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Verbraucherzentrale: Neue Regeln ab dem 13.Juni für Downloads und Streamings

• 07.06.14 Ab dem 13.Juni wird in Deutschland eine neue EU-Richtlinie bei den Verbraucherrechten umgesetzt. Ab diesem Stichtag müssen Anbieter digitaler Inhalte auf ihrer Internet-Seite eindeutige und verständliche Angaben über deren Funktionsweise und Kompatibilität machen. Darüber hinaus steht Verbrauchern künftig ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

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Mittlerweile liege digitale Inhalte wie Software, Apps oder Spiele nicht mehr nur auf einen Datenträger wie etwa DVD oder CD-ROM vor, sondern vieles gelangt mittlerweile direkt über das Internet auf die Festplatte des Computers oder Smartphones. Bei Musik- oder Videodateien ist ein vollständiges Herunterladen gar nicht erst notwendig. Filme und Hits können auch mittels Streaming in Echtzeit konsumiert werden, ohne dass eine Datei dauerhaft auf der Festplatte verbleibt. Das ist praktisch, weil keine langen Lieferzeiten anfallen.

Käufer halten bei solchen Geschäften allerdings keine Ware in den Händen, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Für sie gibt es lediglich eine Datei, die erst nach der Installation nutzbar ist. Dabei stellt sich oftmals die Frage, ob das digitale Produkt mit den eigenen Geräten überhaupt kompatibel ist. Stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist oder dass das Produkt die Erwartungen nicht erfüllt, stehen Käufer häufig im Regen. Da es für diese Vertriebsformen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen gab, weigerten sich Anbieter in der Regel, einen Widerruf zu akzeptieren oder den Kaufpreis zu erstatten.

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verbraucherrechte ändert sich dies in Deutschland zum 13. Juni. Dabei müssen die Angaben der Anbieter verständlich sein. Zwar hat man als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht, aber das bedeutet nicht, dass Käufer das Produkt in der Zwischenzeit ausführlich testen können, so die Verbraucherschützer weiter. Denn das Widerrufsrecht erlischt in der Regel bereits, sobald mit dem Download oder Streaming begonnen wird. Das neue Widerrufsrecht hilft somit nur, wenn ein Fehlgriff rechtzeitig vor dem Herunterladen auffällt.

Halten sich Anbieter ab dem 13.Juni nicht an die neuen Regeln, können Kunden dies der Verbraucherzentrale melden. Die Konsumentenschützer werden Rechtsverstöße wie ein Marktwächter nachgehen und gegebenenfalls Abmahnungen gegen Anbieter aussprechen.


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