Weiterhin Kritik an Vorratsdatenspeicherung wegen den Kosten
• 26.10.09 Nachdem bei den Koalitionsverhandlungen herausgekommen ist, dass der Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung abgeschwächt werden soll, bleibt allerdings auch noch die Kostenfrage im Raum stehen. Diese liegen bisher noch immer bei den Betreibern der Einwahlknoten für das Internet.
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Laut Branchenverband belaufen sich die Kosten der Internetwirtschaft allein auf 332 Millionen Euro für Hardware und Software zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Diese Kosten, die ausschließlich für die Erfüllung dieser vom Staat auferlegten Hilfssheriff-Dienste entstanden sind, sind immer noch nicht entschädigt worden.
Daher besteht durch die Maßnahmen weiterhin auch ein unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Unternehmen und ihrer Kunden, die letztlich die Zeche zahlen. Ferner laufen weiterhin Klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung, da ja immer noch auf Vorrat die Daten von Unschuldigen gesichert werden und damit das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung verletzt wird.
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