Sammelklage der Verbraucherschützer gegen Amazon wegen Werbung bei Prime Video
• 07.02.25 Im Februar 2024 hat der Streaming-Dienst Amazon Prime Video eine kontroverse Entscheidung getroffen, die viele Kunden verärgert hat. Amazon führte Werbung ein, ohne zuvor die Zustimmung der Kunden einzuholen. Dies führte zu einer Sammelklage der Verbraucherschützer, die eine
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Sammelklage der Verbraucherschützer gegen Amazon wegen Werbung bei Prime Video
Die Sammelklage der Verbraucherschützer gegen Amazon wegen der Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video hat erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren werden zeigen, ob die Kunden eine Rückerstattung für die veränderten Bedingungen erhalten werden.
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Sammelklage der Verbraucherschützer gegen Amazon wegen Werbung bei Prime Video -Bild: © Tarifrechner.de |
Die Ergebnisse dieser Klage könnten wegweisend für die Rechte der Kunden und die Geschäftspraktiken von Streaming-Diensten sein.
Hintergrund der Einführung von Werbung
Amazon Prime Video, ein führender Streaming-Dienst, hat im Februar 2024 die Entscheidung getroffen, Werbung in ihren Streaming-Dienst zu integrieren. Diese Änderung kam für viele Kunden überraschend und führte zu erheblichem Unmut. Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten, wurden nicht über die Einführung der Werbung informiert und sahen sich plötzlich mit Werbeunterbrechungen konfrontiert.
Reaktion der Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale Sachsen reagierte schnell auf die Beschwerden der Kunden. Sie reichten eine Sammelklage gegen Amazon ein, um die Rechte der betroffenen Kunden zu schützen. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass Amazon die Kunden über die Änderung hätte informieren und ihre Zustimmung einholen müssen.
Forderungen der Sammelklage
Die Verbraucherzentrale fordert eine Rückerstattung der zusätzlichen Zahlungen, die Kunden für ein werbefreies Streaming-Erlebnis getätigt haben. Sie argumentieren, dass Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo abgeschlossen haben, einen rechtlichen Anspruch auf ein werbefreies Erlebnis haben, da sie diese Bedingung bei Vertragsabschluss akzeptiert haben.
Rechtsgrundlage der Klage
Die Rechtsgrundlage der Klage basiert auf dem Verbraucherschutzrecht, das Kunden vor unlauteren Geschäftspraktiken schützt. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass Amazon gegen dieses Recht verstoßen hat, indem es Werbung ohne Zustimmung der Kunden eingeführt hat. Sie berufen sich dabei auf das Vertragsrecht und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, die ein werbefreies Streaming garantierten.
Öffentliche Reaktionen
Die Entscheidung von Amazon und die daraus resultierende Sammelklage haben in der Öffentlichkeit unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Viele Kunden unterstützen die Klage und fordern eine Rückerstattung für die veränderten Bedingungen ihres Streaming-Dienstes. Einige Kritiker argumentieren jedoch, dass Werbung ein üblicher Bestandteil vieler Streaming-Dienste ist und Amazon das Recht hat, Änderungen an ihrem Modell vorzunehmen.
Mögliche Auswirkungen
Die Ergebnisse der Sammelklage könnten weitreichende Auswirkungen auf die Verbraucherrechte und die Geschäftspraktiken von Streaming-Diensten haben. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte dies Amazon und andere Streaming-Dienste dazu zwingen, künftige Änderungen transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten.
Verbraucherschutzklage: Werbung bei Amazons Prime Video
Die Streaming Dienste erhöhen oftmals ganz überraschend ihre Preise. Daher stellt sich auch die Frage "Dürfen die das?". Nun geht es aber sogar um laufende Verträge von Amazon, wo der IPTV Anbieter mehr Geld will, oder man muss als Kunde Werbung ertragen. Dabei geht es Werbeeinblendungen oder man muss monatliche 2,99 Euro an Mehrkosten für werbefreie Inhalte zahlen. Daher gibt es nun Kritik gegen Amazon, da der Anbieter das Angebot für Prime-Video-Nutzer einseitig ohne Zustimmung anpasst.Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nun eine Sammelklage gegen Amazon geplant, da sie die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video des Konzerns Amazon für rechtswidrig hält. Sie argumentiert, dass es sich um eine "einseitige Anpassung" bestehender Verträge handelt, für die Amazon "eigentlich die Zustimmung seiner Abonnenten hätte einholen müssen"
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Verbraucherschutzklage: Werbung bei Amazons Prime Video -Quelle: Amazon |
Dabei hatte Amazon angekündigt, "in begrenztem Umfang" Werbung in Filmen und Serien seines Video-Streamingangebotes zu schalten. Abonnenten, die Amazon Prime Video weiterhin werbefrei nutzen wollen, müssen künftig einen Aufpreis zahlen. Kunden, die das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchten, können gegen Aufpreis ein zusätzliches Abo abschließen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet den Betroffenen die Möglichkeit, sich bei der Sammelklage anzumelden, sobald diese eingereicht ist. Im Erfolgsfall könnten sie dann ihre Kosten zurückerstattet bekommen. Der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, Michael Hummel, erklärte, dass es sich hierbei um etwa 36 Euro pro Jahr handelt, was sich auf den Aufpreis für die Werbefreiheit bezieht.
Auch ist die Verbraucherzentrale Bundesverband nicht gegen die Werbeunterbrechung an sich, sondern gegen die unrechtmäßige Vertragsänderung, die es Abonnenten aktuell eigentlich noch erlauben sollte, das Amazon-Programm werbefrei zu streamen.
"Amazon darf seine Prime-Video-Kund:innen nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht. Nutzer:innen müssen zustimmen, wenn sie wie in diesem Fall von erheblichen Vertragsänderungen betroffen sind. Mit der Klage geht der vzbv gegen die einseitige Änderung des Anbieters vor. Prime-Video-Nutzer:innen haben nach Ansicht des vzbv weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option für den bisher vertraglich vereinbarten Betrag", sagt Ramona Pop, Vorständin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Wesentliche Vertragsänderung
So konnten sich die Nutzer von Amazon Prime Video bestimmte Filme und Serien bislang werbefrei anschauen. Durch die angekündigte Änderung werden aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Angebot und auch der Vertrag mit den Nutzer wesentlich verändert.Mitglieder müssen bei Prime-Video-Inhalten künftig mit Werbeunterbrechungen rechnen. Oder sie zahlen mehr, damit sie weiterhin werbefrei streamen können. Die angekündigte Änderung von Prime Video ist aus Sicht des vzbv auch eine versteckte Preiserhöhung. Prime-Video-Inhalte ohne Werbung soll es nur noch für zusätzliche 2,99 Euro pro Monat geben.
Amazons Meinung
So hatte der Prime Anbieter Amazon die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie betonen, dass sie alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt haben. Amazon-Sprecher Michael Ostermeier sagte, dass Prime Video Kunden Anfang des Jahres transparent und im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen per E-Mail informiert wurden.Dabei wurde auch der Preis der werbefreien Option mit 2,99 Euro angekündigt.
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