Verbraucherzentrale verzeichnet Erfolg gegen Internet-Abzocke
• 11.06.07 Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen Erfolg im Kampf gegen die unliebsame Kostenfallen im Internet per Gerichtsbeschluss errungen. Nach einer Klage des vzbv gegen die Internet Service AG verurteilte das Landgericht Stuttgart das Unternehmen wegen wettbewerbswidriger Preiswerbung.
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In seinem Urteil stellte das Landgericht fest, "dass die Gestaltung der Internetseite (www.esims.de) darauf angelegt ist, Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen". Der Anbieter stelle Gratisleistungen besonders heraus und unterschlage dabei eine vertragliche Bindung, die der Internetnutzer eingeht. Die Werbung sei entsprechend ihrer Ausgestaltung darauf angelegt, dass der Verbraucher auch die kleingedruckten Erläuterungen nicht zu Ende liest. Erforderlich ist nach Ansicht der Richter eine deutliche Kennzeichnung, dass ein Vertragsabschluss folgt und wie hoch die jeweiligen Kosten für den Anwender sind.
Das positive Urteil des Landgerichts Stuttgart zeigt zugleich die eklatanten Schwächen des deutschen Verbraucherschutzrechts auf. Denn es verpflichtet zwar das betroffene Unternehmen, seine Internetseiten künftig zu verändern, konkrete Folgen für bereits geschädigte Verbraucher hat es allerdings nicht. Geschädigte müssen sich gegen unberechtigte Forderungen individuell zur Wehr setzen. Das Urteil stellt auch keine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar, da es lediglich beschreibt, wie das Unternehmen sich künftig zu verhalten hat.
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