RegTP verlangt Vorleistungs-Flatrate von Telekom
• 13.06.2002 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat in einer Entscheidung die technischen Rahmenbedingungen einer Vorleistungs-Flatrate für den schmalbandigen Internet-Verkehr festgelegt.
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Die Beschlusskammer entschied ebenfalls, dass eine Anschaltung an 475 Punkten ausreichend und angemessen ist, statt wie zuvor von der Telekom verlangt von 1600 Punkten.
Die konkrete Entgelthöhe wird entsprechend den rechtlichen Vorgaben in einem gesonderten Entgeltregulierungsverfahren festgelegt. Die Telekom muss nun innerhalb von sechs Wochen einen Entgeltantrag für die Flatrate einreichen.
Zur Zeit ist die Kalkulation einer schmalbandigen Flatrate via ISDN oder analogem Anschluss unkalkulierbar, da Mittbewerber nur minutenweise mit der Telekom abrechnen können. Dauersurfen haben daher die Flatrate-Anbieter immer wieder in arge finanzielle Problem gebracht.
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