Welche laufenden Kosten hat ein Unternehmen?
• 19.07.18 Egal, wie viel gearbeitet wird oder wie viele Aufträge hereinkommen, es gibt Ausgaben, die fallen in einem Unternehmen in jedem Fall an. Damit diese laufenden Kosten nicht über den Umsatz hinauswachsen, gilt es, stets den Überblick zu behalten. Im Folgenden findet ein Überblick über die laufenden Kosten eines Unternehmens statt.
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Miete und Nebenkosten
Dieser Punkt ist besonders relevant, wenn das Unternehmen Büro- oder Lagerräume nutzt. Dann fallen nämlich Miete für die Räumlichkeiten sowie die entsprechenden Mietnebenkosten an. Zu den Mietnebenkosten gehören
- Stromkosten
- Wasserkosten
- Heizkosten (Gas, Öl, Fernwärme, ...)
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Gebäudereinigung, Schornsteinfegerkosten, Aufzugkosten
- Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherungen
All diese Kosten werden in der Regel vom Vermieter auf alle Mietparteien im Haus umgelegt - und so eben auch auf die Unternehmen in den Büroräumlichkeiten. Hinzu kommen Instandhaltungskosten für das Mobiliar sowie die Innenausstattung der Räumlichkeiten.
Software wird oft monatlich abgerechnet
Viele Unternehmen setzen auf Software, um ihre Buchhaltung durchzuführen. Viele Hersteller bieten Programme an, um zum Beispiel Rechnungen zu schreiben oder die Kundenkartei anzulegen. Oft wird diese Software, wie beispielsweise von Lexware, in einem monatlichen Paket angeboten, das dementsprechend regelmäßig bezahlt wird. Manche Hersteller ermöglichen es, das Paket direkt im Jahres-Abo zu kaufen und somit einen günstigeren Preis zu bekommen. In jedem Fall zählt die Software, mit der das Unternehmen arbeitet, jedoch zu den Kosten, die regelmäßig anfallen.
Steuern und Versicherungen
Je nach Branche müssen Unternehmer jeden Monat oder alle drei Monate eine Steuervorauszahlung leisten. Dieses System fällt sowohl für die Umsatzsteuer an als auch für die Einkommens- und Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer muss nur bezahlt werden, wenn auch Produkte verkauft wurden, die anderen Steuern fallen als laufende Kosten regelmäßig an. Um einen guten Überblick zu behalten, sollten Unternehmer deshalb vorab prüfen, wie hoch die Steuern sind, die bezahlt werden müssen. Das kann mithilfe des zuständigen Finanzamtes erfolgen oder auch mit einem online Gewerbesteuerrechner. Dieser kann auf Grundlage der eingegebenen Daten ganz einfach berechnen, wie hoch die zu entrichtende Steuer sein wird, sodass der Unternehmer vor bösen Überraschungen gefeit ist.
Auch regelmäßig müssen Unternehmer Versicherungsbeiträge zahlen. Dies gilt sowohl für die persönlichen Versicherungen, wie Kranken-, Renten- und Sozialversicherung, als auch für betriebliche Versicherungen, wie die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Kostenpunkte sollten mit dem Versicherer abgeklärt sein, sodass der Unternehmer auch hier stets weiß, wie hoch die Kosten sind.
Telefon- und Internetkosten
Der Telefon- und Internetanschluss zählen auch zu den laufenden Kosten eines Betriebs. Je nach Tarif sind diese Kosten höher oder geringer - in jedem Fall müssen sie aber bezahlt werden, unabhängig davon, ob Aufträge eingehen oder nicht. Die Unterschiede bestehen lediglich dahin gehend, ob mehrere Telefonanschlüsse unter einer oder mehreren Nummern erreichbar sind und wie schnell die Internetverbindung ist. Wichtig ist hierbei: Private E-Mails und privates Surfen am Arbeitsplatz sind in manchen Betrieben verboten!. In Bezug auf die laufenden Kosten für das Telefon fällt bei vielen Unternehmen zusätzlich ein Eintrag im Telefonbuch an - der aber laut einem BGH-Urteil kostenfrei sein muss.
Kosten für externe Dienstleister und Personal
Nicht jedes Unternehmen, schon gar nicht jeder Einzelunternehmer, kümmert sich um sämtliche anfallenden Tätigkeiten im Unternehmen selbst. So beschäftigen die meisten Unternehmer heutzutage einen Steuerberater anstatt einer entsprechenden Software, manche auch einen Buchhalter. Auch Webdesigner oder IT-Fachleute unterstützen die Unternehmer beispielsweise bei der Betreuung einer Website. Hier ist zu beachten, dass diese Dienstleister auch bezahlt werden müssen, wenn das Unternehmen selbst keine Umsätze macht. Diese Kosten sollten also bei einer Liquiditätsplanung stets einkalkuliert werden. Manche Dienstleister sind auch bereit, Zahlungspausen einzuräumen. Dies muss aber vorab mit jedem Dienstleister einzeln festgelegt werden.
Auch das eigene Personal möchte bezahlt werden - und zwar regelmäßig. Dazu zählen Büro- und Verwaltungsangestellte ebenso wie feste Mitarbeiter, sofern sie nicht auf Stundenbasis bezahlt werden. Wenn aber in einem Einzelhandelsunternehmen stets jemand im Laden anwesend sein muss, muss diese Person auch bezahlt werden, unabhängig davon, wie viel sie verkauft hat.
Werbung
Auch Werbekosten gehören zu den laufenden Kosten. Das Hosting einer Website kostet beispielsweise einen monatlichen Betrag, ebenso der regelmäßige Versand von Newslettern. Auch Flyer und Postkarten, die verschickt oder ausgelegt werden, müssen bezahlt werden. Bei diesen Punkten lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter, um diese Kosten möglichst günstig abzudecken.
Und bei allen laufenden Kosten gilt: Sie sind spätestens am Jahresende bei der Steuererklärung absetzbar!
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