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Umfrage Dashcam-Pflicht: Jeder zweite Bundesbürger will gerne eine Dashcam-Pflicht

• 06.04.18 Die Dashcam ist in Deutschland noch ziemlich umstritten, dabei kann diese im Strassenverkehr bei einem Unfall immer gute Beweise liefern. Zumal die Dashcam in anderen Ländern im Auto schon sehr weit verbreitet ist. Hingegen in Deutschland ist die Mini-Kamera fürs Fahrzeug dagegen kein Standard, aber immer mehr Verbraucher sehen hier Vorteile. Daher gehen im Rahmen einer
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Umfrage viele Bürger von einer baldigen Dashcam-Pflicht im Auto aus.

Dashcam-Pflicht in Deutschland noch strittig

Immerhin gehen 83 Prozent der Befragten davon aus, dass die Dashcam Videokameras im Auto in den kommenden Jahren in Deutschland zum Alltag gehören werden. Das sind neun Prozentpunkte mehr als noch vor drei Jahren, hier gab es aber auch schon im Jahr 2015 eine Zustimmung von 58 Prozent. Viele Befragten sind zudem der Ansicht, dass die Kameras zur Verkehrssicherheit beitragen, so der Branchenverband Bitkom im Rahmen einer Umfrage.

Dashcam Pflicht
Viele Autofahrer wollen gerne eine Dashcam-Pflicht -Bild: Amazon

"Schon jetzt sind gute Dashcam-Modelle ab circa 50 Euro erhältlich und der Markt wächst stetig", sagt Bitkom-Experte für Consumer Technologies, Adrian Lohse. Dashcams werden auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe des Autos angebracht und nehmen das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug auf. So können Unfälle aufgezeichnet werden, aber auch Landschaftsaufnahmen auf der Autofahrt im Urlaub sind möglich. Einige Modelle haben außerdem Spezialfunktionen wie ein GPS-Modul, das die Route speichert, einen Abstandswarner oder Spurhalteassistenten.

Die Dashcams sind derzeit vor allem in Russland weit verbreitet. Dort nutzen viele Autofahrer die Kameras, um bei einem Unfall Beweismaterial in der Hand zu haben. In Deutschland ist die Rechtslage rund um die Verwendung von Dashcams und die Zulässigkeit der Aufnahmen vor Gericht noch strittig.

Ob Aufzeichnungen aus der Autokamera bei einem Prozess als Beweismittel zugelassen werden, liegt daher im Ermessen des Richters. Denn Dashcams filmen zwar Verkehrssünden, Zusammenstöße, illegale Überholmanöver und zeichnen so objektive Beweise auf. Bei vielen Verkehrsunfällen lässt sich so besser feststellen, wer der Schuldige ist. Datenschützer sehen Dashcams aber vor allem dann kritisch, wenn diese dazu genutzt werden, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren und so stetig und anlasslos Personen und Kennzeichen filmen.

Am kommenden Dienstag, dem 10. April, prüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess. Immerhin wollen viele Autofahrer den Einsatz der Auto-Kameras, Datenschutz spielt für sie bei diesem Thema eine eher untergeordnete Rolle. Dabei haben 8 Prozent der Befragten schon eine Dashcam.

Weitere 13 Prozent wollen diese in Zukunft auf jeden Fall nutzen, 25 Prozent können sich dies vorstellen. Gänzlich abgeneigt sind lediglich neun Prozent der Befragten, so der Branchenverband weiter.

Ferner wollen 74 Prozent der Deutschen, dass Dashcam-Videos als juristische Beweismittel zugelassen werden. 57 Prozent denken, dass Dashcams den Fahrer zu einer vorsichtigeren Fahrweise zwingen. Knapp die findet, die Nutzung von Dashcams sollte sogar gesetzlich vorgeschrieben werden. Beinahe ebenso viele wünschen sich, dass Dashcams standardmäßig in alle Neuwagen eingebaut werden.

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