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Branchenverband: Warnung vor den neuen Leistungsschutzrechten

• 30.01.13 Eine weitere Gängelung für den Verbraucher und auch für Online-Redakteure, Blogs und sonstige Meinungsäusserungen im Internet steht nun in der heutigen Anhörung im Rechtsausschuß des Bundestags zum geplanten Leistungsschutzrecht auf den Tagespunkt.

Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger bestätigen eindeutig, dass das

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Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig sind, teilt der Branchenverband Bitkom mit. Dem geplanten Gesetzesvorhaben werden sogar verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken vorgeworfen. Ursprünglich wurde das Gesetzesvorhaben von der Springer-Gruppe im Rahmen der Lobbyarbeit den Politikern schmackhaft gemacht, hat eine parlamentarische Anfrage von den "Linken" aufgedeckt.

Nun laufe der Gesetzgeber Gefahr, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht nachträglich wieder gekippt wird. Vor diesem Hintergrund warnt der Branchenverband vor übertriebener Eile.

Bislang sind viele netzpolitische Gesetzesvorhaben gescheitert. Das Leistungsrecht macht die jetzt schon lange Liste politischer Fehlentscheidungen noch länger, kritisiert Rohleder von der Bitkom. Dabei werden auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das vom Bundesverfassungsgericht nachträglich gekippt wurde hingewiesen. Ein Gesetz für Internetsperren wurde verabschiedet, trat aber nie in Kraft und wurde inzwischen wieder aufgehoben. Das ursprünglich von der Bundesregierung unterstützte internationale Abkommen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (ACTA) wurde nach massivem Druck der Netzgemeinde auf Eis gelegt.

Bei der heutigen Anhörung werden laut den Kritikern die Sachverständigen einseitig ausgewählt. So sind zwei Vertreter der Verlagsbranche geladen, aber kein Vertreter jener Dienste, die am Ende zahlungspflichtig sind, also der Suchmaschinen oder der Nachrichten-Aggregatoren. Auch wurde auf die Anhörung eines Vertreters der Netzgemeinde verzichtet.


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