eco Verband: Frist für Vorratsdatenspeicherung zu kurz
• 25.04.07 Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht eine Einführung der Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Nutzern schon zum 1. Januar 2008 vor.
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Der Vorstand Infrastruktur und Netze des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, eco, Klaus Landefeld meint dazu, dass die Internetwirtschaft von dieser kurzfristigen Umsetzung böse überrascht worden. Es ist völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und Email-Nutzung zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Die überhastete Umsetzung stellt eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft dar. Sie wird gezwungen, kurzfristig enorme Kosten für die Umsetzung eines Gesetzes zu tragen, das dann möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird.
Vor dem Europäischen Gerichtshof ist eine Klage gegen die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie anhängig. Der eco Verband fordert deshalb ein Moratorium der Umsetzung der Richtlinie. Der Verband hat zudem Zweifel, ob die geplante Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung vereinbar ist. Klagen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht sind von verschiedenen Seiten bereits angekündigt worden.
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