RegTP: Kein gesonderter Regionalmarkt in Berlin
• 17.01.2002 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat am 16. Januar 2002 entschieden, dass die Entgelte der Deutschen Telekom AG (DT AG) für das Angebot von Anschlüssen und Sprachtelefondienstleistungen für Geschäftskunden in Berlin auch weiterhin der Genehmigungspflicht unterliegen.
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Im konkreten Fall sei die Regulierungsbehörde zu der Entscheidung gekommen, dass sich ein räumlich auf die Region Berlin beschränkter Markt für Anschlüsse und die über diese vermittelten nationalen und internationalen Sprachtelefondienstverbindungen nicht abgrenzen lasse, da sich derzeit in Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet keine signifikant unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen feststellen ließen.
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