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Tarifrechner.de: Zensus 2011 hebelt Datenschutz in kleinen Gemeinden aus

• 12.05.11 Die Befragung der Bevölkerung und der Hausbesitzer hat am 9.Mai.2011 begonnen. Dabei gibt es einen umfangreichen Fragenkatalog mit immerhin 46 Fragen. Die Erhebung erfolgt dabei durch bundesweit 15 statistische ämter, welche die Daten in Gänze bei der Bevölkerung sammeln. Zuvor gab es gegen diese Volkszählung in letzten Jahr eine
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Verfassungsbeschwerde, welche aber aufgrund eines Formfehlers nicht angenommen worden ist. Damit ist aber noch lange nicht die Rechtmässigkeit der Befragung bewiesen. Die letzte Datenerhebung liegt 24 Jahre zurück, und das Bundesverfassungsgericht hat dabei auch erstmals dem Bürger das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zugestanden.

Zuvor wurde der Fragebogen für den Zensus2011 von dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar geprüft und freigegeben. Besonders auffällig sind allerdings die Fragen nach dem Beruf und dem Arbeitgeber. Es verwundert schon, warum hier so ausführlich der Arbeitgeber beschrieben werden soll, und sogar, ob man selbstständig mit und ohne Mitarbeiter ist. Denn aufgrund der Befragung des Zensus 2011 wird sicherlich kein neuerlicher wirtschaftlicher Aufschwung erfolgen.

Im Gegenteil, bei der genauen Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und dem Standort des Arbeitgebers mit Postleitzahl und Ort, ist es bei kleinen Gemeinden ohne Probleme möglich, die beruflichen Daten im Internet bei einer kleinen Gemeinde zusammenzufassen und damit eine Person, auch ohne namentliche Nennung, über eine Suchmaschine wie Bing.de oder google.de wiederzufinden. Damit wird aber das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers missachtet. Ferner missachtet die Erhebende Erfasssungstelle den Datenschutz bei kleinen Gemeinden, da die Vorgaben eher auf eine überprüfung von Gemeinden ab 10.000 Einwohner liegen. Selbst wenn mehrere Gemeinden mit derselben Postleitzahl auf über 10.000 Einwohner kommen, muss der Befragte seinen Ort explizit angegeben.

Wie einfach hier der Mißbrauch und das Wiederzusammenführen von Daten ist, beschreiben wir mal anhand unserer Informatik GmbH. Im März 2011 haben wir dabei unseren Firmensitz der Firma DATA-INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH nach der Gemeinde Lammershagen im schönsten Bundesland Schleswig-Holstein verlegt. Die GmbH betreibt dabei seit dem Jahr 1998 das Tarifrechner Netzwerk mit über 10 Millionen Nutzern im Jahr. Nun hat die Gemeinde Lammershagen laut Wikipedia gerade einmal 268 Einwohner. Nun liegt auch eine Anfrage des Zensus2011 an die Bewohner des Hauses vor, wobei die Adresse auch die Betriebsstätte der Informatik GmbH ist.

Nun ist die Gemeinde Lammershagen mit 268 Einwohner nicht gerade das amerikanische Silicon Valley und glänzt mit Higtech-Firmen. Hier ist einfach die Anzahl der Kühe grösser als die Anzahl der Bewohner, bisher. Aber aufgrund der Fragen im Fragebogen bei der Haushaltsbefragung muss unter der Frage Nr. 39 nach dem Arbeitgeber nun mal die Postleitzahl mit Ort, also "24238 Lammershagen" angegeben werden. Ferner der Beruf, welcher bei einer GmbH nun mal Geschäftsfüher ist. Sie ahnen sicherlich schon, dass es bei 268 Einwohnern sicherlich nicht viele GmbHs gibt. Aber die Befragung nach dem Arbeitgeber geht ja weiter. Da es in Deutschland nun auch verdammmt wenig Informatiker gibt, und noch weniger Firmen, die sich mit Information und Kommunikation im Bereich Telekommunikation, wie unter der Frage 44 anzukreuzen ist beschäftigen. ist auch ohne eine namentliche Nennung des Befragten, aufgrund der beruflichen Position und Arbeitsstelle eine Zuordnung über die Suchmaschinen im Internet möglich, wie hier zum Beispiel bei Bing.de Aufgrund der aktuellen Sitzverlegung ist die GmbH nicht gleich oben zu finden, dieses wird sich aber spätestens mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ändern, da dann alle Adressenjäger auf die neue Adresse anspringen.

Im Grunde genommen gilt dieses auch für alle anderen geforderten, beruflichen Bezeichnungen in kleinen Gemeinden mit der Nennung der Arbeitsstelle, sei es Dachdecker, Maler, Hebamme, Installateur etc. Hier können die Befragten dann mit einfachen Mitteln über das Internet wiedergefunden werden. Da nützt der Hinweis des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar nicht, dass keine personenbezogenen Daten nach aussen gegeben werden. Der Befragte kann durch eine schnelle Anfrage bei den Suchmaschinen wiedergefunden werden. Damit sind die Befürchtungen der Kritiker der Befragung Realität geworden, vor allem die Vorwürfe von Vorratsdatenspeicherung e.V. Hier liegt im Grunde genommen eine einfache Rückwärtssuche über die Suchmaschinen vor. Diese Möglichkeit der Rückwärtssuche zeugt von handwerklichen Fehlern bei der Datenerhebung und einer mangelhaften Validierung von personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung einer Rückwärtssuche bei kleinen Gemeinden über Suchmaschinen. Hier ist einfach die Person anhand der Arbeitsstelle leicht über Suchmaschinen wiederzufinden.

Daher gilt nun auch, was wir schon bei dem Datenklau bei Sony und dem Speichern von ortsbezogenen Daten beim iPhone gesagt haben. Da lag durch den Datendiebstahl und verspätete Mitteilung ein Missbrauch des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor und damit sind möglicherweise Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten durchgeführt worden. Das Aufzeichnen von ortsbezogenen Daten muss niemand ohne seinen Willen hinnehmen. Bei dem Verstoss gegen bestehende Datenschutzbestimmungen kann dieses sogar als Straftat nach dem Gesetzbuch und auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz betrachtet werden. Sollten dabei Merkmale der Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht vorliegen, sind sogar Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen fällig. Ansonsten sind Bußgelder fällig.

Erfreulicherweise muss sich niemand in Deutschland dem Druck von einer Behörde beugen und gegen seinen Willen Informationen von sich Preisgeben, die er nicht will. Damit werden nun einigen Fragen mehr vor dem Bundesverfassungsgericht beantwortet. Mitunter müssen vorher sogar schon die zivilen Gerichte einschreiten, da nach unserem Kentnisstand, die Interviewer sich nicht nach den Vorgaben des Zensus2011 halten. Interviewer wollen Befragungen ohne den Zensus-Ausweis durchführen, auch vor dem Betreten von eingezäunten Grundstücken ohne Einverständnis der Eigentümer wird nicht zurückgeschreckt.

Wie immer verbleibe ich dabei unseren Lesern mit freundlichen Grüssen,
Dipl. Inform. Martin Kopka


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