Tarifrechner.de: Zensus2011-Erhebungsstellen verletzten Vorgaben• 13.05.11 Nachdem wir gestern bekannt gemacht haben, wie einfach es ist,
über eine einfache Rückwärtssuche der anonymisierten Daten über
Suchmaschinen die entsprechende Person zu ermitteln, tauchen weitere Fakten
bei der unsachgemässen Erhebung von den privaten Daten der Bürger auf.
Die Erhebungsstelle Eutin hat die Vorgabe von Zensus2011 nicht erfüllt, wo die
Bürger vorab informiert werden sollen. Die Leiterin der Erhebungsstelle Eutin
hat telefonisch bestätigt, dass dieses aus einfachen Kostengründen nicht
erfolgt ist. Sicherlich wird diese Kostenlüge auch bei anderen Erhebungstellen
gelten, so dass die Befragten auf einmal ohne eine weitere Vorbereitung mit
Interviewern konfrontiert werden, die einen Eingriff in ihre Privatspähre
durchführen. Hier wird die Vorgabe bei der Datenerhebung beim Zensus2011
vorsätzlich verletzt. Vorab wurde den Medien mitgeteilt und ist Online unter
Zensus2011.de nachzulesen, dass die Bürger vorher informiert werden, um damit
überaschungen zu vermeiden.
Die normale Reaktion bei den Befragten ist dabei sicherlich der Versuch der
Auskunfsverweigerung, aber die Interviewer drohen dann mit Einleitung eines
Ordnunsgwidrigkeit-Verfahrens oder Anordnung eines Zwangsgeldes. Weniger
rechtsfeste Bürger, sehen darin wohl gleich den Besuch des Gefängnisses oder
Hausdurchsuchungen. Ganz zu schweigen, was dann die Nachbarn denken sollen.
Nun kann man bei solchen erheblichen Verstössen bei der Datenerhebung ohne
weiteres Zweifel an der Sicherheit bei der Datenlagerung von den Befragten
äussern. Hier gibt es keine Kontrollinstanz. Wenn die Interviewerin die
erhobenen Daten mit zu ihrem täglichen Einkauf nimmt, es dieses genauso ohne
folgen für sie, wie sie die Daten verlegt oder verliert. Sie darf über die
erhaltenen Informationen nur nicht sprechen. Die Regelung, dass die
Interviewerin nicht die Nachbarin sein darf, ist auch schwammig
gehalten. Damit darf sie mitunter ohne weiteres mit dem Nachbarn eine
persönliche Beziehung haben und aus der Nachbarschaft kommen, da der Begriff
Nachbarschaft hier nicht genau definiert ist. Ein Kontrolle gibt es dabei
nicht.
Auch weiss der Bürger nicht was mit seinen erhobenen Daten passiert. Eine
Beschwerde oder Kontrollinstanz ist erst gar nicht vorgesehen. Der
Bundesdatenschützer Peter Schaar hütet sich dabei auch schon in Schweigen. Bisher
gibt es keine Reaktion auf den Vorwurf der Aushebelung des Datenschutz in
kleinen Gemeinden.
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