RegTP: Call-by-Call im Ortsnetz ab 25.April
• 24.02.03 'Call-by-call im Ortsnetz kommt zum 25. April 2003, Preselection zum 9. Juli 2003', gab Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, in Bonn bekannt.Die jetzt getroffene Entscheidung zu den Einführungsterminen ist das
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In einer weiteren Entscheidung legte die Regulierungsbehörde fest, dass ein Wettbewerbsunternehmen alle lokalen Einzugsbereiche eines Ortsnetzes erschließen muss, um in diesem Ortsnetz eine Betreiberauswahl anbieten zu können. Dieses sind derzeit 475 Zusammenschaltungsorte.
• 24.02.03 Das Oberlandesgericht Köln hatte zu entscheiden, ob der Geschädigte den Unfall hätte vermeiden können, wenn er seine ungeteilte Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen gewidmet hätte. Es kam in seinem Urteil vom 14. Februar 2002 (AZ.: 12 U 142/01, ADAJUR-Dok. Nr. 51698) zu dem Schluss, dass das Verhalten des Geschädigten gefahrenträchtig gewesen ist. Daher verurteilte es ihn zu einer Mithaftung von 20 Prozent am entstandenen Schaden, laut ADAC Berichte.
Durch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist der Fahrer stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und hat nur noch eine Hand frei, um in Gefahrensituationen sicher zu reagieren. Dabei ist es übrigens nebensächlich, ob eine Verbindung zu Stande kommt oder nicht.
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