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Bundesnetzagentur mit kostenlosem Schlichtungsverfahren bei Telefon-Ärger

• 01.04.16 Zum Start in den Monat April gibt es ab sofort bei der Bundesnetzagentur ein kostenloses Schlichtungsverfahren für Telefonkunden, die Ärger bei den Abrechnung mit ihrem Anbieter haben. Bislang wurde eine Gebühr von 25 bis 35 Euro verlangt, was auch sehr moderat war.

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Kostenlose Schlichtungsverfahren für Telefonkunden

Die neue Regelung gilt dann seit dem heutigen Tag, dem 1. April 2016. Damit tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Somit wird die außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland erheblich gestärkt. Ab sofort führen die Schlichtungsstellen Telekommunikation und Post der Bundesnetzagentur die Verfahren gebührenfrei für die deutschen Verbraucher durch.

"Die Verfahren der Schlichtungsstellen sind für Verbraucher eine schnelle und kosten-günstige Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren. Wir erwarten einen Anstieg der Schlichtungsanträge", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur ist eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die erfolgreiche Arbeit der beiden Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur spiegelt die Bedeutung eines effektiven Verbraucherschutzes wider. Die Bundesnetzagentur wird sich auch in Zukunft intensiv für die Belange der privaten Endkunden einsetzen.".

Bislang vermittelt die Bundesnetzagentur erfolgreich in Konfliktfällen zwischen dem Kunden und dem Telekommunikations- bzw. dem Postunternehmen. Als behördliche Verbraucherschlichtungsstellen gehören sie zu den von der Europäischen Kommission anerkannten Streitbeilegungsstellen im Europäischen Wirtschaftsraum.

Schlichtungsverfahren stehen allen Verbrauchern offen

Bei den Schlichtungsfällen im Telekommunikationsbereich geht es insbesondere um Fragen der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistung, um Rechnungsbeanstandungen, die Sperre des Telefonanschlusses, Probleme beim Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme oder um die Frage der Bereitstellungsdauer für einen Anschluss.

Im Postbereich dreht es sich zumeist um Probleme im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust eines Pakets auf dem Transportweg. Antragsberechtigt ist der Kunde, der die Verletzung eigener Rechte aus einem Vertrag mit dem Unternehmen geltend macht. In rund 70 Prozent der Fälle gelingt es den Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet bei der Bundesnetzagentur.

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