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Verbraucherzentrale mag keine versteckten Kosten bei 0 Euro Angeboten

• 04.11.14 Wenn es um neue Kunden geht, locken die Internet Anbieter immer gerne mit Freimonaten. In einem Fall, hat die Verbraucherzentrale Sachsen bei einem vermeintlichen 0 Euro Angebot, doch dann versteckte Kosten entdeckt.

Nun erhebt die Verbraucherzentrale Sachsen schwere Vorwürfe gegen die Firma Primacom.

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Der Vorwurf lautet dabei auf unzulässig untergeschobene Leistungen und irreführende Preisangaben. Dabei geht es um ein "0 Euro" Angebot für den Internet-Anschluss. Auch von "6 Monaten Gratis für Neukunden" war die Rede.

Wer den beworbenen Zweijahresvertrag abschloss, staunte das nächste Mal beim Lesen seiner Rechnung. Kostenlos war nämlich tatsächlich gar nichts. Zwar fielen in den ersten zwei Monaten keine regelmäßigen Kosten an. Es wurden aber eine einmalige Versandkostenpauschale von 12 Euro fällig sowie ein einmaliger Einrichtungspreis von 29,90 Euro, falls man den Vertrag nicht über das Internet abschloss.

"Bei einer Bestellung im Internet bekamen Verbraucherinnen und Verbraucher kostenpflichtige Nebenleistungen wie das Programmpaket 'Familie HD' und ein als 'Sicherheitspaket' genannte Software untergeschoben." erklärt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Nebenleistungen waren zwar in den ersten zwei Monaten kostenlos, schlugen aber anschließend mit insgesamt 18,99 Euro monatlich zu Buche, falls man sie nicht innerhalb eines Monats kündigte. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ein Verstoß gegen das seit 13. Juni 2014 geltende neue Verbraucherrecht, welches solche Voreinstellungen verbietet.

In den beworbenen Preisen waren diese Zusatzkosten nicht einberechnet. Zudem wurden ab dem 6. und 13. Monat für die geschlossenen Verträge deutliche höhere monatliche Beträge fällig. Das beworbene "2er Paket 100" kostete zum Beispiel 19,99 Euro und anschließend 34,99 Euro.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deshalb nach erfolgloser Abmahnung beim Landgericht Leipzig Klage wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken und irreführender Werbung erhoben. Sollte die Primacom im Verfahren unterliegen, so dürfte sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Gebühren für die Nebenleistungen "Familie HD" und das "Sicherheitspaket" fordern, wenn diese ihren Vertrag nach dem 13.06.2014 im Internet abgeschlossen haben.


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