EU-Kommission: Bundesnetzagentur zockt dt. Verbraucher bei Handytarifen ab
• 02.03.13 Der EU-Kommission geht die Preissenkungen bei den deutschen Mobilfunktarifen nicht weit genug. Die EU-Kommission bemängelt mitunter, dass durch die zu geringen Preissenkungen im Mobilfunkbereich zum Jahresende, wie wir letztes Jahr berichteten, bis zu 80 Prozent höhere Kosten bei den deutschen Verbrauchern im Vergleich zu anderen EU-Ländern führt.
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Die EU-Kommission wirft also der Bundesnetzagentur Preistreiberei vor, da die Handytarife im benachbarten EU-Ausland noch billiger sind, um bis zu 80 Prozent. Dadurch würden den deutschen Verbrauchern ungerechtfertigt hohe Preise für ihre Handygespräche berechnet.
In ihrem Vorschlag hält sich die Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht an die Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungsentgelte, die die Kommission in ihrer Zustellungsentgelte-Empfehlung aus dem Jahr 2009 vorgegeben hatte. Diese Empfehlung ist Bestandteil des EU-Telekommunikationsrechts.
Man muss das also mal sacken lassen!. Die Bundesnetzagentur hat zu hohe Handytarife zum Nachteil der deutschen Verbraucher eingeführt, die Mobilfunkbetreiber haben einen Vorteil, und beschweren sich trotzdem, wie zuletzt auf auf der Mobilfunkmesse in Barcelona, dem Mobile World Congress. Im realen Leben würde man dann doch von gewerbliche Abzocke als Steigbügelhalter durch die Bundesnetzagentur sprechen. Ob sich hier nun ein Fass auftut, werden die Ermittlungen der EU-Kommission ergeben.
Neben der Tatsache, dass die deutschen Verbraucher dadurch überhöhte Preise bezahlen, besteht auch die Gefahr, dass die Verbraucher in Ländern wie Portugal, Italien, Spanien und Griechenland am Ende die deutschen Mobilfunkbetreiber quersubventioniert werden, so die Kritik der EU-Kommission weiter.
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: "Da sich die große Mehrheit der Mitgliedstaaten an die Regeln hält, wird das EU-Telekommunikationsrecht heute auf koordinierte Weise angewandt, was größtmögliche Vorteile für die Verbraucher und den Wettbewerb bringt. Deutsche Anbieter sollten dabei keine Sonderbehandlung erhalten.".
Die EU-Kommission hat nach Artikel 7a der Telekommunikationsrichtlinie (MEMO/11/321) in Bezug auf nationale Abhilfemaßnahmen Gebrauch macht. Die Bundesnetzagentur hat nun drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation eine Lösung zu finden.
Als Fazit bleibt stehen, dass der deutsche Verbraucher am Ende für die Schlamperei der Bundesnetzagentur, die hier eine verbraucherfeindliche Situation in der EU zum Nachteil der deutschen Telefonkunden aufgetan hat, zahlen muss. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sollte sich daher überlegen, ob es nicht besser ist, zurück zu treten, um weiteren Schaden von den Verbrauchern abzuwenden.
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