Telekom wirbt türkische Mitbürger ab
• 8.03.2001 Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bonn der Deutschen Telekom AG (DTAG) verboten, Kunden von Wettbewerbsunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf das Telekomnetz zurück zu schalten.
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Laut VATM, liegt die Möglichkeit der Zurückschaltung beim Aktiv Plus Tarif darin, dass die AGB die Nutzung von Pre-Selection Angeboten der Mitbewerber verbietet.
Erst vor zwei Wochen hatte der VATM die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kritisiert, die DTAG auf einem Auslandsmarkt erstmals und nur versuchsweise aus der gesetzlich vorgesehenen Regulierung zu entlassen, da dort "ausreichend wettbewerbliche Kontrolle" bestehe. Dabei handelte es sich ausgerechnet um den Telefonverbindungsmarkt in die Türkei.
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