz von Staatstrojanern".

Verschlüsselung Telekommunikation: Vertrauliche Kommunikation braucht Sicherheit

Der Branchenverband Bitkom ist überzeugt, dass eine zwangsweise Einführung von Hintertüren in Kommunikationsdiensten mehr schaden als nutzen würde. Gleiches gelte für sogenannte Generalschlüssel für gesicherte Kommunikationswege.

"Wir müssen alles dafür tun, elektronische Kommunikation so sicher wie möglich zu machen und hier ist eine starke Verschlüsselung das Mittel der Wahl. Eine 'Verschlüsselung light' bietet keine echte Sicherheit", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Und weiter "Hintertüren sind nicht dauerhaft kontrollierbar und lassen sich durch alle denkbaren Akteure ausnutzen - von Cyberkriminellen bis zu fremden Nachrichtendiensten.".

Aus Bitkom-Sicht ist gleichwohl unbestritten, dass eine effektive Strafverfolgung im digitalen Raum möglich sein muss. Dafür sollten aber zunächst die Grundlagen verbessert werden. "Ermittlungsbehörden müssen in erster Linie besser ausgestattet werden und mehr Digitalkompetenz beim Personal aufbauen", so Rohleder weiter.

Cyberkriminalität: Branchenverband sieht Cyberkriminalität weiter auf dem Vormarsch

So wurden nun 61 Prozent der Internet-Nutzer im Jahr 2020 Opfer von Cyberkriminalität. Dieses ist ein Anstieg von 5 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr, wo es 55 Prozent an Opfer gab, so der Branchenverband Bitkom in einer Feststellung.

Dabei werden oftmals Schadprogramme auf dem Smartphone oder Computer geladen. Fast die Hälfte der Onliner mit 48 Prozent war davon betroffen. Von jedem Dritten wurden persönliche Daten ungefragt an Dritte weitergegeben. 17 Prozent geben an, dass ihre Zugangsdaten zu Online-Diensten ausspioniert wurden, etwa für soziale Netzwerke oder Online-Shops.

Sicherheitsbehörden müssen sich noch stärker vernetzen

Zudem müssten sich Sicherheitsbehörden noch stärker untereinander vernetzen, national wie international, um die Verbrechensbekämpfung im Internet zu stärken. Daneben brauche es grundsätzlich eine konstruktive Debatte darüber, wie anlassbezogene, richterlich angeordnete Eingriffsmöglichkeiten im Bereich der Telekommunikation für Sicherheitsbehörden aussehen könnten. Der digital Verband erkennt die Notwendigkeit solcher Eingriffsmöglichkeiten als Instrument der Strafverfolgung an, allerdings müsse dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Immerhin gibt es seit mehreren Jahren einen etablierten, fachlichen Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und der Digitalwirtschaft über die Sicherheitskooperation Cybercrime. Dabei arbeiten Landeskriminalämter aus sechs Bundesländern mit der Digitalwirtschaft zusammen, um das Wissen und die Kompetenzen für Sicherheit im digitalen Raum zu steigern.

Kritik kommt von Informatikern, Chaos Computer Club und Bürgerrechtsorganisationen

"Primitives Ausschnüffeln durch kriminelle Hacker von Journalisten, Richtern, Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsbossen und Verantwortliche von Industrie-Technologie ist schon immer gut bezahlt worden. Der Staat will dabei nun bei kriminellen Wissen und Technologien einkaufen und gefährdet damit auch die Wirtschaft im Herzen. Das was China laut Trump will, wird dann an Wissen auch im Darknet zum Verkauf angeboten. So profitieren Hacker doppelt durch das Verkaufen von Infos über Sicherheitslücken mitsamt den brisanten Infos.", so die Kritik des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka.

"Die Quellen-TKÜ sollte ursprünglich nur bei schweren Straftaten durch das BKA eingesetzt werden. Dann wurden die Hürden immer niedriger gesetzt", so Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs. "In diesen ohnehin schon kritischen Fällen gibt es aber immerhin noch eine richterliche und öffentliche Kontrolle bei der Verhandlung. Auch das fällt nun weg: Der deutsche Inlandsgeheimdienst soll hacken dürfen, wen er will.".

"Dem Verfassungsschutz das Hacken technischer Geräte zu gestatten, hat eine neue Dimension. Tritt die Regelung so in Kraft, werden wir wahrscheinlich dagegen klagen", so Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Immerhin hatte die Bürgerrechtsorganisation erst kürzlich gemeinsam mit anderen Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Auslandsspionage des Bundesnachrichtendienstes (BND) erwirkt, worüber wir berichteten.

Staatstrojaner sind ein Schlag gegen vertrauliche Kommunikation

Zuletzt hatte der Verein Digitalcourage gegen den Staatstrojaner eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Digitalcourage kritisiert die Folgen der Staatstrojaner für Grundrechte und IT-Sicherheit. Alle Menschen, die digital kommunizieren, sind von diesem Gesetz betroffen und können die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen.

"Staatstrojaner sind eine Hintertür in jedem unserer Smartphones und Computer, die sperrangelweit offen steht. Durch sie können staatliche Hacker und Kriminelle jederzeit einsteigen. Das haben WannaCry und NotPetya gezeigt", sagt padeluun, Gründungsvorstand von Digitalcourage.

Der Bundestag hatte den Staatstrojaner, der zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung genutzt werden kann, am Donnerstag, dem 22. Juni 2017 beschlossen. Beide Maßnahmen wurden kurz zuvor als "Formulierungshilfe" für einen Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzesverfahren eingebracht.

Zum Installieren der Trojaner werden Sicherheitslücken in Geräten genutzt. Die Staatstrojaner werden entwickelt von dem Unternehmen "Gamma International" und von der "Zentralen Stelle für IT im Sicherheitsbereich" (ZITiS). Einem geleakten Dokument zufolge soll die neue Generation von Staatstrojanern mit erweiterten Funktionen noch 2017 zum Einsatz kommen.

Die Verfassungsrechtliche Argumente von Digitalcourage gegen den Staatstrojaner lautet dann:

    • Anlass des Eingriffs: Die Online-Durchsuchung ist laut Bundesverfassungsgericht nur bei konkreter Gefährdung eines überragend wichtigen Rechtsgutes zulässig. Das aktuelle Gesetz ignoriert diese Einschränkung, weil es Online-Durchsuchungen für einen umfangreichen Katalog von Straftaten vorsieht, unter anderem bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Schleusen von Flüchtenden.

    • Tiefe des Eingriffs: Das Bundesverfassungsgericht hat die Quellen-Telekommunikations-Überwachung untersagt, wenn dabei das gesamte informationstechnische System überwacht wird. Ob die eingesetzten Staatstrojaner das gewährleisten sich an die Vorgaben dieses Urteils halten, ist fraglich.

    • Staatliche Schutzpflicht verletzt: Schadprogramme wie WannaCry und NotPetya nutzen Sicherheitslücken. Es ist Aufgabe des Staates, diese zu schließen. Aber Staatstrojaner sind auf genau diese Sicherheitslücken angewiesen, weil sie nur auf diesem Weg in Kommunikationsgeräte eingeschleust werden können. Damit verletzt der Einsatz von Staatstrojanern das Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

    • Einschränkung von Grundrechten ist nicht verhältnismäßig: Beim Einsatz von Staatstrojanern ist die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte fraglich, weil die informationstechnischen Systeme aller Bürgerinnen und Bürger unsicher gehalten werden müssen und der Strafkatalog, bei dem diese Maßnahmen zum Einsatz kommen können, äußerst umfangreich ist.

Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Berliner Verfassungsgericht, verfaßt den Schriftsatz für die Verfassungsbeschwerde.

Staatstrojaner greift in die Privatsphäre ein

Die Thematik über den Staatstrojaner ist nicht neu. Immerhin muss der Staat dazu Sicherheitslücken bei den Systemen ausnutzen, um auf die Daten der Benutzer durch den Staatstrojaner zu kommen. Allerdings trifft es dann mitunter auch unschuldige, und daher wird es sicherlich recht spannend werden, was die Gerichte dazu sagen.

Somit haben Strafverfolger nun im Rahmen der alltäglichen Ermittlungsarbeit, verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp und Co zu belauschen. So hatte schon im 7.Juli 2017 der Bundesrat dem zugehörigen Gesetzentwurf zum Staatstrojaner zugestimmt.

In dem Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird". Wie man sieht, hat der Bundestag und nun auch der Bundesrat den Staatstrojaner sogar versucht zu verheimlichen, ganz so wie ein Trojaner agieren soll. Nur das hier die Öffentlichkeit und die Wähler generell hinter das Licht geführt werden sollte.

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