Tarifrechner.de: Zensus2011-Erhebungsstellen verletzten Vorgaben
• 13.05.11 Nachdem wir gestern bekannt gemacht haben, wie einfach es ist, über eine einfache Rückwärtssuche der anonymisierten Daten über Suchmaschinen die entsprechende Person zu ermitteln, tauchen weitere Fakten bei der unsachgemässen Erhebung von den privaten Daten der Bürger auf.
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Die normale Reaktion bei den Befragten ist dabei sicherlich der Versuch der Auskunfsverweigerung, aber die Interviewer drohen dann mit Einleitung eines Ordnunsgwidrigkeit-Verfahrens oder Anordnung eines Zwangsgeldes. Weniger rechtsfeste Bürger, sehen darin wohl gleich den Besuch des Gefängnisses oder Hausdurchsuchungen. Ganz zu schweigen, was dann die Nachbarn denken sollen.
Nun kann man bei solchen erheblichen Verstössen bei der Datenerhebung ohne weiteres Zweifel an der Sicherheit bei der Datenlagerung von den Befragten äussern. Hier gibt es keine Kontrollinstanz. Wenn die Interviewerin die erhobenen Daten mit zu ihrem täglichen Einkauf nimmt, es dieses genauso ohne folgen für sie, wie sie die Daten verlegt oder verliert. Sie darf über die erhaltenen Informationen nur nicht sprechen. Die Regelung, dass die Interviewerin nicht die Nachbarin sein darf, ist auch schwammig gehalten. Damit darf sie mitunter ohne weiteres mit dem Nachbarn eine persönliche Beziehung haben und aus der Nachbarschaft kommen, da der Begriff Nachbarschaft hier nicht genau definiert ist. Ein Kontrolle gibt es dabei nicht.
Auch weiss der Bürger nicht was mit seinen erhobenen Daten passiert. Eine Beschwerde oder Kontrollinstanz ist erst gar nicht vorgesehen. Der Bundesdatenschützer Peter Schaar hütet sich dabei auch schon in Schweigen. Bisher gibt es keine Reaktion auf den Vorwurf der Aushebelung des Datenschutz in kleinen Gemeinden.
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