Verbraucherzentrale: Neue Regeln ab dem 13.Juni für Downloads und Streamings
• 07.06.14 Ab dem 13.Juni wird in Deutschland eine neue EU-Richtlinie bei
den Verbraucherrechten umgesetzt. Ab diesem Stichtag müssen Anbieter digitaler
Inhalte auf ihrer Internet-Seite eindeutige und verständliche Angaben über deren
Funktionsweise und Kompatibilität machen. Darüber hinaus steht Verbrauchern
künftig ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Mittlerweile liege digitale Inhalte wie Software, Apps oder Spiele nicht mehr
nur auf einen Datenträger wie etwa DVD oder CD-ROM vor, sondern vieles gelangt
mittlerweile direkt über das Internet auf die Festplatte des Computers oder
Smartphones. Bei Musik- oder Videodateien ist ein vollständiges Herunterladen
gar nicht erst notwendig. Filme und Hits können auch mittels Streaming in
Echtzeit konsumiert werden, ohne dass eine Datei dauerhaft auf der Festplatte
verbleibt. Das ist praktisch, weil keine langen Lieferzeiten anfallen.
Käufer halten bei solchen Geschäften allerdings keine Ware in den Händen,
teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Für sie gibt es lediglich eine Datei,
die erst nach der Installation nutzbar ist. Dabei stellt sich oftmals die
Frage, ob das digitale Produkt mit den eigenen Geräten überhaupt kompatibel
ist. Stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist oder dass das Produkt
die Erwartungen nicht erfüllt, stehen Käufer häufig im Regen. Da es für diese
Vertriebsformen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen gab, weigerten
sich Anbieter in der Regel, einen Widerruf zu akzeptieren oder den Kaufpreis
zu erstatten.
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verbraucherrechte ändert sich dies
in Deutschland zum 13. Juni. Dabei müssen die Angaben der Anbieter
verständlich sein. Zwar hat man als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht,
aber das bedeutet nicht, dass Käufer das Produkt in der Zwischenzeit
ausführlich testen können, so die Verbraucherschützer weiter. Denn das
Widerrufsrecht erlischt in der Regel bereits, sobald mit dem Download oder
Streaming begonnen wird. Das neue Widerrufsrecht hilft somit nur, wenn ein
Fehlgriff rechtzeitig vor dem Herunterladen auffällt.
Halten sich Anbieter ab dem 13.Juni nicht an die neuen Regeln, können Kunden dies der
Verbraucherzentrale melden. Die Konsumentenschützer werden Rechtsverstöße wie
ein Marktwächter nachgehen und gegebenenfalls Abmahnungen gegen Anbieter
aussprechen.
13.06.26 congstar ändert einen seiner bekannten Mobilfunktarife. Seit dem
9. Juni 2026 enthält die congstar Allnet Flat S monatlich 40
GB Datenvolumen, während Kunden zuvor mit 30 GB auskommen mussten.
...
12.06.26 Fakeshops, Vertragsfallen und Ärger mit Strom oder Internet:
Der Jahresbericht der Verbraucherzentralen zeigt, an
welchen Stellen Menschen im Alltag besonders häufig Geld, Zeit und Nerven
...
12.06.26 o2 TV zur WM 2026 klingt zunächst nach einer
einfachen Lösung für Fußballfans. App öffnen, Sender auswählen, Spiel
ansehen. So weit, so praktisch. Über die Plattform laufen allerdings nur jene
...
12.06.26 Bei günstigen Handytarifen gibt es ständig neue Aktionen. Viele
davon klingen auf den ersten Blick besser, als sie am Ende wirklich sind. Beim
aktuellen Allmobil Allnet Flat Basic 35 lohnt sich aber ein
...
11.06.26 Der Ball ist drin. Sekunden zählen. Bei der WM 2026
live geht es für viele Zuschauer nicht nur um Gruppen, Tore und späte
Abende vor dem Fernseher, sondern auch um die simple Frage, wer den Treffer
...
11.06.26 Amazon steht wegen der Prime Preiserhöhung von 2022
weiter unter Druck. Mehr als 130.000 Prime Abonnenten haben sich
inzwischen der Amazon Prime Sammelklage der
...
11.06.26 o2 räumt auf. Seit dem 10. Juni 2026 steht ein neues Mobile
Portfolio im Mittelpunkt, das die bisherigen Handyverträge klarer sortieren
soll und vor allem bei Nutzern mit hohem Datenverbrauch Aufmerksamkeit
...
11.06.26 Die Preise fallen. Spürbar sogar. Im Juni 2026 rückt der
Mobilfunkmarkt in eine Phase, in der viele Nutzer für weniger als 10 Euro
monatlich bereits Datenpakete bekommen, die vor einigen Jahren eher in deutlich teureren Vertragsklassen lagen.
...
11.06.26 Anthropic hat mit Claude Fable 5 sein bislang stärkstes
öffentlich nutzbares KI-Modell vorgestellt. Das Modell richtet sich an
Entwickler, Unternehmen, Forscher und Nutzer, die mit langen Dokumenten,
...
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)