Telefonüberwachung hat rasant zugenommen --Besonders starker Anstieg beim Handy
• 07.05.08 Mit der Zunahme der Telefon- und Mobilfunkanschlüsse hat nun auch die Zahl der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen in einem doch erheblichen Masse in Deutschland zugenommen.Von den Gerichten wurden im letzten Jahr 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7.603 Verlängerungsanordnungen erlassen. Die
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Im Mobilfunkbereich ist ein anhaltender Anstieg der Überwachungsmaßnahmen zu verzeichnen, der generell auf Teilnehmerzuwächse zurückzuführen ist. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Im Festnetzbereich wurde ein leichter Rückgang der Überwachungsmaßnahmen analog zum Jahr 2006 beobachtet.
Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung.
Die bisherige gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsanlagen, eine Jahresstatistik zu den durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen sowie der gesetzliche Auftrag der Bundesnetzagentur, diese zu veröffentlichen, sind zum 1. Januar 2008 weggefallen. Diese Aufgabe übernehmen nun die Bundesländer, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Justiz. Das Bundesamt für Justiz erstellt eine Übersicht zu den im Berichtsjahr bundesweit angeordneten Maßnahmen und veröffentlicht diese im Internet.
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