Verbraucherzentrale warnt vor Mahnbescheide via E-Mail
• 30.06.10 Wer mitunter unerwünschte Post in seinem E-Mail-Fach hat und diese dann auch noch den Spam-Filter überwunden hat, könnte mitunter auf eine geldliche Forderung wegen das Herunterladen von Inhalten aus dem Internet stossen. Bei der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz haben sich immerhin die Beschwerden gehäuft.
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Laut Verbraucherzentrale sollen Betroffene damit eingeschüchtert und zur Zahlung bewegt werden. Viele Menschen, die im Internet nach kostenloser Software suchen, landen über Suchmaschinen auf diese Seite. Der Preishinweis ist absichtlich sehr klein dargestellt, dass ihn die meisten Besucher übersehen. Daher besteht nach Auffassung der Verbraucherzentrale kein Zahlungsanspruch. Vielmehr wird bewusst versucht, unbedarfte Internetnutzer in eine Abofalle zu locken, um sie schließlich mit unberechtigten Forderungen zu konfrontieren.
Wer in eine solche Internetfalle getappt ist, findet auf der Homepage der Verbraucherzentrale weitere Informationen. Unter www.vz-rlp.de/muster können Betroffene ein Musterschreiben herunterladen, um den Forderungen zu widersprechen. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale stehen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung.
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