Verbraucherzentrale warnt vorm Online-Shopping mit dem Smartphone
• 27.03.14 Das mobile Surfen mit dem Smartphone ist mit Deutschlands Liebling, laut den Verbraucherschützern aus NRW sollten die Online-Shopper aber die Augen offenhalten und Vaorsicht walten lassen.Dabei haben die Verbraucherschützer oftmals festgestellt, dass viele
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Beispiele dafür waren der Technikshop Pearl sowie Hornbach. Die Baumarkt-Kette feierte auf der PC-Seite eine "Raus-damit"-Aktion. Bei der lockten mehr als 100 drastisch reduzierte Artikel, vom Gartentisch bis zum Hochdruckreiniger. Auf der angepassten Seite für Handys jedoch fahndeten die Tester vergebens nach den Angeboten.
Sogar Apps bereiteten manchmal Probleme. So kam es vor, dass eingesetzte Apps nicht genutzt werden, weil sie mit der eingesetzten Gerätschaft nicht kompatibel waren. Bei der Teleshopping-Firma QVC wiederum öffnete sich nach der Installation lediglich ein interaktiver Katalog. Eine Bestellung war laut den Verbraucherschützern nicht möglich.
Auch stossen die Tester auf Ungereimtheiten bei Produkt- und Preisangaben. Mal fehlten Angebote komplett, mal veränderten sich Preise irreführend wie von Geisterhand. Dieses geschah bei der Suchliste über die Detaildarstellung über den Warenkorb bis hin zur Kasse.
Mehrere Beispiele dafür bot Otto. Wer etwa per iPad-App eine Sony Kamera, die regulär 149,99 Euro kostete, in den Warenkorb legte, durfte staunen, wie der Preis dort auf 169,99 Euro schoss.
Auch bei Amazon gab es eine unerwartete Preiserhöhung. So wurde bei der Suche per Android-App ein Grundig-Bartschneider mit 19,99 Euro angezeigt. Erst ein weiterer Klick auf den Artikel brachte den aktuellen Preis von 15,99 Euro aufs Display.
Kaum zu glauben waren die Erlebnisse bei insgesamt zehn Onlineshops in der Stichprobe. Bei denen legten die Tester im mobilen Warenkorb Produkte ab, die es zeitgleich via PC deutlich billiger gab. Das reichte von 2,09 statt 1,04 Euro für Hygiene-Einlagen bis hin zu einem Ultrabook bei Notebooksbilliger, das statt 699 satte 200 Euro mehr kosten sollte. Gleiches passierte bei Cyberport, Otto und Technikdirekt.
Die Verbraucherschützer stellen aber auch fest, dass die unterschiedliche Preisgestaltung zwischen PC und Handy nicht verboten ist. Deshalb ist es nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW dringend angeraten, bei einer mobilen Shoppingtour die Einkaufsumme zeitnah mit den Preisen auf der PC-Seite des Händlers abzugleichen. Denn Online-Bestellungen können in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen werden.
Als sicheren Tipp für den Preisvergleich empfehlen wir vom Tarifrechner.de Netzwerk daher unseren Lesern, die mobilen Smartphone Browser auf die Desktop-Ansicht umzustellen. Diese geschieht bei den Browsern unter Einstellungen. Das Menü erreicht man oftmals durch das Drücken eines unteren Buttons bei den diversen Smartphones. Dadurch wird dem Online-System vorgespielt, dass er es hier mit einem Desktop PC als Besucher hat. Man kann dabei auch immer hin und herschalten und dann ausprobieren, ob es tatsächlich unliebsame Preiserhöhungen im Warenkorb gibt.
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